(stm/Kommentar)

Fakten geschaffen? VINK Chemical in Schwerin

Ein Jahr nach der vorzeitigen Zulassung des Baubeginns für die Biozid-Anlage von VINK Chemical in Schwerin im September 2023 scheint die Lage klar: Es wurden nicht nur Fakten geschaffen, sondern auch die Sorgen von Umweltverbänden, wie dem BUND Mecklenburg-Vorpommern, scheinen sich zu bewahrheiten. Bereits damals entstand der Eindruck, dass der Bau der Anlage vorangetrieben wurde, bevor alle relevanten Umweltgutachten und Genehmigungen abgeschlossen waren.

So wurde http://www.schwerin.news kürzlich mitgeteilt, dass eigentlich benötigte Genehmigungen, beispielsweise zum Abwasser auch ein Jahr nach der „vorläufigen“ Baugenehmigung (Stand September 2024) noch nicht erteilt wurden, da entsprechende Angaben von Seiten VINK noch immer fehlen beziehungsweise nicht eingereicht wurden.

Vorzeitiger Baubeginn nach „Bundesimmissionsschutzgesetz“… Ein legales Schlupfloch?

Die Möglichkeit, nach „§ 8a BImSchG“ einen vorzeitigen Baubeginn zu erteilen, wenn eine positive Prognose der Behörden vorliegt, sorgte damals für Kritik. Auch heute bleibt die Frage, ob der Bau dieser Chemiefabrik unter solchen Bedingungen sinnvoll ist. Trotz der fortschreitenden Bauarbeiten sind noch immer nicht alle Umweltfragen abschließend geklärt. So bleibt die irgendwann notwendige Entsorgung von Abwasser und Niederschlagswasser problematisch, da potenziell gefährliche Chemikalien ins Grundwasser gelangen könnten.

Bedenken über chemische Substanzen

Der BUND hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass VINK Chemical möglicherweise gefährliche Substanzen herstellt, die in Europa teilweise nicht mehr zugelassen sind. Besonders das umstrittene Fungizid Carbendazim, das in der EU nicht mehr verwendet werden darf, wurde in den Diskussionen häufig genannt. Auch wenn das Unternehmen betont, dass es sich nicht um die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln handelt, bleibt die Sorge, dass gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen könnten.

Fakten geschaffen auf Kosten der Umwelt?

Ein Jahr nach der umstrittenen Entscheidung, den Bau vorzeitig zu genehmigen, zeigt sich deutlich, dass viele der anfänglichen Sorgen berechtigt erscheinen. Eine Frist, bis wann die entsprechenden Angaben und dadurch noch ´fehlenden Genemigungen vorliegen müssen, ist nicht öffentlich bekannt.

Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt und die Genehmigungsbehörden den Mut haben, potenziell nachträgliche Auflagen durchzusetzen, entsprechende verbindliche Angaben anzufordern oder ob offensichtliche wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen bleiben.


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