(fab)

In Schwerin steht für den 16. Januar eine Sondersitzung der Stadtvertretung an, die sich mit der zukünftigen Nutzung von Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten beschäftigt. Im Mittelpunkt der Sitzung steht ein Vorschlag, der den Handlungsspielraum der städtischen Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH (WGS) maßgeblich beeinflussen soll. Konkret geht es um die Frage, ob der WGS künftig untersagt werden soll, Rechtsgeschäfte abzuschließen, die auf die Errichtung oder den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften abzielen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, bereits seit dem 9. Dezember 2024 geschlossene Verträge mit ähnlichem Ziel aufzulösen.

WGS soll es nicht machen

Die Begründung für diesen Vorstoß liegt in der besonderen Rolle der Landeshauptstadt Schwerin als Alleingesellschafterin der WGS. Die Stadtvertretung habe das Recht, Entscheidungen im eigenen Wirkungskreis zu treffen und Vorgaben für die Aktivitäten der WGS zu machen. Diese Möglichkeit wird aktuell von Seiten der Stadtverwaltung genutzt, um alternative Strategien zur Unterbringung von Geflüchteten zu prüfen. Laut Antrag könnten die Verpflichtungen zur Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz weiterhin erfüllt werden, etwa durch die Anmietung von Immobilien Dritter.

Der Vorschlag basiert auf der Annahme, dass eine Entflechtung der Aufgaben zwischen der WGS und der Stadtverwaltung sinnvoll sein könnte, um die Lasten gerechter zu verteilen und möglicherweise wirtschaftlicher zu agieren. Die Antragsteller argumentieren, dass die Konzentration der WGS auf ihre Kernaufgaben – insbesondere die Bereitstellung von Wohnraum für die Bevölkerung Schwerins – gestärkt würde, wenn sie nicht zusätzlich mit der Organisation von Gemeinschaftsunterkünften betraut wäre.

Profitieren würden private Betreiber

Gegner des Vorschlags wenden ein, dass eine Auslagerung auf private Vermieter oder andere Dritte zusätzliche Kosten verursachen und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen könnte. So gab es in der Vergangenheit Probleme bei privaten Betreibern, wie Beispielsweise eine satirisch aufbereitete Recherche des Magazins um Jan Böhmermann ergab, in der die Nachteile der Betreibung derrtiger Einrichtungen durch private Betreiber beleuchtet wurden. Man könnte der Antragstellenden Fraktion AfD also Förderung Privater Betreiber vorwerfen, wenn man dann will.

Die Sendung kann hier abgerufen werden:

Kommentar

Die Diskussion um die Rolle der WGS spiegelt eine breitere Debatte über die Unterbringung von Geflüchteten in deutschen Städten wider. Dabei geht es nicht nur um pragmatische Fragen der Organisation und Finanzierung, sondern auch um die gesellschaftliche Verantwortung kommunaler Unternehmen. Die Sondersitzung bietet daher nicht nur die Gelegenheit, einen wichtigen Einzelfall zu klären, sondern könnte auch richtungsweisend für den Umgang mit ähnlichen Herausforderungen in der Zukunft sein. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadtvertretung dem Antrag folgt oder ob alternative Lösungsansätze diskutiert werden, die eine gerechtere Verteilung der Aufgaben und Lasten sicherstellen, ohne die humanitären Verpflichtungen der Stadt zu gefährden. Die Ergebnisse dieser Sitzung könnten weitreichende Konsequenzen für die strategische Ausrichtung der WGS und die städtische Integrationspolitik haben.

HIer kann der Antrag zur Sondersitzung eingesehen und heruntergeladen werden:


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