(stm)

Dicke Luft, viele polemische Debatten und Streit in der Stadtvertretung. Egal wen man von den politischen Figuren fragt, man bekommt unterschiedliche Angaben. http://www.schwerin.news bietet mit diesem Beitrag eine Übersicht. Wichtig dabei, wir möchten die Leserinnen und Leser bitten, sich auch die dazugehörigen Quellen anzusehen.

Am Donnerstagabend lehnte die Schweriner Stadtvertretung den Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen einen Beschluss zur Unterbringung von Geflüchteten ab. Am Freitag kündigte der Oberbürgermeister in einem Video an, die Ablehnung seines Widerspruchs zu beanstanden. Was dies rechtlich und politisch bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Der Hintergrund

Die Stadt Schwerin sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, eine zweite Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete einzurichten.

Nach Angaben der Stadt muss Schwerin mehr Geflüchtete aufnehmen. Es gehe nicht um die Frage ob, sondern wie. Nach der Prüfung mehrerer Standorte schlug der Oberbürgermeister im Dezmeber vergangenen Jahres einen Standort in Krebsförden vor. Die SPD favorisierte hingegen einen Alternativstandort in Neumühle.

Die Stadtvertretung entschied sich jedoch gegen beide Vorschläge und beschloss stattdessen einen Antrag von CDU und UB/FDP. Der Beschluss vom 9. Dezember enthielt mehrere Forderungen, unter anderem:

  • Die Migrationspolitik von Bund und Land solle überdacht werden.
  • Die Landeshauptstadt Schwerin solle keine weiteren Geflüchteten aufnehmen, solange die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen im Land nicht ausgebaut werden.
  • Die Pläne für eine zweite Gemeinschaftsunterkunft in Schwerin sollten ausgesetzt werden.

(Der ganze Beschluss ist unten als PDF einsehbar)

Die Reaktion des Oberbürgermeisters

Der Oberbürgermeister legte Widerspruch gegen den Beschluss ein, da er ihn für rechtswidrig ansieht. (Begründung unter diesem Absatz verlinkt). 

Er verwies dabei auf Artikel 33 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, der vorschreibt, dass Beschlüsse, die gegen geltendes Recht verstoßen oder das Wohl der Gemeinde gefährden, durch den Bürgermeister beanstandet werden müssen.

Im verlinkten Beitrag können die Gründe des Oberbürgermeister für seinen Widerspruch eingesehen werden:

Unterkunft für Geflüchtete. OB Badenschier stemmt sich gegen Stadtvertreterbeschluss

Der Widerspruch hatte aufschiebende Wirkung, bedeutet – egal ob der Beschluss zum CDU/ UB/ FDP Antrag tatsächlich geltendes Recht verstößt oder nicht. Er wird erstmal nicht umgesetzt.

Während der „aufschiebenden Wirkung“ des Widerspruch , suchte der Oberbürgermeister nach Alternativen und trat an die Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) heran. Die WGS schlug vor, die bestehende Unterkunft in der Hamburger Allee zu erweitern.

(Ein Artikel dazu, was zwischen OB und WGS geschrieben wurde ist unten Verlinkt – ebenso die Kommunalverfassung)

Sondersitzung der Stadtvertretung

Die AfD gefiehl das gar nicht. Sie forderte daraufhin eine Sondersitzung der Stadtvertretung, die am gestrigen Donnerstag stattfand, in der der Widerspruch des Oberbürgermeisters und ein Antrag der AfD behandelt wurden. Letzterer sah vor, die WGS von zukünftigen Planungen zur Unterbringung von Geflüchteten auszuschließen.

In der Sitzung lehnte die Stadtvertretung sowohl den Widerspruch des Oberbürgermeisters als auch den AfD-Antrag ab.

Beanstandung angekündigt

Am heutigen Freitag erklärte der Oberbürgermeister in einem Video, dass er die Ablehnung seines Widerspruchs beanstanden werde. Er kündigte zudem an, die Vorbereitungen zur Erweiterung der Unterkunft in der Hamburger Allee gemeinsam mit der WGS fortzusetzen.

Laut Kommunalverfassung hat diese Beanstandung aufschiebende Wirkung. Sie wird innerhalb von zwei Wochen der Rechtsaufsichtsbehörde – in diesem Fall dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern – zur Prüfung vorgelegt. Diese wird den Beschluss, den Widerspruch und die Beanstandung auf rechtliche Belange prüfen.

Das Video des Oberbürgermeisters, in der er die Beanstandung angekündigt hat, ist ebenfalls unten verlinkt.

Was passiert als Nächstes?

Das Innenministerium wird den Beschluss der Stadtvertretung rechtlich prüfen.

Zudem könnte die Stadtvertretung auf ihrer nächsten Sitzung Klage gegen die „Beanstandung“ des Oberbürgermeisters vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Dies könnte auf der kommenden Stadtvertretersitzung am 27. Januar geschehen.

Dann gäbe es nicht nur eine Einschätzung der Rechtsaufsicht, sondern auch ein Urteil bzw Beschluss des Verwaltungsgerichtes – ob der Beschluss vom Dezember geltendes Recht verletzt oder nicht.

Dann erst würde sich entscheiden, wie es rechtlich konform weiter geht.

Wie geht es weiter mit der Unterkunft? 

Es wird, so der Plan, nun keinen Neubau mehr geben. Der Oberbürgermeister wird, nach den Angaben im Video seine Planungen anpassen. Ein Neubau scheint vom Tisch zu sein. Stattdessen wird an der Erweiterung der Unterkunft in der Hamburger Allee in Zusammenarbeit mit der WGS gearbeitet. Von einem Neubau hat er demnach  Abstand genommen.

Was die politischen Parteien als nächstes tun werden, ob sie tatsächlich Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen, oder eine andere Lösung finden, wird sich in den kommenden Tagen zeigen.

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Quellen und Dokumente:

Schriftverkehr zwischen OB Badenschier und WGS auszugsweise in folgendem Beitrag enthalten:

Video OB Badenschier, Ankündigung der Beanstandung:

https://www.facebook.com/reel/614716324406723

Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern. Artikel 33 (Widerspruch, Beanstandung usw):

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-KVMV2024pG4

Um diesen Beschluss geht es:


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