(fab) Nachdem es im vergangenen Jahr mächtige Machtspiele und politische Auseinandersetzungen zum geplanten Baugebiet „Warnitzer Feld“ gab, hat die Stadtverwaltung nun im Nachgang zur vergangenen Hauptausschusssitzung neue Informationen zum aktuellen Sachstand mitgeteilt. www.schwerin.news berichtete mehrfach.
Kompromiss zwischen Stadt und LGE
Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (LGE) und der Fachdienst „Stadtentwicklung und Wirtschaft“ haben sich auf eine finanzielle Regelung geeinigt: Falls die Stadt den Bebauungsplan nicht als Satzung beschließt – etwa, weil es sich um eine Baulandentwicklung im Außenbereich handelt – erstattet die Landeshauptstadt Schwerin der LGE 50 % der nachgewiesenen Planungskosten. Diese Regelung muss noch vom Aufsichtsrat der LGE und dem Hauptausschuss genehmigt werden.
Streitpunkt Fremdanliegerbeteiligung
Ein kritischer Punkt bleibt die Beteiligung privater Grundstückseigentümer („Fremdanlieger“) an den Planungskosten. Die LGE hatte eine Kostenbeteiligung gefordert, doch rechtlich gibt es dafür keine Grundlage. Vergleichbare Regelungen gab es bei den Bebauungsplänen Mühlenscharrn und Friedrichsthal, dort jedoch nur für Erschließungskosten nach § 123 BauGB. Falls keine Vereinbarungen mit Fremdanliegern getroffen werden, plant die LGE lediglich jene Flächen zu erschließen, die ihr im Rahmen des Umlegungsverfahrens zugeteilt werden.
Verzögerungen durch ausgefallene Gespräche
Ursprünglich sollten im Januar 2025 Gespräche mit Fremdanliegern stattfinden, um eine Lösung für die Kostenbeteiligung zu finden. Diese wurden jedoch aufgrund der Erkrankung eines Anliegers verschoben und sollen nun im Februar nachgeholt werden.
Erschließung in Bauabschnitten
Um den Plan weiter voranzutreiben, prüft die LGE eine schrittweise Erschließung des Baugebietes. Zunächst sollen nur die Grundstücke entwickelt werden, die sich bereits im Eigentum der LGE befinden. Dies könnte den Zeitplan erheblich beeinflussen.
Zeitplan und weiteres Vorgehen
Trotz der offenen Fragen hält die LGE an ihrer Zielsetzung fest, auslegungsreife Planunterlagen vor der Sommerpause 2025 vorzulegen. Entscheidend wird sein, ob die ausstehenden Gespräche mit den Fremdanliegern zu einer tragfähigen Lösung führen und ob die Stadtvertretung den Bebauungsplan letztlich beschließt.
Die Debatte um das „Warnitzer Feld“ bleibt also weiterhin spannend – und www.schwerin.news wird die Entwicklungen genau verfolgen.
Hier kann die aktuelle Mitteilung der Stadtverwaltung eingesehen und heruntergeladen werden:
Das Bauprojekt Warnitzer Feld war in der Vergangenheit nicht unumstritten, lesen sie dazu gerne Artikel :


















