(stm/ Kommentar)
Die Stadtwerke Schwerin haben in einer aktuellen Facebook-Story Werbung für das kommerzielle Nachrichtenportal Schwerin-Lokal.de gemacht. Zudem wurden weitere kommerzielle Unternehmen wie maxpress Schwerin und Tv Schwerin in dem Beitrag verlinkt. Dies wirft Fragen auf: Warum bewirbt ein kommunales Unternehmen, das zu 100 % der Stadt Schwerin gehört, gezielt ein privates Nachrichtenmedium und andere Wirtschaftsakteure? Ist das mit den Grundsätzen der Transparenz und Neutralität vereinbar?
Hier geht es zur Facebook Story der Stadtwerke Schwerin:
https://www.facebook.com/stories/115450187035069/UzpfSVNDOjExNDIzMTI0OTA2ODc2NDQ=?view_single=false

Die Stadtwerke Schwerin finanzieren sich unter anderem durch Gelder der Schweriner Bürgerinnen und Bürger sowie durch Einnahmen aus Strom- und Gasverträgen. Als städtisches Unternehmen sollten sie eigentlich neutral agieren und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Doch wenn sie nun gezielt bestimmte Wirtschaftsakteure in ihrer Kommunikation hervorheben, stellt sich die Frage: Warum genau diese und nicht andere?
Gerade in einer Stadt mit mehreren lokalen Nachrichtenanbietern sollte eine solche einseitige Werbung durch ein städtisches Unternehmen kritisch hinterfragt werden. Gibt es ähnliche Unterstützung für andere Medien? Falls nicht, könnte hier eine verdeckte Bevorzugung vorliegen.
Verstoß gegen den Public Corporate Governance Kodex?
Laut dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Schwerin (das ist ein Papier dass die Regel für die Kommunalen Stadteigenen Unternehmen festlegt) müssen kommunale Unternehmen ihre Geschäfte transparent und neutral führen. Sponsoring und Werbepartnerschaften mit privaten Unternehmen müssen demnach klar geregelt und für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Unklar bleibt, ob es eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und Schwerin-Lokal gibt und ob vergleichbare Angebote auch anderen Medien oder Unternehmen zur Verfügung stehen.
Sollten die Stadtwerke Schwerin tatsächlich bezahlte Werbung für ein bestimmtes Medium schalten, wäre das mindestens erklärungsbedürftig. Falls es sich allerdings um eine unbezahlte Empfehlung handelt, wäre die Frage, warum ein kommunales Unternehmen einzelne Anbieter bewusst pusht und damit möglicherweise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Schließlich geht es darum, öffentliches Eigentum und Ressourcen nicht für die einseitige Unterstützung einzelner Unternehmen oder Medien zu missbrauchen. Das wirkt schon etwas befremdlich. Sollten Verträge oder dergleichen vorliegen, hätte der Beitrag mindestens als Werbung gekennzeichnet werden müssen.
Hier kann der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Schwerin für Interessierte übrigens eingesehen und heruntergeladen werden:















