(stm)

Mehrere vertrauliche Schreiben irrtümlich an falschen Empfänger versendet

Oft wird die Behauptung man habe Dokumente oder Briefe vom Jobcenter oder anderen Behörden nicht erhalten als Ausrede hingestellt. Ein Vorfall vor wenigen Tagen, beim Jobcenter Schwerin sorgt für Empörung – und legt nun offen dass es durchaus vorkommt, dass das Briefe und Dokumente nicht dort ankommen, wo sie ankommen sollen.

Was ist passiert?

Ein Bürger erhielt kürzlich einen dicken Umschlag, in dem sich nicht nur sein eigenes Schreiben befand, sondern auch mehrere weitere Dokumente, die an völlig andere Personen adressiert waren. Die Betroffenen sind somit unwissentlich Teil eines möglichen Datenschutzverstoßes – und das ausgerechnet durch eine staatliche Stelle, die zur Wahrung sensibler Daten gesetzlich besonders verpflichtet ist. Es kamen bei dem Schweriner nicht nur Briefe – versandt nach Schwerin an, sondern auch mit Ziel Mecklenburgische Seenplatte.

Fahrlässiger Umgang mit persönlichen Daten


Die insgesamt vier zusätzlich enthaltenen Briefe, die alle eindeutig an verschiedene Adressaten gerichtet waren, offenbaren nicht nur Namen und Anschriften, sondern weitere sensible Informationen. Damit stellt dieser Vorfall einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Gerade das Jobcenter, das tagtäglich mit persönlichen Angaben seiner Kunden arbeitet, sollte laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) äußerst sorgfältig mit sensiblen Daten umgehen. Dies ist in diesem Fallnicht geschehen. Der Bürger der den Anstand besaß, diesem Vorfall zu melden, auch uns als http://www.schwerin.news mit einzubinden – um entsprechend Öffentlichkeit herzustellen, dem sei an dieser Stelle ein Dank ausgesprochen.

Nicht auszudenken, was jemand hätte mit den sehr vertraulichen und sensiblen Informationen machen können, wenn er wollte. In den Schreiben ging es um Ablehnung / Genehmigung eines geplantes Umzuges, nebst alter neuer Adresse, Miethöhe etc… es ging um Anforderung von Nachweisen und Dokumenten mit Fristsetzung (bei Fristversäumnis kann es zu schweren finanziellen Nachtteilen kommen) und weitere Dinge die nicht für die Aufgen Dritter bestimmt sind.

Reaktion des Jobcenters: „Bitte vernichten“


Noch brisanter wird die Angelegenheit durch die offenbar unglückliche Reaktion aus dem Jobcenters. In einem Schreiben (liegt der Redaktion vor), das dem unfreiwilligen Empfänger der falsch zugestellten Dokumente vorliegt, wird ihm nahegelegt, die Unterlagen „zu vernichten“ oder direkt an das Jobcenter zurückzusenden. Diese Vorgehensweise wirft die Frage auf, ob das Jobcenter damit Beweise für einen möglichen Datenschutzverstoß aus der Welt schaffen möchte. Ein derartiger Appell könnte zumindest den Eindruck erwecken, dass die Behörde den Vorfall möglichst unauffällig aus der öffentlichen Wahrnehmung halten will. Offen bleibt die Frage, ob das Jobcenter die betroffenen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher über den Vorfall informiert haben. (www.schwerin.news hat nachgefragt, sobald die Antwort da ist, melden wir uns erneut)

Kritik an mangelnder Transparenz


Es muss gesagt werden, dass solche Pannen und die damit verbundene Verletzung der Privatsphäre betroffener Personen sehr ernst zu nehmen sind. Nicht nur die Betroffenen haben ein Recht auf Aufklärung und eine angemessene Entschuldigung; der Vorfall sollte zudem lückenlos aufgearbeitet werden, um Wiederholungen zu vermeiden. Die knappe Reaktion, die lediglich auf eine Vernichtung der Dokumente abzielt, lässt Zweifel an der Bereitschaft des Jobcenters aufkommen, den Sachverhalt in voller Tiefe aufzuklären.

Mögliche Folgen für die Betroffenen


Sollte es öfters vorkommen, dass Dritte Einsicht in fehlerhaft erhaltene Dokumente haben, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben: von unangenehmen Offenlegungen persönlicher Lebensumstände bis hin zum möglichen Missbrauch ihrer Daten.

Forderung nach Aufklärung und Konsequenzen


Der Schweriner Bürger, der den Umschlag mit den falschen Dokumenten erhalten hat, möchte den Vorfall nicht unter den Teppich kehren. Er sah in der Bitte des Jobcenters, die Schreiben zu vernichten, einen Versuch, den Datenschutzverstoß möglichst schnell aus der Welt zu schaffen, anstatt ihn umfassend aufzuklären. Er sei nach einer kurzen Recherche zu dem Entschluss gekommen, dass es sinnvoller war, die Briefe an die korrekten Empfänger zu senden.

Ob und wie das Jobcenter Schwerin zukünftig seine internen Abläufe ändert, um ähnliche Pannen zu verhindern, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass der aktuelle Vorfall das Vertrauen vieler Leistungsempfänger und Bürger in die Sorgfaltspflicht der Behörde nachhaltig erschüttert. In Zeiten, in denen Datenschutz immer wichtiger wird, wirkt ein solcher Fauxpas umso gravierender.


Haben auch Sie negative, oder bemerkenswerte Erfahrungen mit Behörden in Schwerin gemacht, die an die Öffentlichkeit gehören? Dann schreiben Sie uns gerne vertrauensvoll an: redaktion@schwerin.news odr Whatsapp 015204466108

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