(stm)
Am 6. April steht in Schwerin der erste verkaufsoffene Sonntag des Jahres an. Unter dem Motto „Frühjahrserwachen“ dürfen die Geschäfte in der Innenstadt ihre Türen für Kundinnen und Kunden öffnen. Doch welche Regeln gelten für Händlerinnen, und worauf sollten sie besonders achten?
Öffnungszeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
Der verkaufsoffene Sonntag am 6. April ist von der Stadt Schwerin offiziell genehmigt und ermöglicht den teilnehmenden Geschäften eine Öffnung zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Ladenöffnungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Das bedeutet unter anderem, dass die regulären Arbeitszeitregelungen für das Personal beachtet werden müssen. (Wir haben die Verfügung der Stadt unten im Beitrag verlinkt).
Werbemöglichkeiten und Kundengewinnung
Um den verkaufsoffenen Sonntag erfolgreich zu gestalten, sollten Händlerinnen frühzeitig auf ihre Teilnahme aufmerksam machen. Social Media, Schaufensterplakate und Newsletter sind effektive Kanäle, um Kundschaft zu informieren. Kooperationen mit benachbarten Geschäften oder Sonderaktionen wie Rabatte und kleine Events können zusätzlich für Aufmerksamkeit sorgen.
Besonderheiten der Gastronomie und Außengastronomie
Auch Cafés und Restaurants profitieren vom erhöhten Besucherandrang. Wer über Außengastronomie verfügt, sollte sich rechtzeitig um Genehmigungen und eine ansprechende Gestaltung der Außenbereiche kümmern. Besondere Frühlingsangebote könnten zusätzlich Gäste anlocken.
Hier kann die entsprechende Allgemeinverfügung angesehen und heruntergeladen werden:














