(stm) Die Stadtvertretung Schwerin soll, wenn es nach einer aktuellen Vorlage der Stadtverwaltung geht, die Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt deutlich erhöhen. Künftig soll der Steuersatz von bisher 5 % auf 7 % des Übernachtungsentgelts steigen.
Mit dieser zweiten Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben“ will die Stadt ihre Einnahmen aus dem Tourismusbereich steigern. Grundlage für die Steuererhöhung sind das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Kommunalverfassung des Landes.
Wer muss die Steuer zahlen?
Die Übernachtungssteuer betrifft alle Gäste, die in Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben übernachten. Geschäftsreisende sind weiterhin von der Steuer befreit. Die Steuer wird auf Grundlage des Netto-Übernachtungspreises erhoben, wobei Pauschalen für Frühstück und andere Verpflegungsleistungen berücksichtigt werden.
Die Erklärung zur Übernachtungssteuer muss quartalsweise abgegeben werden. Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise aufzubewahren und auf Verlangen der Stadt vorzulegen.
Die Stadtverwaltung rechnet mit Mehreinnahmen durch die Erhöhung, um den Finanzhaushalt der Stadt ausgleichen zu können. Kritik aus der Tourismusbranche könnte jedoch folgen, da höhere Übernachtungskosten möglicherweise die Attraktivität Schwerins als Reiseziel beeinträchtigen.
Schwerin wäre bei 7 % mit an der Spitze
In Deutschland wird die Übernachtungssteuer (Bettensteuer)in etwa 50 Städten erhoben. Schwerin wäre bei 7 % mit am höchsten. Nur Städte wie Berlin und Flensburg liegen mit 7,5 % höher. Während in Städten wie Erfurt, Leipzig, Potsdam 5 % verlangt werden.
Welche Auswirkungen die Erhöhung haben wird, bleibt abzuwarten.
Die Entscheidung ob die Erhöhung kommt oder nicht, wird vorraussichtlich am kommenden Montag, den 24. März auf der Sitzung der Stadtvertretung getroffen werden.
Die Erhöhung der Bettensteiuer reiht sich ein in ein Paket von Steuererhöhungen in der Landeshauptstadt. So soll beispielsweise die Hundesteuer erhöht werden.
Lesen Sie dazu auch gerne:
Hier können die entsprechenden Dokumente zu der Beschlussvorlage eingesehen und heruntergeladen werden:















