(stm)
In der Sitzung der Stadtvertretung am 19. Mai 2025 steht die Vorlage 01355/2024 auf der Tagesordnung. Sie behandelt die Verbesserung der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Hintergrund ist ein wiederholter Appell des Stadtelternrates Schulen der Landeshauptstadt Schwerin, der auf schwerwiegende Defizite in der bisherigen Praxis hinweist.
Bereits am 27. März 2025 hatte sich der Stadtelternrat im Rahmen seiner eigenen Sitzung intensiv mit dem Bildungsausschuss vom 20. März befasst. Dabei beschlossen die anwesenden Mitglieder, erneut das Gespräch mit der Kommunalpolitik zu suchen. In einem Schreiben an die Stadtvertretung, das auch im Bürgerinformationssystem veröffentlicht werden soll, übt der Elternrat deutliche Kritik an der bisherigen Verwaltungspraxis.
Zentrales Anliegen des Stadtelternrates ist die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern. So regelt § 54 Absatz 2 des Schulgesetzes eindeutig, dass Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich, in der Regel leihweise, mit Büchern und Druckschriften auszustatten sind, die überwiegend im Unterricht sowie bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung verwendet werden. Auch Unterrichtsgegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt und in der Schule verbleiben, sowie vorgeschriebene Schutzkleidung, zählen zu den verpflichtenden Lernmitteln.
Weiter verweist der Stadtelternrat auf § 110 SchulG M-V, wonach die Sachkosten der Schulen, einschließlich der Lernmittelbeschaffung und der Ausstattung von Büchereien, von den Schulträgern – in diesem Fall der Landeshauptstadt Schwerin – zu tragen sind. Diese gesetzliche Regelung lässt, so der Stadtelternrat, keinen Interpretationsspielraum zu. Auch ein möglicher Finanzierungsvorbehalt sei gesetzlich nicht vorgesehen.
In der Praxis jedoch, so die Elternvertreter, werde diese Pflichtaufgabe seit Jahrzehnten ignoriert. Die Verwaltung zeige bis heute kein ernsthaftes Interesse, das Beschaffungsverfahren rechtlich einwandfrei zu gestalten. Trotz wiederholter Hinweise und Appelle sei es bislang nicht gelungen, die Verwaltung zu einem rechtmäßigen Handeln zu bewegen.
In seinem Schreiben appelliert der Stadtelternrat daher direkt an die Mitglieder der Stadtvertretung. Sie werden aufgefordert, das aus Sicht des Elternrates unzulässige Verwaltungshandeln zu beenden und die Landeshauptstadt verbindlich zur Einhaltung des Schulgesetzes zu verpflichten – insbesondere im Hinblick auf die vollständige, kostenfreie Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Lernmittel.
Hier kann die Stellungnahme des Stadtelternrat Schule im Original als Quelle eingesehen und heruntergeladen werden:















