(stm) Am Montag, den 19. Mai 2025 um 17:00 Uhr, berät die Stadtvertretung im Demmlersaal des Schweriner Rathauses über einen brisanten Antrag der Fraktion Die Linke: Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) sowie deren Jugend- und Begleitorganisationen sollen künftig keine städtischen Räumlichkeiten mehr nutzen dürfen – weder für Veranstaltungen noch für andere Zwecke.

Hintergrund ist die jüngste Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 2. Mai 2025, das die AfD bundesweit als rechtsextremistische Organisation eingestuft hatte. Der Antrag stammt noch vor der Bekanntgabe dass der verfassungschutz die Bezeichnung vorerst zurückzieht.

Laut Antragstext vom 5. Mai beruht die Forderung auf dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die AfD sei geprägt von „Rassismus, Diskriminierung von Minderheiten“ sowie „Gewaltaufrufen und Tätlichkeiten gegenüber Andersdenkenden“. Eine Bereitstellung städtischer Räume würde laut Antrag „den Einfluss und die Verbreitung“ solcher Positionen fördern und „die demokratische Ordnung gefährden“.

Die Linke fordert: Klare Kante gegen Extremismus

Die Fraktion Die Linke verlangt vom Oberbürgermeister, entsprechende Maßnahmen umzusetzen und sicherzustellen, dass keine Nutzung kommunaler Einrichtungen durch die AfD oder deren Unterorganisationen mehr erfolgt. Der Antrag bezieht sich ausdrücklich auf sämtliche Räumlichkeiten der Landeshauptstadt.

Politisches Signal oder juristische Grauzone?

Ein Beschluss dieser Art könnte auch über Schwerin hinaus Signalwirkung entfalten – rechtlich bleibt jedoch abzuwarten, ob und in welchem Umfang ein solches Nutzungsverbot Bestand hätte. Bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Debatten in anderen Städten, bei denen gerichtliche Auseinandersetzungen folgten.

Die Sitzung der Stadtvertretung kann am 19 Mai über den Link www.schwerin.de/stream online in Echtzeit verfolgt werden.

Hier kann der Antrag der Fraktion Die Linke eingesehen und heruntergeladen werden:


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