(stm/Kommentar)
Audio Kurzfassung:
Nachdem der ursprüngliche Haushalt der Stadtvertretung Schwerin abgelehnt wurde, folgte nun, nach dem Beschluss am Montagabend eine Haushaltssperre – eine finanzielle Bremse, die weitreichende Folgen hat. In der gestrigen Sondersitzung wurde der Doppelhaushalt 2025/2026 „beschlossen/ angepasst“, der unter anderem Steuererhöhungen vorsieht, um den kostenfreien Nahverkehr für Schüler, die Aufwandentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr und den Erhalt des Kulturprojekt Ataraxia zu sichern. So der Plan, der Chefs der Stadtfraktionen.
Doch hinter den Kulissen sieht die Realität anders aus als die öffentliche Darstellung am gestrigen Montagabend. In der Sitzung präsentierten die Fraktionsvorsitzenden ihre Fraktionen als einheitlich diskutierend und handlungsfähig. Doch tatsächlich gab es keine (!) echten Beratungen oder Abstimmungen in mindestens (!) zwei der Fraktionen, auch Einzelstadtvertreter Steinmüller, Martini oder auch die AfDö – wurden in dem „Kompromiss“ nicht einbezogen. Wie es unsere Abfragen an die Fraktionsmitglieder der CDU, SPD, Linke, Grüne, UB zeigt, wurden nicht mal innerhalb der „Kompromissparteien“ echte Diskussionen geführt.
Beratungen waren zeitlich nicht vollumfänglich umsetzbar
Und tatsächlich, wie sollte das auch funktionieren? Der „Kompromissvorschlag“ kam erst am Mittwoch vergangener Woche auf den Tisch, und die Fraktionssitzungen selbst finden generell monatgs statt. Doch der auf den Mittwoch folgende Montag, war – die gestrige Sondersitzung der Stadtvertretung. Es gab de facto keine einzige geregelte Fraktionssitzung vor dem Beschluss.
Das bedeutet: Die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter konnten sich inhaltlich gar nicht vor der Entscheidung vollumfänglich austauschen oder vorbereiten. Eine grundlegende demokratische Voraussetzung für gute Politik wurde damit unterlaufen.
Die Verlogenheit, mit der der Eindruck einer innerparteilichen Einigkeit vermittelt wurde, ist schwer zu übersehen. So wurden politische Prozesse vorgespielt, die in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden haben – was die Pressemeldung der FDP und auch die Abfrage von http://www.schwerin.news belegen.
Diese Art der Verfahrensweise wirft nicht nur Fragen zur Transparenz auf, sondern erschüttert das Vertrauen in die demokratische Legitimation der getroffenen Entscheidungen. Die Art und Weise, wie der „Kompromiss“ erarbeitet wurde ist im Grunde eine sogenannte Aurokratie im Kleinen, wie sie man sie sonst aus anderen Staaten kennt.
Autokratie: Eine Herrschaftsform, in der eine einzelne Person oder kleine Gruppe Macht besitzt, ohne echte demokratische Legitimation oder Kontrolle zuzulassen.
In den nächsten Tagen wird die Aufzeichnung der Stadtvertretersitzung online sein. Wir werden diese dann hier an dieser Stelle veröffentlichen, dann kann siche jeder und jeder selbst die Debatte und vor allem die zwischentöne ansehen und anhören die – so die Meinung in diesem Kommentar, die Frage aufwerfen lässt – „Herrscht in Schwerin eine „Autokratie?
Was sagen Sie zu der These?
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7 Antworten zu „Herrscht in Schwerin eine „Autokratie?“ : Steuererhöhung, Haushaltssperre und Rettungsschirm für Ataraxia und Schülerverkehr – aber ohne echte Diskussion.“
Der Beitrag ist bewusst als Kommentar gekenntzeichnet.
An Ausgaben für die Stadtverwaltung kann nichts gespart werden? 500.000 werden nicht an den Eigenbetrieb gezahlt und den Bürger:innen wird es dann „gedankt“ mit noch weniger Leistung. Es ist doch ein gegenseitiges Entgegenkommen ausgewählter Stadtfraktionen. Transparenz: in welcher Höhe und an wen genau zahlt die Stadt jetzt an „Freunde“ der zustimmenden Stadtfraktionen?
Warum nutzt ihr so eine reißerische Schlagzeile? Für mich wirkt das wie eine Aufhetzerei und hat nichts mit neutralem Journalismus zu tun. Schreibt einfach die Fakten ohne die subjektive Meinung eines Journalisten, Bitte. Jemand schreibt hier schon das man durch solche Meldungen das Vertrauen in die Demokratie erschüttern kann.
Geschäftsordnung für die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin; § 3 Einberufung (§ 28 Abs. 1, § 29 KV M-V); (4) Die Ladungsfrist für ordentliche Sitzungen beträgt sieben Tage. Sie kann nur in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden. Eine Ladungsfrist von drei Arbeitstagen sollte nicht unterschritten werden.; (5) Die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen sollte mindestens drei Tage betragen.; (6) Zu Beginn der Sitzung stellt die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit der Stadtvertretung fest.
Von einer außerordentlichen Sitzung ist in der öffentlichen Bekanntmachung vom 21.05.2025 (Mittwoch) nichts zu lesen. Bekanntmachung: „9. Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung (Sondersitzung) am Montag den 26.05.2025“ Ist die Ladungsfrist eingehalten worden?
Das ist nicht demokratisch.
Man kann immer versuchen, durch solche Meldungen das Vertrauen in die Demokratie zu erschüttern. Tatsächlich waren doch alle Fraktionen und ihre Mitglieder in die Haushaltsberatungen einbezogen. Und wenn es am Ende auf einen Kompromiss hinausläuft, der von Vielen getragen wird und evtl. auch absehbar war, ist das eher ein Beispiel für funktionierende Demokratie. Schließlich gibt es in den Fraktionen notwendiger Weise eine Arbeitsteilung und die Vorsitzenden sind durch ihre Wahl in den Fraktionen such demokratisch legitimiert. Schließlich ist es gut, dass die vorläufige Haushaltsführung mit ihren Einschränkungen beendet werden konnte.