(fab)
Die Auseinandersetzung um den Spielplatz an der Kieler Straße in Schwerin-Lankow hat eine neue Wendung genommen. Wie dem Antragsteller, dem ask Stadtvertreter, am 2. Juni 2025 per E-Mail mitgeteilt wurde, hat das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern eine rechtsaufsichtliche Prüfung in der Angelegenheit eingeleitet. Ziel sei es zu schauen, ob das Innenministerium eine sogenannte Beanstandung aussprechen muss.
Hintergrund ist der Verkauf des Grundstücks, auf dem sich der beliebte Spielplatz, der eher einem Stadtpark ähnelt, befindet. Der ursprüngliche Beschluss hierzu wurde am 3. November 2020 durch den Hauptausschuss der Stadtvertretung Schwerin gefasst. Damals stimmten die Mitglieder einstimmig dem Verkauf des Flurstücks 313/4 in der Gemarkung Lankow zu – unter der Maßgabe, dass der Käufer, ein privater Investor, die Kosten für einen Ersatzspielplatz übernimmt. Die Umsetzung des Verkaufs wurde zudem an die Bedingung geknüpft, dass der bestehende Spielplatz erst dann entfernt wird, wenn ein gleichwertiger neuer Spielplatz in der Nähe auf einer Brachfläche eröffnet wurde.
Beschluss entspricht nicht mehr dem was aktuell geplant wird.
Diese Bedingungen sind inzwischen nicht mehr erfüllbar. Die ursprünglich vorgesehene Ersatzfläche an der Polentzstraße wurde zwischenzeitlich für den Neubau einer Schule vorgesehen. „Die Stadtverwaltung hat bisher keinen alternativen Standort gefunden, der vergleichbar geeignet ist. Auch eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wie sie durch das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz vorgeschrieben ist, hat im Vorfeld der Entscheidung nicht stattgefunden. Zudem wurde die Öffentlichkeit erst Jahre nach dem Verkaufsbeschluss über die geplante Bebauung informiert, was zeigt, dass hier schon 2020 über die Köpfe der Schwerinerinnen und Schweriner hinweg entschieden wurde.“ sagt der ask Stadtvertreter.
Was prüft die Rechtsaufsicht?
Inzwischen haben rund 800 Menschen eine Petition für den Erhalt des Spielplatzes unterzeichnet. Ein Dringlichkeitsantrag zum sofortigen Stopp des Verkaufs fand in der Stadtvertretung jedoch keine Mehrheit. Die Einleitung der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das Ministerium erfolgt nun auf Grundlage eines Antrags des Stadtvertreters nach Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. In diesem wird unter anderem geprüft, ob der ursprüngliche Beschluss des Hauptausschusses rechtmäßig war, ob der Verkauf an Bedingungen geknüpft war, die heute nicht mehr einlösbar sind, und ob die gesetzlichen Vorgaben zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Transparenz eingehalten wurden. Auch soll geprüft werden, ob hier unzulässiger Druck gegenüber der Ortsteilvertretung aufgebaut wurde und politische Verflechtungen eine Rolle gespielt haben. Sollte einer der Punkte zutreffen, fordert der Antragsteller das Land auf, eine Beanstandung gegen das Verfahren auszusprechen. Dies würde das Vorhaben vorerst blockieren.
Forderung: Vertragsunterzeichnung stoppen.
In einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Stadtvertretung fordert der Antragsteller nun, sämtliche mit dem Grundstück verbundenen Maßnahmen bis zum Abschluss der laufenden Prüfung auszusetzen. Aus seiner Sicht sei es nicht vertretbar, unumkehrbare Schritte wie Vermessungen, Bauvorbereitungen oder gar eine Räumung des Spielplatzes zu veranlassen, solange die Frage der Rechtmäßigkeit nicht abschließend geklärt ist. Eine Rückmeldung auf dieses Schreiben seitens der Stadtverwaltung steht bislang aus.
Die Initiative „Unser Platz bleibt“, die sich seit Monaten für den Erhalt des Spielplatzes einsetzt, sieht in der Prüfung durch die Rechtsaufsicht einen wichtigen Schritt. Viele Unterstützerinnen und Unterstützer hatten zuletzt beklagt, dass sich der Verkauf von Beginn an über Bürgerinteressen hinweggesetzt habe. Insbesondere die mangelnde Kommunikation, der lange Zeit geheim gehaltene Bebauungsplan und der Versuch, das Thema ohne breite Diskussion abzuschließen, stoßen auf deutliche Ablehnung. Auch wird kritisiert, dass aus der Stadtverwaltung heraus fälschlicherweise mehrfach kommuniziert wurde, dass das Gelände bereits verkauft sei – was laut einem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, nicht der Tatsache entspricht.
Ärztehaus ist nicht notwendig
Der Stadtvertreter moniert zudem, dass der Investor dort ein Ärztehaus plant. Das sei ein irreführendes Argument des Investors. Demnach habe die Kassenärztliche Vereinigung bereits 2024 festgestellt, dass es für das nördliche Schwerin keine weiteren Zulassungen für Ärzte geben werde, da hier die Zahl der zulässigen Ärzte bereits deutlich übererfüllt ist. „Wenn es hier also Praxen geben sollte,“ so der Stadtvertreter, „dann Privatärzte. Und – wenn man es ehrlich betrachtet, dann sind das nicht die Ärzte, die von der Masse der Lankower in Anspruch genommen werden können. Dafür einen derartigen Park zu zerstören, wäre schändlich“
Aktionen geplant
In einer Presseaussendung des Stadtvertreters heißt es abschließend: „Der Investor kann gerne investieren. Aber nicht an diesem Ort, einem öffentlichen, naturnahen, über Jahrzehnte gewachsenen Stadtteilpark. Um dem Investor zu zeigen, dass sehr viele Menschen aus Lankow und auch anderen Stadtteilen der Bebauung nicht zustimmen, wird es in den nächsten Wochen mehrere Aktionen geben. An die Herren Investoren Stein, lassen Sie dort das Bauen sein!“
www.schwerin.news wird die weiteren Entwicklungen rund um den Spielplatz Kieler Straße eng begleiten und berichten, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.















