(stm) Aktuell wird die Neufassung, Änderung der Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen in der Landeshauptstadt Schwerin
(Straßen- und Grünflächensatzung) in den Fachgremien der Landeshauptstadt Schwerin beraten.

Regelung bisher schon streng

Bisher gilt für das Darbieten von Straßenkunst/ Straßenmusik eine zeitliche Begrenzung zu jeder geraden Stunde zwischen 10 und 19 Uhr genehmigungsfrei ist. Im Detail hieß es bisher „die Spielzeiten werden unabhängig vom Standort wie folgt freigegeben/festgelegt:
10.00 – 11.00 Uhr, 12.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr, 16.00 – 17.00 Uhr, 18.00 – 19.00 Uhr. Die übrigen Zeiten sind Ruhezeiten, in denen keine Straßenkunst/ Straßenmusik in der Innenstadt zulässig ist.
“ Dabei galt diese Regelung bisher für den Bereich der Fußgängerzone.

Änderung weitet Verbotszone aus

Eine kleine Änderung – mit deutlicher Asuwirkung für Künstlerinnen und Künster steht an. So wird das Wort „Fußgängerzone“ durch die Bezeichnung „Zone 1“ ausgetauscht. Und die Zone 1 ist dabei wesentlich mehr als die Fußgängerzone. So soll die Zone 1 auch das Südufer Pfaffenteich, den gesamten Marienplatz, den Markt, die gesamte Schloßstraße, den Schlachtermarkt, wie auch die gesamte Friedrichstraße umfassen.

Die Ausweitung der Zone dürfte es Straßenmusikern und Straßenkünstlern in der Stadt erschweren ihren Job nachzukommen. Schon die alte Regelung stieß auf wenig Gegenliebe und wurde von vielen als Eingriff in die Kunstfreiheit gewertet. Seinerzeit hieß es, es werde, wenn sich die Regelung bewährt, keine weiteren Einschränkungen geben. Dass dies nun doch geplant ist, dürfte ebenfalls nicht auf Gegenliebe stoßen.

Eine derartig starke Ausbreitung der „Verbotszone“ wird die Kritik nicht verstummen lassen. Waren viele Musiker doch gerade auf den Markt, oder die umliegenden Plätze ausgewichen. Ob nun die Dienstagskonzerte auf dem Markt, die im Prizip in der Vergangenheit als „Straßenmusik“ deklariert werden, ebenfalls von der Regelung umfasst sind, ist noch offen.

Keine Begründung angegeben

Weswegen nun eine derart große „Straßenkunstfreie“ Zone eingerichtet werden soll, wird nicht genauer benannt.

HIer kann die zur Debatte stehende Satzung eingesehen werden:

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