Stadt plant Straßenmusik noch weiter einzuschränken.

(stm) Aktuell wird die Neufassung, Änderung der Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen in der Landeshauptstadt Schwerin
(Straßen- und Grünflächensatzung) in den Fachgremien der Landeshauptstadt Schwerin beraten.

Regelung bisher schon streng

Bisher gilt für das Darbieten von Straßenkunst/ Straßenmusik eine zeitliche Begrenzung zu jeder geraden Stunde zwischen 10 und 19 Uhr genehmigungsfrei ist. Im Detail hieß es bisher „die Spielzeiten werden unabhängig vom Standort wie folgt freigegeben/festgelegt:
10.00 – 11.00 Uhr, 12.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr, 16.00 – 17.00 Uhr, 18.00 – 19.00 Uhr. Die übrigen Zeiten sind Ruhezeiten, in denen keine Straßenkunst/ Straßenmusik in der Innenstadt zulässig ist.
“ Dabei galt diese Regelung bisher für den Bereich der Fußgängerzone.

Änderung weitet Verbotszone aus

Eine kleine Änderung – mit deutlicher Asuwirkung für Künstlerinnen und Künster steht an. So wird das Wort „Fußgängerzone“ durch die Bezeichnung „Zone 1“ ausgetauscht. Und die Zone 1 ist dabei wesentlich mehr als die Fußgängerzone. So soll die Zone 1 auch das Südufer Pfaffenteich, den gesamten Marienplatz, den Markt, die gesamte Schloßstraße, den Schlachtermarkt, wie auch die gesamte Friedrichstraße umfassen.

Die Ausweitung der Zone dürfte es Straßenmusikern und Straßenkünstlern in der Stadt erschweren ihren Job nachzukommen. Schon die alte Regelung stieß auf wenig Gegenliebe und wurde von vielen als Eingriff in die Kunstfreiheit gewertet. Seinerzeit hieß es, es werde, wenn sich die Regelung bewährt, keine weiteren Einschränkungen geben. Dass dies nun doch geplant ist, dürfte ebenfalls nicht auf Gegenliebe stoßen.

Eine derartig starke Ausbreitung der „Verbotszone“ wird die Kritik nicht verstummen lassen. Waren viele Musiker doch gerade auf den Markt, oder die umliegenden Plätze ausgewichen. Ob nun die Dienstagskonzerte auf dem Markt, die im Prizip in der Vergangenheit als „Straßenmusik“ deklariert werden, ebenfalls von der Regelung umfasst sind, ist noch offen.

Keine Begründung angegeben

Weswegen nun eine derart große „Straßenkunstfreie“ Zone eingerichtet werden soll, wird nicht genauer benannt.

HIer kann die zur Debatte stehende Satzung eingesehen werden:

(Seite 2)


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5 Antworten zu „Stadt plant Straßenmusik noch weiter einzuschränken.“

  1. Avatar von
    Anonymous

    Kann die Redaktion mitteilen, wo mein Kommentar von gestern ist?

  2. Avatar von Redaktion

    Das trifft so nicht zu. Straßenmusik ist generell überall im Stadtgebiet möglich und legal. Die einigen Regeln sind die üblichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Spielzeiten sind zudem nicht von 10 bis 19 Uhr. Sondern Zwischen 10 und 19 Uhr. Und dabei jeweils nur eine Stunde. Eine Stunde nicht, wieder eine Stunde. So kommt man auf lediglich 4 Stunden Spielzeit por Tag in der dann gesamten Zone 1. Bitte nochmal durchdenken. ;-)

  3. Avatar von
    Anonymous

    Die Unterstützung von elektrischen Abspielgeräten zu einem Instrument sowie Verstärker gefallen mir nicht. Kann man weiter gehen ist es nicht so störend, aber im Bereich der Arbeitsstelle/Wohnung?

  4. Avatar von
    Anonymous

    Da hat der Amtsschimmel in seiner Regelungswut einen neuen Dreh gefunden, um einer lebendigen Stadtkultur entgegen zu wirken. Es ist ja auch nicht auszuhalten, dass Menschen einfach fröhlich und frei ihr Leben leben, während er im Büro hockt und seine Lebenszeit absitzt.

  5. Avatar von
    Anonymous

    Besser wäre es, elektrotechnische Verstärung zu verbieten und ansonsten wenig zu reglementieren.

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