(fab) Mit dem 28. Juni 2025 tritt das bundesweite Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet auch Kommunen dazu, ihre digitalen Dienstleistungen – von Websites über Apps bis hin zu Terminals – barrierefrei zu gestalten. In einer Anfrage an den Oberbürgermeister wollte ein Mitglied der Stadtvertretung wissen, wie Schwerin auf diese neuen Anforderungen vorbereitet ist. Die Stadtverwaltung hat nun ihre Antworten vorgelegt.

Diese Bereiche sind betroffen

Laut Verwaltung betrifft das BFSG insbesondere folgende digitale Angebote:

  • die städtische Website www.schwerin.de,
  • das Serviceportal Schwerin,
  • das Online-Terminvergabesystem,
  • verschiedene Online-Dienste zur Antragstellung und Informationsbereitstellung
  • sowie gegebenenfalls technische Systeme im öffentlichen Raum wie Parkscheinautomaten.

Relaunch der Website geplant

Die Website www.schwerin.de soll künftig die Vorgaben der Barrierefreiheitsnormen EN 301 549 und WCAG 2.1 erfüllen. Dafür wird die technische Grundlage derzeit überarbeitet. Geplant ist ein Relaunch mit Umstellung auf das barrierefreie CMS iKISS. Zusätzlich wurde bereits das Tool „Eye-Able Assist“ integriert, das Nutzerinnen über 25 Funktionen zur erleichterten Nutzung bereitstellt. Künftig sollen außerdem alle Redakteurinnen der Seite ein verpflichtendes Training zur barrierefreien Kommunikation absolvieren.

Auch das Serviceportal Schwerin wird derzeit geprüft und an die Standards angepasst. Ein externer Test hatte bereits Verbesserungsbedarf festgestellt. Ziel der Verwaltung ist es, bis Ende 2025 die vollständige Barrierefreiheitskonformität im Serviceportal zu erreichen.

Beim Online-Terminvergabesystem VOIS|TEVIS gibt es bereits grundlegende barrierefreie Funktionen, eine vollständige Zertifizierung nach EN 301 549 liegt jedoch noch nicht vor. Der Anbieter arbeite an der Weiterentwicklung.

Beteiligung von Betroffenen

Menschen mit Behinderungen sind bisher nicht explizit in die Umsetzung der Maßnahmen eingebunden. Die Behindertenbeauftragte der Stadt sowie der Behindertenbeirat stehen aber grundsätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Eigene personelle oder finanzielle Mittel für die Umsetzung des BFSG sind bisher nicht vorgesehen. Die Verwaltung berücksichtigt Barrierefreiheit jedoch standardmäßig bei allen Digitalisierungsprojekten sowie bei Beschaffungen und Vergaben.

Eine gesonderte Strategie zur digitalen Barrierefreiheit gibt es nicht. Die Stadt verweist auf die verbindlichen Normen WCAG 2.1 und EN 301 549, die als Grundlage für alle Projekte dienen.

Noch einige Herausforderungen

Das BFSG stellt die Landeshauptstadt vor neue Herausforderungen. Mit dem geplanten Website-Relaunch und der Überarbeitung weiterer Systeme sind erste Schritte eingeleitet. Die Stadtverwaltung kündigte an, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auch künftig konsequent zu verfolgen.


Hier kann die Anfrage sowie die Beantwortung der Stadt eingesehen und heruntergeladen werden:


Werbung:


Werbung:





Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Auch interessant: