(stm) Auf der Mai Sitzung der Schweriner Stadtvertretung wurde mehrheitlich ein CDU Antrag beschlossen. Dieser sollte dafür sorgen, dass die Flagge der Bundesrepublik anlasslos und dauerhaft an Gebäuden der Stadt gehisst werden soll. Der Oberbürgermeister sollte einen entsprechenden Vorstoß beim Innenministerium bewirken.

Dieser Plan der CDU, eine ganzjährige Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Bundesflagge zu ermöglichen, ist vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern nun klar abgelehnt worden. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Rico Badenschier stellt das Ministerium unmissverständlich klar: Eine anlasslose hoheitliche Dauerbeflaggung sei „nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig“.

Klare gesetzliche Regelungen

In dem vierseitigen Bescheid, der schwerin.news vorliegt, verweist das Ministerium auf das Hoheitszeichengesetz sowie die Beflaggungsverordnung des Landes. Demnach bestimmt der Innenminister die Tage, an denen Dienststellen von Land, Kommunen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts zu beflaggen sind. Daneben sind Beflaggungstage in der Verordnung abschließend festgelegt.

Darüber hinaus besteht lediglich die Möglichkeit, bei besonderen regionalen Anlässen die Beflaggung vor Ort anzuordnen – jedoch nur dann, „soweit dieser Anlass die öffentliche Anteilnahme mittels Beflaggung rechtfertigt“.

Eine dauerhafte Beflaggung über das gesamte Jahr hinweg sei explizit ausgeschlossen. Eine Ausnahme gelte lediglich für den Sitz der Ministerpräsidentin in Schwerin, der täglich beflaggt werde. Zudem dürfen Kommunen ihre eigenen Flaggen auch außerhalb öffentlicher Anlässe zeigen, jedoch ohne zusätzlich hoheitliche Flaggen wie die Bundes- oder Landesflagge.

„Symbolik würde entwertet“

Das Ministerium argumentiert, eine anlasslose Dauerbeflaggung würde „dazu führen, dass sowohl die regelmäßigen als auch die durch den Innenminister bestimmten Beflaggungstage nicht mehr wahrnehmbar und damit entwertet wären“. Auch eine Beflaggung zu besonderen regionalen Anlässen wäre dann nicht mehr erkennbar.

Darauf habe auch der Landtag kürzlich hingewiesen, als er einen ähnlichen Antrag der AfD ablehnte.

Damit ist der Versuch der Schweriner CDU, eine ganzjährige Beflaggung rechtlich zu ermöglichen, vorerst gescheitert. Die Argumentationlinie des Innenministeriums wurde übrigens auf der Sitzung selbst von einem Stadtvertreter vorgetragen, von der Mehrheit der Stadtvertretung allerdings als unbegründet hingestellt. Die Debatte kann hier ab Time: 02:07:40 angesehen werden:


Hier kann das Schreiben des Innenministeriums eingesehen und heruntergeladen werden:


Werbung:



Werbung:





Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Auch interessant: