(stm)
Das Standesamt Schwerin hat im Jahr 2024 nach eigenen Angaben in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt insgesamt 24 Erklärungen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz entgegengenommen. Das Gesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat, ermöglicht es volljährigen Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen eigenständig per Erklärung zu ändern.
Von den im vergangenen Jahr abgegebenen Erklärungen entfielen:
- 10 auf eine Änderung von männlich zu weiblich,
- 9 auf eine Änderung von weiblich zu männlich,
- 4 auf eine Änderung zu divers.
In einem weiteren Fall wurde der Geschlechtseintrag vollständig gelöscht.
Bereits im ersten Halbjahr 2025 hat das Standesamt Schwerin 25 weitere solcher Erklärungen registriert – damit liegt die Zahl der Anträge für dieses Jahr schon jetzt über dem Gesamtwert von 2024.
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags einmal pro Jahr möglich ist. Für Minderjährige ist die Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten erforderlich. Die Zahlen zeigen, dass das neue Gesetz in Schwerin bereits kurz nach Inkrafttreten spürbar genutzt wird – und der Trend für 2025 deutlich nach oben weist.


















