(fab)
Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat bestätigt, dass die Schweriner Stadtvertretung beim geplanten Verkauf des Spielplatzes an der Kieler Straße in Lankow gegen die Vorgaben des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes (KiJuBG M-V) verstoßen hat. In einem Schreiben vom 28. August 2025 teilte das Ministerium mit, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor dem Beschluss vom 14. Juli 2025 nicht in angemessener Weise erfolgt sei.
Zwar stellt das Ministerium klar, dass das KiJuBG M-V keine unmittelbaren Rechtsfolgen vorsieht, wenn die vorgeschriebene Beteiligung nicht eingehalten wird. Ein Stadtvertreterbeschluss sei daher nicht automatisch rechtswidrig. Dennoch wird anerkannt, dass die Landeshauptstadt Schwerin ihre Pflichten verletzt hat. Nach Einschätzung des Innenministeriums beeinträchtigt dies die formale Rechtmäßigkeit des Verkaufsbeschlusses zwar nicht, zeigt jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der gesetzlichen Beteiligungsvorgaben.
Das Ministerium verweist darauf, dass die Landeshauptstadt zugesichert habe, künftig den Kinder- und Jugendrat direkt einzubeziehen und Stellungnahmen einzuholen, wenn Angelegenheiten von besonderer Bedeutung für junge Menschen auf der Tagesordnung stehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche bei vergleichbaren Entscheidungen künftig eine echte Mitsprachemöglichkeit erhalten.
Auslöser der Prüfung war eine Eingabe des Stadtvertreters Stephan Martini, der sich am 17. Juli 2025 an die Kommunalaufsicht gewandt und die Beanstandung des Verkaufsbeschlusses gefordert hatte. Martini argumentierte, dass der Beschluss ohne Einbindung der Betroffenen zustande gekommen sei und daher gegen das KiJuBG M-V verstoße.
Das Innenministerium stellte nun klar, dass ein formaler Eingriff in die Entscheidung der Stadtvertretung nicht erfolgen wird. Gleichwohl gilt der Vorgang als Beispiel dafür, dass die in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren geforderte Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung auch auf kommunaler Ebene noch nicht selbstverständlich umgesetzt wird.
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HIer kann das Schreiben des Innenministeriums eingesehen und heruntergeladen werden:


















