(stm)

In einem offiziellen Schreiben an Stadtpräsident Sebastian Ehlers hat Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier den Beschluss der Stadtvertretung Schwerin vom 29. September 2025 beanstandet. Anlass ist der anhaltende Streit um das Bauvorhaben „Hafenpromenade/Kranweg 1–5“ und den Umgang mit möglichen Befreiungen vom Bebauungsplan „Hafen/Speicher“.

Hintergrund ist ein Beschluss der Stadtvertretung vom 14. Juli 2025, in dem der Oberbürgermeister angewiesen wurde, für das genannte Bauprojekt keine weiteren Befreiungen hinsichtlich Baumasse, Geschossigkeit, Grundflächenzahl, Baugrenzen oder Baulinien zu genehmigen – über die bereits der Hanseatischen Immobilien Treuhand GmbH + Co. gewährten Ausnahmen hinaus.

Dagegen legte Dr. Badenschier am 22. Juli 2025 Widerspruch ein. Seine Begründung: Der Beschluss verletze geltendes Recht. In der Folge befasste sich die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29. September erneut mit der Angelegenheit und lehnte den Widerspruch des Oberbürgermeisters ab. Dieser Schritt veranlasste nun die vorliegende Beanstandung nach § 33 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

In seiner Stellungnahme vom 9. Oktober 2025 führt der Oberbürgermeister aus, dass die Entscheidung über eine Bauvoranfrage nach § 75 der Landesbauordnung M-V in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörde falle – und damit in seinen übertragenen Wirkungskreis. Die Stadtvertretung verfüge hierüber keine eigene Entscheidungskompetenz.

Zudem betont Badenschier, dass es sich bei der Prüfung von Befreiungen vom Bebauungsplan um eine Einzelfallentscheidung handele, die auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des § 31 Abs. 2 BauGB zu treffen sei. Eine pauschale Vorgabe durch das Stadtparlament, ob und in welchem Umfang Befreiungen gewährt werden dürfen, greife in die rechtlich geschützte Ermessensentscheidung der Verwaltung ein und sei damit rechtswidrig.

Mit der Beanstandung ist das Verfahren nun an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet worden. Es bleibt abzuwarten, wie diese in dem grundsätzlichen Konflikt zwischen politischem Gestaltungsanspruch der Stadtvertretung und der verwaltungsrechtlichen Zuständigkeit des Oberbürgermeisters entscheiden wird.

Lesen Sie dazu auch gerne bisher bei uns erschienene Beiträge:

Bauprojekt am Kran an der Hafenpromenade: Oberbürgermeister kassiert Beschluss der Stadtvertretung! – schwerin.news

Bürger fordern Mitsprache bei Bauvorhaben am Kranweg – Hauptausschuss berät heute über umstrittene Baupläne – schwerin.news


Hier kann das Schreiben des Oberbürgermeisters angesehen und heruntergeladen werden:


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