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Bauprojekt am Kran an der Hafenpromenade: Oberbürgermeister kassiert Beschluss der Stadtvertretung!

(stm) Im politischen Streit um das Bauvorhaben an der Hafenpromenade (Kranweg 1–5) hat Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier einen formalen Widerspruch gegen Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtvertretung vom 14. Juli 2025 eingelegt. Der entsprechende Widerspruch ging fristgerecht beim Stadtpräsidenten ein und wird in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 29. September 2025 behandelt.

Was war beschlossen worden?

Die Stadtvertretung hatte mehrheitlich beschlossen, dass der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Hafen/Speicher“ keine weiteren Befreiungen für das Bauvorhaben genehmigen dürfe – insbesondere nicht hinsichtlich der Baumasse, Geschossigkeit, Grund- und Geschossflächenzahlen, Baugrenzen und Baulinien, sofern diese über die bereits genehmigten Maßgaben für die Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. hinausgehen.

Warum der Widerspruch?

Dr. Badenschier stützt seinen Widerspruch auf § 33 der Kommunalverfassung M-V, wonach der Oberbürgermeister verpflichtet ist, einem rechtswidrigen Beschluss zu widersprechen. Nach seiner Auffassung greift die Stadtvertretung mit Ziffer 1 in eine originäre Zuständigkeit der Verwaltung ein:

„Die Entscheidung über Bauvoranfragen fällt in den übertragenen Wirkungskreis der unteren Bauaufsichtsbehörde und liegt damit ausschließlich beim Oberbürgermeister“, so Badenschier.

Zudem erfordert nach Einschätzung des OB jede Befreiung vom Bebauungsplan eine Einzelfallprüfung nach § 31 BauGB, die nicht pauschal durch einen politischen Beschluss ersetzt werden kann. Zwar könne die Stadtvertretung beratend einbezogen werden, die finale Entscheidung bleibe jedoch Aufgabe der Verwaltung.

Keine Einwände gegen weitere Beschlusspunkte

Gegen die Ziffern 2 und 3 des Beschlusses wurde nicht widersprochen – diese bleiben somit gültig und rechtskräftig.

Wie geht es weiter?

Der Widerspruch wird in der Stadtvertretungssitzung am 29.09.2025 diskutiert und entschieden. Dabei steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie weit die Einflussmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber den gesetzlichen Kompetenzen der Bauverwaltung tatsächlich reichen.


Hier kann der Widerspruch des Oberbürgermeisters eingesehen und heruntergeladen werden:

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