(red) Ein Platzverweis hat nicht gereicht. Am Donnerstagnachmittag hat die Polizei einen 50-jährigen Schweriner am Marienplatz in Gewahrsam genommen, nachdem er vor der Wache eine verfassungsfeindliche Parole gebrüllt hatte und nicht gehen wollte.
Gegen 15:05 Uhr fiel der stark alkoholisierte Mann den eingesetzten Beamten auf. Er äußerte die Parole lautstark, unmittelbar vor der Polizeistation am Marienplatz und in unmittelbarer Nähe der Beamten.
Die Polizei erteilte ihm einen Platzverweis für den Marienplatz. Der Mann kam dem trotz wiederholter Aufforderung nicht nach. Daraufhin nahmen die Beamten ihn in Gewahrsam, um den Platzverweis durchzusetzen und weitere Straftaten zu verhindern.
Gegen den 50-jährigen Deutschen läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch. Der Paragraf verbietet Symbole und Parolen verbotener Organisationen im öffentlichen Raum, der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Welche Parole er rief, teilt die Polizei nicht mit.


















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