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Stehe ich jetzt im Netz? Was die 5.385 Adressen aus dem AfD-Leak für Schwerins Jugend bedeuten
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(red) Stehe ich jetzt im Netz? Diese Frage stellen sich seit dem 22. Oktober viele Menschen in Schwerin. Für die meisten von ihnen ist die Antwort: Ja.

Am 22. Oktober wurde bekannt: Unbekannte haben Daten der AfD gestohlen und im Netz veröffentlicht. Darunter ist eine Tabelle mit 5.385 Zeilen. In jeder Zeile steht ein Mensch: Vorname, Nachname, Geschlecht, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Es sind junge Menschen aus Schwerin, die bei der Landtagswahl zum ersten Mal wählen durften. Die Stadtverwaltung hat die Tabelle an die AfD geschickt. Dafür hat sie 269,25 Euro verlangt.

Die Tabelle ist jetzt kopiert. Niemand kann sie zurückholen. Das ist das Wichtigste zuerst. Wie die Daten gestohlen wurden, steht in unserem Bericht vom 22. Oktober.

Der Fall in Kürze

Seit dem 22. Oktober liegt im Netz: eine Liste mit Namen und Adressen von 5.385 jungen Menschen aus Schwerin. Viele von ihnen sind minderjährig.

Die Liste zeigt, wer in Schwerin wohnt — und damit auch, wo Familien leben.

Betroffen ist, wer zwischen dem 27. September 2003 und dem 20. September 2010 geboren und am 30. Juli 2026 in Schwerin gemeldet war.

Was hilft: Die Abfragebox ganz unten in diesem Artikel prüft den Namen. Außerdem: Auskunft verlangen, Beschwerde machen. Die Rechte verjähren Ende 2029 — wer noch nicht achtzehn ist, kann sie auch später noch selbst geltend machen.

Wer betroffen ist

Auf der Liste steht, wer zwei Dinge erfüllt. Erstens: geboren zwischen dem 27. September 2003 und dem 20. September 2010. Zweitens: gemeldet in Schwerin am 30. Juli 2026. Der heutige Wohnort spielt keine Rolle. Wer beides erfüllt, steht mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Liste.

Sicher weiß das nur eine Auskunft. Die Stadtverwaltung muss jedem auf Anfrage sagen: Welche Daten sind gespeichert, und an wen wurden sie gegeben? Diese Auskunft kostet nichts. Wer nicht auf der Liste steht, bekommt das schwarz auf weiß. Wer darauf steht, hat einen Beweis für alles Weitere. Für minderjährige Kinder können Eltern die Auskunft verlangen. Für Nachbarn, Freunde oder Bekannte kann man das nicht — Auskunft bekommt nur, wessen Daten es sind.

Was die Liste für Betroffene bedeutet

Ein Beispiel, ohne Namen: Ein Mädchen, sechzehn Jahre alt. Es wohnt mit seinen Eltern in einem Haus. In der Liste stehen sein Vorname, sein Nachname und die Hausnummer. Das reicht. Jeder kann herausfinden, wo das Mädchen wohnt. Er kann vor der Tür stehen — diese Woche oder in fünf Jahren. Für eine Sechzehnjährige ist das keine Theorie. Das ist die Information, die jemand braucht, um sie zu finden.

Es ist nicht nur eine Zeile. Es sind 5.385 Zeilen, 453 Straßen, ganz Schwerin. Hinter vielen Anschriften wohnen die Eltern. Die Liste zeigt also auch, wo in dieser Stadt Familien leben. Sie lässt sich sortieren und durchsuchen. Wer öffentlich tätig ist — in der Stadtpolitik, in einem Verein, in der Elternvertretung — und Kinder in dem Alter hat, dessen Privatadresse steht dann mit dabei.

Zählt man die Eltern mit, sind es weit mehr als zehntausend Menschen. Keiner von ihnen hat gefragt, ob die Daten weitergegeben werden. Keiner hat davon erfahren.

Warum niemand die Liste zurückholen kann

Die Liste lag eine Zeit lang offen im Netz — und tut es bis heute. Wer sie heruntergeladen hat, besitzt sie. Wie viele Kopien es gibt und wo sie liegen, kann niemand sagen. Es gibt kein Register dafür. Es gibt keinen Löschknopf für das Internet.

Eine Adresse lässt sich nicht ändern wie ein Passwort. Der Eintrag bleibt.

Der Bundesgerichtshof ist das oberste deutsche Zivilgericht. Er hat im November 2024 entschieden: Wer die Kontrolle über die eigenen Daten verliert, dem ist ein Schaden entstanden. Betroffene können Geld verlangen — auch wenn ihnen noch nichts passiert ist. Der jüngste Jahrgang auf der Liste ist 2010 geboren. Diese Menschen erben als Erwachsene einen Datensatz über sich selbst, den sie nicht zu verantworten haben.

Wie es dazu kommen konnte

Die Stadtverwaltung durfte die Daten weitergeben. Das steht im Bundesmeldegesetz, Paragraf 50: Parteien dürfen Gruppenauskünfte über Erstwähler bekommen. Jede Partei kann das beantragen. Das ist legal. Der Fehler passierte danach, an zwei Stellen.

Erste Stelle, die Stadtverwaltung: Am 6. August schickte sie um 08:38 Uhr eine verschlüsselte Datei an die AfD. Um 08:40 Uhr schickte sie das Passwort hinterher. An dieselbe Adresse, über dasselbe Postfach. Das ist so, als würde man ein Schloss verschicken und den Schlüssel im selben Brief. Datensatz und Passwort gehören auf zwei Wegen. Das kostet nichts außer einem Porto.

Zweite Stelle, die AfD: Die Datei lag wochenlang in einem allgemeinen Wahlkampfpostfach. Zusammen mit Antworten von mindestens 26 weiteren Meldeämtern in Mecklenburg-Vorpommern — bundesweit zählte die ZEIT mehr als 23.000 Erstwähler-Adressen im Leak. Unsere Redaktion hat über zwanzig Belege gefunden, wie die AfD mit Passwörtern umgeht: Klartext-Passwörter in Massenmails, Zugangsdaten zu einem Fanshop-Server, ein Live-Postfachpasswort an einen externen Dienstleister. Wer so mit Passwörtern umgeht und tausende Adressen sammelt, macht einen Datenklau zur Frage der Zeit.

Andere Ämter machen es nicht besser: Rostock schützte seine Datei mit dem Passwort „AfD2026″, Grimmen mit „EMA2026″. In Ludwigslust und Boizenburg gingen Passwörter im Klartext mit — die Ostsee-Zeitung nennt das einen „Datenschutz aus der Steinzeit“.

Und bis heute passierte nichts: Nach der Wahl mussten die Daten gelöscht werden. Die Frist lief am 20. Oktober ab, zwei Tage vor dem Leak. Ob gelöscht wurde, ist nicht bekannt. Eine Meldung an die Datenschutzaufsicht ist nicht bekannt. Ein Brief an die Betroffenen ebenfalls nicht. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat laut Handelsblatt mehrere Prüfverfahren eingeleitet. Das ist ein Anfang. Aber die einzigen, die immer noch nichts wissen, sind die Betroffenen selbst. Dem wollen wir bei schwerin.news entgegentreten.

Was Betroffene jetzt tun können

Erstens: Auskunft verlangen. Bei der Stadtverwaltung und bei der AfD. Betroffene haben das Recht zu erfahren: Welche Daten sind über mich gespeichert? An wen wurden sie gegeben? Das kostet nichts. Es ist ein Brief.

Zweitens: Beschwerde machen. Beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, info@datenschutz-mv.de. Er kann die Löschung anordnen. Gegen die AfD kann er ein Bußgeld verhängen — gegen eine Behörde darf er keines, gegen einen Parteiverband schon. Je mehr Menschen sich melden, desto ernster wird der Vorgang genommen.

Drittens: Ersatz verlangen. Löschung, Nachweis — und Geld für den Verlust der Kontrolle. Das Werkzeug unten im Artikel schlägt 500 Euro vor, weil Forderungen höher angesetzt werden als das, was am Ende zugesprochen wird. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen 100 bis 200 Euro zugesprochen, in Einzelfällen mehr. Das ist keine Entschädigung für einen Schaden. Es ist die Summe, mit der ein Gericht sagt: Es gab einen Rechtsbruch.

Viertens: Für die Zukunft widersprechen. Paragraf 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes: Jeder kann der Weitergabe seiner Daten an Parteien widersprechen. Die Meldebehörde trägt dann eine Sperre ein. Dann passiert dasselbe bei der nächsten Wahl nicht noch einmal.

Und noch etwas: Die Liste nicht herunterladen. Nicht weitergeben. Auch nicht „nur zum Nachsehen“.

Warum wir so deutlich warnen? Die Dateien aus dem Leak sind ungeprüft. Sie können Viren enthalten. Wer sie selbst herunterlädt, kann sich den Computer anstecken.

Wer trotzdem sicher wissen will, ob ein Mensch in den Daten steht, kann die Redaktion fragen. Wir bekommen seit dem 22. Oktober mehr als hundert solcher Anfragen: Stehe ich in der Liste? Steht mein Kind dort? Steht meine Enkelin dort? Wir schauen nach und antworten: Ja oder Nein. Journalisten dürfen diese Daten einsehen und für journalistische Zwecke nutzen. Wir machen das auch, damit niemand Gefahr läuft, sich beim eigenen Nachschauen eine verseuchte Datei herunterzuladen.

Die Rechte verjähren am 31. Dezember 2029. Das gilt auch für Minderjährige. Wer noch nicht achtzehn ist, kann ab dem achtzehnten Geburtstag selbst handeln. Bis dahin aufheben: die Auskunft der Stadt, einen Screenshot mit Datum.

Wer nicht selbst formulieren will: Das Werkzeug unten im Artikel hat für alle vier Wege den fertigen Text zum Kopieren — Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, Auskunft bei der Stadt, Löschaufforderung an die AfD und die Geld-Forderung. Der erste Schritt kostet nichts außer einer kurzen Abfrage. Die Liste selbst liegt dort nicht: Der Abgleich läuft über Prüfsummen mit einem geheimen Schlüssel, und die Antwort ist eine Tendenz. Genaueres teilt die Stadt mit.

Die Stadtverwaltung hat für die Übermittlung 269,25 Euro eingenommen. Von den 5.385 Menschen hat keiner etwas davon erfahren. Jetzt handeln kann nur noch einer: der Mensch, dessen Daten es sind.

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Lesen Sie dazu auch gerne: AfD-Leak: 5.385 Erstwähler-Adressen aus Schwerin liegen im Netz.

Foto: Gerd Fahrenhorst (CC BY 4.0), via Wikimedia Commons — Stadthaus Schwerin, von hier erging die Gruppenauskunft. Quellen: eigene Auswertung des Erstwähler-Datensatzes (Datenstand 30. Juli 2026) und eigene Belege vom 22. Oktober 2026; Mails vom 6. August 2026 im Leak-Archiv; BGH VI ZR 10/24; § 50 BMG; Art. 32 und 82 DSGVO; Handelsblatt, ZEIT, Ostsee-Zeitung.

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