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Bücherzettel-Streit: Stadt kündigt gerichtliche Klärung an — und verweist Stadtvertreter auf Antrag-Anhänge

(red) Die Stadtverwaltung will an der umstrittenen Bücherzettel-Praxis festhalten — notfalls bis vor Gericht. Ergeht die angedrohte rechtsaufsichtliche Anordnung des Innenministeriums, strebt die Stadt eine gerichtliche Klärung an. Das steht in einer schriftlichen Antwort der Verwaltung auf neun Anfragen, die der Redaktion vorliegen.

Die Antwort räumt auch die Chronologie ein, die bisher nur in Teilen öffentlich war: Das Innenministerium äußerte am 8. April rechtliche Bedenken und verlangte eine Änderung der Praxis. Am 11. Mai folgte ein Gespräch mit dem Innen- und dem Bildungsministerium. In ihrer Stellungnahme vom 27. Mai bekräftigte die Verwaltung gleichwohl, an der „bisher geübten unbürokratischen Praxis“ festzuhalten. Am 11. September kündigte das Ministerium eine rechtsaufsichtliche Anordnung gegenüber dem Oberbürgermeister an; dieser nahm am 25. September Stellung.

Rechtlich beruft sich die Stadt ebenso wie das Ministerium auf das Schulgesetz: Die Schweriner Praxis ist demnach nicht verboten; der Unkostenbeitrag von 30,68 Euro je Kind wird ermöglicht, aber nicht zwingend vorgeschrieben — eine Kann-Bestimmung, deren Auslegung beide Seiten nun notfalls ein Gericht klären soll.

Brisant ist, wie die politischen Gremien von dem Konflikt erfuhren: gebündelt in Stellungnahmen der Verwaltung zur Vorlage 01818/2026 — insbesondere zum Ersetzungsantrag des fraktionslosen Stadtvertreters Karsten Jagau, dessen Antrag vom 7. September stammt und dessen Stellungnahme vom 14. September datiert. Dort ist der Schriftwechsel mit dem Innenministerium dokumentiert. Auf die Frage, ob ein Anhang zu einem Antrag die Informationspflicht des Oberbürgermeisters zu „wesentlichen“ Angelegenheiten ersetze, antwortet die Verwaltung: „Die Wahl des Informationsweges entspricht den üblichen Gepflogenheiten.“ Und weiter: „Unserer Auffassung nach ist es einem Stadtvertreter zuzumuten, die Stellungnahmen der Verwaltung zu (seinen) Anträgen zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.“ Der Bildungsausschuss sei zudem umfassend informiert worden.

Dass die Verwaltung die Praxis am 19. Juni gegenüber der Stadtvertretung als „weder rechtswidrig noch nachteilig für die Elternhäuser“ bezeichnet hatte, obwohl das Ministerium seine Bedenken seit April vorgetragen hatte, begründet die Antwort allein mit dem Schulgesetz. Auf das Verhältnis dieser Bewertung zu den seit Monaten bekannten ministeriellen Bedenken geht sie nicht ein. Zu einer Prüfung, wer für die Fortführung der Praxis oder die späte Information der Gremien verantwortlich war, heißt es: Verwaltungsseitig sei das Thema in der Dezernentenberatung mit dem Ergebnis behandelt worden, an der Praxis festzuhalten. Über die Fortführung herrsche „Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister“.

Zu den Kosten der Eltern legt die Stadt keine belastbare Erhebung vor. Die Verwaltung rechnet pauschal: Die tatsächlichen Ausgaben der Eltern hätten „unter dem Betrag“ gelegen, den pauschale Beiträge eingebracht hätten — die Praxis sei daher „gerechter und überdies vorteilhaft für die Eltern“. Eine Prüfung möglicher Erstattungsansprüche findet nicht statt: „Wir sehen nicht, woraus ein Erstattungsanspruch resultieren sollte.“ Falls es in Einzelfällen Überschreitungen gegeben habe, könne es sich „allenfalls um Versehen“ handeln; dokumentiert sei das am jeweiligen Schulbuchzettel oder per Kaufquittung.

Eine vollständige Chronologie der Vorgänge existiert nach Darstellung der Verwaltung als Aktenlage und Historie, die „gern zur Verfügung“ gestellt werde. Die bisherigen Antworten und die Veröffentlichungen im Bürgerinformationssystem ergäben die Ereignisfolge ohnehin umfangreich.

Die rechtsaufsichtliche Anordnung ist bislang nicht erlassen. Fest steht jetzt aber: Ergeht sie, wird die Landeshauptstadt nicht nachgeben, sondern klagen — mit Steuergeldern auf beiden Seiten desselben Streits.

Lesen Sie dazu auch gerne: Bücherzettel-Streit: Die Fakten, die Zahlen, Rechtswidrige Bücherzettel: Verwaltung wusste lange Bescheid und „Der aktuelle Stadtelternrat verfolgt dieses Thema gar nicht“.

Beitragsbild: Oberbürgermeister Sebastian Ehlers. Foto: schwerin.news. Quellen: Schriftliche Antwort der Stadtverwaltung auf neun Anfragen (der Redaktion vorliegend); Schriftwechsel zwischen Stadt und Innenministerium, dokumentiert in der Vorlage 01818/2026 im Bürgerinformationssystem; Schulgesetz M-V.

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