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Der Bücherzettel-Streit ist auf den Punkt gebracht: Die Rechtsaufsicht des Landes hält Schwerins Praxis für rechtswidrig, die Stadtverwaltung unter OB Ehlers widerspricht – und beruft sich dabei auf Argumente, die bei genauerem Hinsehen nicht tragen. HIer geht es zur aktuellen Pressmitteilung der Stadt: https://www.schwerin.de/news/lernmittelbeschaffung/
Die Zusagefrist des Innenministeriums lief am 10. Oktober ab. Eine kommunalaufsichtliche Anordnung liegt seitdem auf der Hand; Oberbürgermeister Sebastian Ehlers kündigt den Rechtsweg an. Die Fakten, die Zahlen – und eine Prüfung der Argumente des OB.
Die Praxis: An Schweriner Schulen beschafft die Stadt als Schulträger die Lehrbücher und leiht sie aus. Arbeitshefte und andere Druckschriften aber kaufen Eltern über den sogenannten Bücherzettel selbst ein – bis zu 30,68 Euro pro Schuljahr und Kind, bezogen auf aktuell rund 8.700 Schülerinnen und Schüler. Sie kreuzen auf einem Zettel an, welche Hefte gebraucht werden, kaufen sie im Handel, die Schulen werten die Zettel aus. Meist sind es zwei Hefte die die Eltern aus einer Liste von mehreren auswählen.
Die Rechtslage: § 54 Absatz 2 Schulgesetz M-V stellt Bücher und Druckschriften, die überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung verwendet werden, „unentgeltlich, in der Regel leihweise“ bereit. § 54 Absatz 3 Satz 2 verpflichtet die Stadt als Schulträger, die zum Verbrauch bestimmten Lernmittel selbst zu beschaffen. Erst danach darf sie den gesetzlichen Kostenbeitrag von bis zu 30,68 Euro erheben. Über die Reihenfolge entscheidet das Gesetz – nicht die Verwaltung.
Und die Stadt widerspricht sich selbst: Auf ihrer eigenen Internetseite zur Lernmittelfreiheit listet die Verwaltung unter die unentgeltlichen Lernmittel ausdrücklich „Druckschriften (Arbeitshefte, Arbeitsblätter)“, die überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung verwendet werden. Genau diese Hefte lassen die Schulen Eltern bislang selbst kaufen.
Was die Rechtsaufsicht/ das Innenministerium sagt: Das Bildungsministerium hatte im August 2025 seine Rechtsauffassung übermittelt, im April 2026 schaltete sich das Innenministerium als Rechtsaufsicht ein, im Mai 2026 verteidigte die Stadt ihre Gegenposition. Im September 2026 schrieb das Ministerium an Ehlers wörtlich: „Die aktuelle Praxis der Lernmittelbeschaffung mittels sog. ‚Bücherzettel‘ ist rechtswidrig.“ Es drohte eine rechtsaufsichtliche Anordnung nach § 82 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V an und verlangt die Umstellung bis zum Schuljahr 2027/28.
Erstes Argument des OB: Ein Modell mit Kostenbescheiden sei ungerechter und bürokratischer – pauschal 30,68 Euro statt des tatsächlichen Heftwerts, 8.700 Bescheide, dafür eine eigene Verwaltungsstelle. Das trägt nicht. Erstens beruht die heutige Praxis auf überhaupt keiner ortsrechtlichen Grundlage: Es gibt keine Satzung, keinen Beschluss der Stadtvertretung – seit Jahrzehnten nicht. Zweitens ließe sich in einer Satzung ausdrücklich regeln, was die Pressemitteilung fürchtet: Befreiungen, Differenzierungen, Obergrenzen. Die Kritiker fordern ja gerade eine Satzung. Und die Verwaltungsstelle, die der Oberbürgermeister als Bürde beschreibt? Sie ist schlicht der Preis für Rechtmäßigkeit – und sie kostet mit Sicherheit weniger als ein verlorenes Gerichtsverfahren samt Rückforderungen hunderter, wenn nicht gar tausender Eltern
Zweites Argument der Pressemitteilung: Das Thema sei im Kern das Anliegen „einer einzigen Person“, der aktuelle Stadtelternrat „verfolge es gar nicht“. Fakt ist das Gegenteil. Gegen die Praxis stehen seit Jahren der Stadtelternrat – er stellte sie im April 2025 ausdrücklich infrage und teilt auf Anfrage mit, das Verfahren sei anhängig – und Stadtvertreter: die FDP bereits seit ihrem Antrag 2016, die ASK und die Unabhängigen Bürger, zuletzt Karsten Jagau (ASK) mit seinem Antrag auf Beendigung der Schulbuchlisten samt Erstattungsprüfung. Und inzwischen nicht nur sie: Auch das Bildungsministerium und die kommunale Rechtsaufsicht haben sich gegen die Praxis ausgesprochen. Auf der anderen Seite steht, mit seiner Verwaltung, im Wesentlichen ein einziger: der Oberbürgermeister. An der Zahl der Kritiker ändert das nichts – ein Gesetz gilt nicht erst, wenn viele es beanstanden.
Dazu kommt der Alltag, über den die Pressemitteilung schweigt: Die Bücherzettel listen mehrere Hefte, Eltern suchen aus, die Schulen sortieren und werten die Zettel aus, Lehrkräfte jagen Bestellungen und Lieferscheine hinterher. Den Aufwand, der beim Schulträger läge, schiebt die Stadt seit Jahrzehnten auf Eltern und Schulen. Vor diesem Hintergrund wirkt Ehlers’ Beharren wie eine Verschiebung der Faktenlage: Wer mit fadenscheinigen Argumenten und widerlegten Behauptungen eine Dienstleistung verhindert, die Schulen und Eltern längst zustünde, nimmt für die Stadt ein Risiko in Kauf, das bei nüchterner Abwägung fahrlässig ist.
Die Konsequenzen: Was Ehlers hier verteidigt, ist keine Frage der Bürgermeister-Einschätzung. Dagegen stehen Fachbehörden – die Rechtsaufsicht, das Bildungsministerium, das Kommunalrecht. Und der Stadtelternrat sagt es auch. Rund 100 Tage im Amt könnte man eine übernommene Fehlpraxis noch korrigieren; stattdessen verteidigt der Oberbürgermeister sie gegen alle, die es besser wissen müssen. Weil er der Androhung der Rechtsaufsicht nicht nachkommen will, provoziert er selbst das Gerichtsverfahren: Bestätigt das Verwaltungsgericht die Auffassung der Ministerien, steht im Urteil, dass über Jahre ohne Rechtsgrundlage Eigengelder der Eltern erhoben wurden. Dann hätten – bei rund 8.700 Schülern, der Zahl des Oberbürgermeisters selbst – über 8.000 Menschen die Möglichkeit, Gelder massenhaft und rückwirkend über Jahre zurückzufordern. Ob er dieses Risiko eingeht, obwohl sich seine Position mit wenigen Argumenten und gesundem Menschenverstand widerlegen lässt, sollte er sich besser überlegen, bevor es ein Gericht für ihn tut. Die Alternative liegt auf dem Tisch: die beschworene Verwaltungsstelle einrichten und die Lernmittelbeschaffung rechtskonform organisieren – das wäre, gemessen an den möglichen Folgekosten, das mit Abstand günstigste Ende des Streits.
Lesen Sie dazu auch gerne: „Der aktuelle Stadtelternrat verfolgt dieses Thema gar nicht“, Rechtswidrige Bücherzettel: Verwaltung wusste lange Bescheid und Schulbuchlisten vor dem Aus? Rechtsaufsicht sieht Rechtsverstoß.
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Quellen: Pressemitteilung Stadt Schwerin (schwerin.de); Schreiben des Innenministeriums als Rechtsaufsicht (September 2026); Schulgesetz M-V § 54; Website der Stadt Schwerin zur Lernmittelfreiheit; eigenes Archiv. Symbolfoto: freddie marriage (CC0), via Wikimedia Commons.
(red)














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