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(red/stm) Schwerin sucht seit Monaten Wege aus dem Haushaltsdefizit – und übersieht dabei nach Ansicht des Mieterbunds eine naheliegende Sparquelle: die Kosten der Unterkunft. Der Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V. hat der Stadtvertretung in einem Schreiben, das nach unseren Informationen an alle Mitglieder versandt wurde, erneut eine Kooperation zwischen dem Jobcenter und dem Mieterverein vorgeschlagen. Kernidee: Fachkundige mietrechtliche Prüfungen von Betriebskostenabrechnungen könnten unnötige Ausgaben bei den Kosten der Unterkunft vermeiden.
Das Jobcenter prüfe bei Betriebskostennachzahlungen bislang vor allem, ob die Kosten im Rahmen der sozialrechtlichen Angemessenheit liegen, schreibt der Mieterbund. Ob eine Abrechnung mietrechtlich tatsächlich korrekt ist – ob Positionen umlagefähig sind, der Verteilerschlüssel stimmt und Fristen eingehalten wurden –, werde nicht geprüft. „Die Mitarbeitenden des Jobcenters sind keine mietrechtlichen Fachberater“, so der Verein. In der Praxis würden Mieterinnen und Mieter vom Jobcenter ohnehin an den Mieterbund verwiesen, wenn es um die inhaltliche Prüfung gehe.
Wie groß das Potenzial sein könnte, zeigt eine Stichprobe des Vereins: Bei 18 Mitgliedern in sechs Häusern der Benno-Völkner-Straße (Nummern 1, 4, 6, 8, 18 und 20, zusammen rund 60 Wohnungen) wurden Einsparungen von rund 20.400 Euro ermittelt – im Schnitt etwa 1.133 Euro pro Wohnung. Dem standen Mitgliedsbeiträge von nur 1.188 Euro gegenüber. Die Stichprobe sei nicht repräsentativ, räumt der Mieterbund ein, zeige aber konkret, was eine fachkundige Prüfung bringen kann.
Dahinter steckt aus Sicht des Vereins ein strukturelles Problem: Wer seine Unterkunft selbst bezahlt, hat einen eigenen Anreiz, Abrechnungen prüfen zu lassen – er spart das Geld selbst. Bei Bürgergeldbeziehern übernimmt das Jobcenter anerkannte Nachforderungen; Rückzahlungsansprüche gehen nach § 33 Abs. 1 SGB II auf das Jobcenter über. Der Mieter gibt seine Abrechnung deshalb oft ungeprüft weiter.
Rechtlich hält der Mieterbund eine Kooperation inzwischen für möglich: Zwar hatte das Bundessozialgericht die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen als Kosten der Unterkunft weitgehend ausgeschlossen. Die Bundesregierung habe aber klargestellt, dass Jobcenter und Sozialämter Dritte – ausdrücklich auch Mietervereine – mit KdU-bezogenen Beratungsaufgaben beauftragen können.
Vorbilder existieren schon: In Neubrandenburg und Wismar gibt es solche Vereinbarungen zwischen örtlichem Mieterverein und Jobcenter, im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde eine Vereinbarung zur Prüfung von Nebenkostenabrechnungen getroffen. Die Neubrandenburger Regelung liegt dem Schweriner Mieterbund vor und wird den Verantwortlichen in der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellt.
Vorgeschlagen wird zunächst ein Pilotprojekt: Anhand einer begrenzten Zahl von Fällen könnte eine außergerichtliche, fachliche Prüfung von Betriebskostenabrechnungen und anderen mietrechtlichen Fragen mit Bezug zu den Kosten der Unterkunft erprobt werden – mit dem Ziel, dass der städtische Haushalt am Ende weniger zahlt als bisher.
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Quellen: Schreiben des Mieterbunds Schwerin und Umgebung e.V. vom 12.10.2026 (liegt der Redaktion vor). Symbolfoto: Niteshift (talk) (Public domain)














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