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Kaninchenwerder: Die Stadt antwortet der Petition mit einem Nein.

(stm/red) Drei Forderungen stehen in der Petition, drei Antworten stehen in dem Papier, das die Stadtverwaltung dazu verfasst hat. Und alle drei Antworten laufen auf dasselbe hinaus: Der Bootsanleger auf Kaninchenwerder wird privat bewirtschaftet. Die Stadt nennt das anders, aber am Ende bleibt ein Hafen, für den keine kommunale Gebührensatzung mehr gilt, dessen Preise ein nichtöffentlicher Vertrag regeln soll und in dem ein Privater das Hausrecht ausübt. Die Stellungnahme liegt schwerin.news vor.

Forderung eins: „vollumfänglich in öffentlicher Hand“

Die Petenten schreiben, der Anleger müsse „vollumfänglich in öffentlicher Hand verbleiben“. Die Verwaltung antwortet mit einer Unterscheidung, die im ersten Moment großzügig klingt: Kein Verkauf, kein Privathafen für einen begrenzten Nutzerkreis, die Anlage „verbleibt im Eigentum der Landeshauptstadt Schwerin“. Sportbootfahrer und Tagesgäste blieben künftig grundsätzlich zugänglich.

Was die Stadt verschweigt, bis man weiterliest, steht zwei Absätze tiefer: Kaninchenwerder soll aus dem Geltungsbereich der Nutzungsordnung für die öffentlichen kommunalen Steganlagen herausgenommen werden, und die ausschließlich für die Insel geltende Gebührensatzung soll aufgehoben werden. Das Papier hält selbst fest, wie der Zustand heute ist: „Derzeit ist Kaninchenwerder ausdrücklich Bestandteil der kommunalen Nutzungsordnung und die Hafenanlage wird als öffentliche Einrichtung betrieben.“ Genau dieser Satz soll nach dem Willen der Verwaltung nicht mehr gelten. Öffentliche Hand bedeutet hier also nicht mehr öffentliche Regeln, sondern nur noch ein Grundbuchblatt.

Forderung zwei: „Verpachtung umgehend stoppen“

Zur zweiten Forderung, die geplante Verpachtung zu stoppen, fehlt jede Umschreibung. Die Verwaltung schreibt es selbst: „Der Forderung der Petition, jegliche Übertragung der Bewirtschaftung der Hafenanlage auf einen privaten Betreiber zu unterlassen, wird daher nicht gefolgt.“ Die Verantwortung für den Hafenbetrieb soll im Zuge der langfristigen Verpachtung der Insel auf den künftigen Pächter übergehen. Die Verhandlungen laufen, das Ziel der Verwaltung ist ein Abschluss noch in diesem Jahr.

Die einzige Bremse, die die Stellungnahme nennt, gehört nicht der Stadt. Das Landesförderinstitut hat darauf hingewiesen, dass vor Abschluss eines Betreibervertrags das Einvernehmen mit der Bewilligungsbehörde herzustellen ist, weil die Hafenanlage mit Fördermitteln ausgebaut wurde. Sollte das Land Anpassungsbedarf sehen, will die Stadt das berücksichtigen. Ein Stopp ist das nicht, im schlimmsten Fall ein Feintuning. Umgekehrt heißt das Papier aber auch: Ohne das Land wäre der Hafen schon so gut wie weggegeben. An dem Zuwendungsbescheid hängt die eine öffentliche Kontrolle, die in dem ganzen Konstrukt noch funktioniert.

Forderung drei: „sozial verträgliche Konditionen, dauerhaft“

Die dritte Forderung der Petenten verlangt freien Zugang zu sozial verträglichen Preisen. Die Antwort der Verwaltung liest sich so: „Die künftigen Entgelte für die Nutzung der Liegeplätze sollen sich an vergleichbaren Häfen und Liegeplätzen am Schweriner See orientieren.“ Das ist keine sozialverträgliche Kondition. Das ist der Marktpreis. Eine Obergrenze nennt das Papier nicht, einen Rechtsanspruch auf bestimmte Preise ebenso wenig.

Damit verschiebt sich die Gewalt über den Hafen von der Satzung in den Vertrag. Heute setzt sich die Stadtvertretung die Gebühren selbst, in einer Satzung, die öffentlich ist. Künftig soll ein Pachtvertrag die Konditionen festlegen, den bislang niemand gesehen hat. Und während die Stadtvertretung beim Pachtvertrag wegen der Wertgrenzen der Hauptsatzung außen vor war, wie die Verwaltung es bei der Inselvergabe selbst erklärt hat, bekommt sie jetzt immerhin etwas zu entscheiden: die Streichung der Regeln. Das Parlament darf abstimmen über das Verschwinden der Satzung, nicht über die Preise, die an ihre Stelle treten.

3,4 Millionen Euro und 25 Jahre Bindung

Der stärkste Grund der Petenten ist das Geld, und dazu liefert die Stellungnahme die genauesten Zahlen, die bislang öffentlich waren. Für die grundlegende Erneuerung der Hafenanlage erhält die Stadt 3.426.662,97 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Fördermittelgeber ist das Wirtschaftsministerium des Landes. Die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre ab Fertigstellung. Bisher sind rund 3,44 Millionen Euro netto ausgegeben, am Ende prognostiziert die Verwaltung rund 3,78 Millionen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen, derzeit laufen Röhrichtschutzmaßnahmen am Schweriner Innensee.

Die Petenten schreiben, es sei den Steuerzahlern nicht zu vermitteln, dass eine mit öffentlichen Mitteln gebaute Anlage privatisiert werde. Die Verwaltung antwortet, weder solle die Infrastruktur der Allgemeinheit entzogen noch exklusiv werden. Das Interesse der Petenten werde „bei der weiteren Vertragsgestaltung berücksichtigt“. Eine Zusage, die man erst prüfen kann, wenn der Vertrag fertig verhandelt ist. Bis dahin gilt das Wort der Verwaltung, und das Papier vom 8. Oktober legt den Maßstab dafür fest, was dieses Wort wert ist: Die Forderung wird abgelehnt, das Anliegen wird berücksichtigt.

Warum die Stadt das Hausrecht braucht

Begründet wird die Zusammenführung von Insel- und Hafenbetrieb mit den Erfahrungen der letzten Saison. Es sei zu Konfliktsituationen und Übergriffen gegenüber dem Betreiber und dessen Personal gekommen, weil Besucher Regeln nicht akzeptiert hätten. Der Pächter soll das Hausrecht wirksam wahrnehmen können. Kaninchenwerder liegt im Naturschutzgebiet, offenes Feuer, Grillen, Veranstaltungen und laute Musik sind dort ohnehin beschränkt. Wann und wo genau es zu den Übergriffen kam und wie viele es waren, steht im Papier nicht.

Die Petition läuft seit dem 9. September und hatte zuletzt 923 Unterschriften, das selbst gesetzte Ziel in Schwerin liegt bei 1.200. Bis zum Ende der Sammelfrist im August 2027 ist es damit noch nicht erreicht. Falls die Stadtvertretung der Streichung von Nutzungsordnung und Gebührensatzung zustimmt, bekommt die Petition vorher eine neue Bedeutung: Dann ist sie die letzte Gelegenheit, öffentlich zu sagen, was künftig nur noch in einem Vertragsentwurf steht.

Beitragsbild: Symbolfoto, Insel Kaninchenwerder. Foto: schwerin.news (Archiv)

Lesen Sie dazu auch gerne: Die Vergabe der Insel Kaninchenwerder, Das Schweigen aus dem Stadthaus und Ehemaliger Pächter räumt die Insel.

Auch berichtet bei: NDR, Nordkurier, Schwerin Lokal. Zur Petition auf openPetition.

Quellen

Stellungnahme der Verwaltung zur Petition „Der Bootsanleger Kaninchenwerder muss öffentlich bleiben!“, Landeshauptstadt Schwerin, Zentrales Gebäudemanagement, Az. ZGM-6.0, 08.10.2026, Bearbeiter Michael Helms (liegt der Redaktion vor). Petitionstext und Unterschriftenstand: openPetition, abgerufen am 23.10.2026.

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