Die Vergabe der Insel Kaninchenwerder: Stadtverwaltung weist Kritik an intransparentem Verfahren zurück

(stm/red)

Die Vergabe der Bewirtschaftung für die Insel Kaninchenwerder sorgt in der Schweriner Kommunalpolitik weiter für Gesprächsstoff. Nach einer schriftlichen Anfrage des Stadtvertreters Heiko Steinmüller hat Oberbürgermeister Sebastian Ehlers nun die Position des Rathauses zu den Abläufen und Hintergründen offengelegt. Dabei wird deutlich, dass die Stadtspitze an ihrer restriktiven Informationspolitik festhält und keinen Einblick in die genaue Punktevergabe gewährt.

Auslöser für die Anfrage war die Entscheidung, die touristisch bedeutsame Binnenseeinsel an die Garage 7 UG zu übergeben. Steinmüller wollte von der Verwaltung unter anderem wissen, welche konkreten Punktzahlen die Bewerber im Auswahlprozess erreichten und welche Stärken den Ausschlag für den Gewinner gaben. Außerdem stand die Frage im Raum, warum der Hauptausschuss bei der Entscheidung außen vor blieb und das Parlament nicht eingebunden wurde.

Das Dezernat von Oberbürgermeister Ehlers erteilte dem Wunsch nach Offenlegung der Bewertungsmatrix eine Absage. Die im Rahmen der verwaltungsinternen Jury vergebenen Punktzahlen seien ausschließlich für die interne Entscheidungsfindung erarbeitet worden und enthielten wertende Einschätzungen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien.

Inhaltlich betont die Verwaltung jedoch, dass insgesamt fünf Bewerbungen als besonders geeignet eingestuft wurden. Das Konzept der Garage 7 UG habe sich letztlich in einer Gesamtabwägung durchgesetzt, weil es wirtschaftliche Tragfähigkeit, eine nachvollziehbare Betriebsorganisation, eine zeitnahe Umsetzbarkeit sowie den Einklang mit den Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzes am besten miteinander verknüpft habe.

Auch den Vorwurf mangelnder parlamentarischer Beteiligung weist das Stadthaus zurück. Die Auswahl sei von einer rein verwaltungsinternen Jury aus Vertretern des Zentralen Gebäudemanagements, des Umweltfachdienstes, des Tourismusbereichs und des Eigenbetriebs SDS vorgenommen worden. Eine Einbindung des Hauptausschusses oder der Stadtvertretung sei nach den geltenden Wertgrenzen der Hauptsatzung für diesen Nutzungsvertrag schlicht nicht vorgeschrieben gewesen. Da die entsprechenden Schwellenwerte nicht erreicht wurden, lag nach Ansicht des Oberbürgermeister die Zuständigkeit vollständig im administrativen Bereich der Verwaltung.

Hier kann die Anfrage, nebst Beantwotung durch OB Ehlers eingesehen und heruntergeladen werden:


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