(stm/red)
Wer in Schwerin Kinder in der Schule hat, kennt ihn: den Bücherzettel. Darauf stehen Arbeitshefte und andere Lernmittel, die Eltern selbst besorgen sollen. Mal sind es ein paar Euro, mal wird es mehr. Was für viele Familien wie ein ganz normaler Teil des Schuljahres aussieht, ist inzwischen Gegenstand eines jahrelangen Rechtsstreits. Und der ist mittlerweile bei der Kommunalaufsicht des Landes angekommen. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern sagt unmissverständlich: Die derzeitige Praxis der Lernmittelbeschaffung über sogenannte Bücherzettel ist rechtswidrig. Der Oberbürgermeister hat eine rechtsaufsichtliche Anordnung angedroht bekommen. Schwerin soll die Praxis zum Schuljahr 2027/2028 ändern. Der Termin für die Zusage läuft am 10. Oktober ab.
Das eigentlich Brisante daran: Für die Schweriner Verwaltung kam das nicht überraschend. Die Frage, ob Eltern bestimmte Lernmittel überhaupt selbst kaufen müssen, beschäftigt die Stadt seit Jahren. Bereits 2023 und 2024 wurde das Thema in der Stadtvertretung behandelt. Es gab Nachfragen aus der Politik, Anfragen zur Selbstbeschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften und wiederholt Kritik des Stadtelternrates. Im April 2025 wandte sich der Stadtelternrat erneut an die Stadtvertretung und stellte die bisherige Praxis ausdrücklich infrage. Trotzdem blieb es beim bisherigen Verfahren. Die Verwaltung verwies auf die langjährige Praxis und verteidigte sie.
Im August 2025 wurde es dann ernst. Das Bildungsministerium Mecklenburg Vorpommern forderte die Stadt zu einer Stellungnahme auf. Schwerin verteidigte die Praxis weiterhin und erklärte, Eltern würden durch die Regelung nicht über die gesetzliche Grenze von 30,68 Euro belastet. Im April 2026 folgte die nächste Eskalationsstufe: Das Innenministerium schloss sich der Rechtsauffassung des Bildungsministeriums an. Nach dessen Bewertung muss die Stadt als Schulträger die entsprechenden Lernmittel selbst beschaffen. Die Möglichkeit, von Eltern anschließend einen Kostenbeitrag zu verlangen, sei etwas anderes als ihnen die Beschaffung selbst aufzuerlegen. Die Stadt sollte ihre Praxis bis zum 1. August 2026 ändern.
Doch Schwerin änderte sie nicht. Stattdessen legte die Verwaltung im Mai 2026 eine ausführliche juristische Stellungnahme vor und verteidigte die bisherige Vorgehensweise. Man halte die Praxis nicht für rechtswidrig beziehungsweise sehe jedenfalls keinen Grund für ein Einschreiten. Die Stadt verwies unter anderem darauf, dass die Bücherzettel seit Jahrzehnten genutzt würden, die Kosten kontrolliert würden und die Lösung für Eltern und Verwaltung einfach sei. Mit anderen Worten: Obwohl die Landesbehörden die Praxis bereits beanstandeten, hielt die Stadt daran fest.
Am 11. September zog das Innenministerium nun die Konsequenz. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Sebastian Ehlers wird eine rechtsaufsichtliche Anordnung nach § 82 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern angedroht. Die Formulierung des Ministeriums lässt wenig Interpretationsspielraum: „Die aktuelle Praxis der Lernmittelbeschaffung mittels sog. ‚Bücherzettel‘ ist rechtswidrig.“ Die Stadt bekommt noch eine Möglichkeit, die Anordnung abzuwenden. Bis zum 10. Oktober soll sie zusichern, das Verfahren ab dem Schuljahr 2027/2028 zu ändern und die entsprechenden Lernmittel selbst zu beschaffen.
Informationspflicht gegenüber der Politik nicht eingehalten?
Damit ist aus einem Streit über Arbeitshefte endgültig ein Konflikt zwischen Schwerin und der Landesaufsicht geworden. Und gleichzeitig stellt sich eine zweite Frage: Was wusste eigentlich die Stadtvertretung?
Denn auch hier ist die Geschichte bemerkenswert. Die Angelegenheit war über Jahre Gegenstand politischer Befassung. Die Stadtvertretung hatte mehrfach Gelegenheit, sich mit der Lernmittelbeschaffung und der Selbstbeschaffung durch Eltern zu beschäftigen. Die Verwaltung kann also nicht sagen, das Problem sei erst im September 2026 aufgetaucht. Und trotzdem wurden die einzelnen Stadtvertreter nach den vorliegenden Informationen nicht unmittelbar über das neue Schreiben des Innenministeriums vom 11. September informiert.
Vor der Stadtvertretersitzung am 14. September wurden nach unseren Informationen die Fraktionen beziehungsweise Fraktionsgeschäftsführer über das Schreiben informiert. Ob und wann sämtliche Stadtvertreter von ihren Fraktionen darüber informiert wurden, ist nicht nachvollziehbar. Stadtvertreter Karsten Jagau bestätigt jedenfalls, dass bei ihm keine Information der Verwaltung zu dem Schreiben einging. Auch die vorherigen Schreiben der Landesbehörden wurden nach den vorliegenden Informationen nicht unmittelbar an die einzelnen Stadtvertreter kommuniziert.
Das ist deshalb relevant, weil das Innenministerium am 11. September nicht irgendeinen Hinweis verschickt hatte. Es drohte dem Oberbürgermeister, somit der Stadt Schwerin eine rechtsaufsichtliche Anordnung an. Eine rechtsaufsichtliche Anordnung ist kein freundlicher Hinweis und keine politische Empfehlung. Das Innenministerium kann Schwerin damit verbindlich verpflichten, die gesetzliche Pflicht zu erfüllen und die beanstandete Praxis zu beenden. Kommt die Stadt einer solchen Anordnung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann die Rechtsaufsichtsbehörde nach § 82 Absatz 2 KV M-V die notwendigen Maßnahmen selbst anstelle der Stadt durchführen oder einen Dritten damit beauftragen – und die Kosten dafür der Stadt auferlegen. Das ist die sogenannte Ersatzvornahme.
Für Schwerin bedeutet das: Die Stadt könnte eine Anordnung der Kommunalaufsicht nicht einfach aussitzen. Bleibt sie untätig, kann die Landesbehörde den nächsten Schritt selbst veranlassen und die Rechnung dafür nach Schwerin schicken. Darüber hinaus sieht die Kommunalverfassung noch weitergehende aufsichtsrechtliche Möglichkeiten vor. In besonders weitreichenden Fällen kann sogar ein Beauftragter bestellt werden, der bestimmte Aufgaben der Gemeinde anstelle der Gemeindevertretung oder des Bürgermeisters wahrnimmt, wenn andere Aufsichtsmittel nicht ausreichen.
Wenige Tage später – nach dieser recht harten Androhung tagte die Stadtvertretung. In den Mitteilungen des Oberbürgermeisters wurde der Vorgang nach den vorliegenden Informationen nicht thematisiert.
Ohne den Antrag von Karsten Jagau (ASK) wäre das Thema überhaupt nicht auf der Tagesordnung der Stadtvertretung gelandet. Nicht die Verwaltung machte aus dem inzwischen eskalierten Rechtsstreit einen Tagesordnungspunkt, sondern ein Stadtvertreter. Und während Jagau damit die politische Auseinandersetzung überhaupt erst wieder auf die Tagesordnung brachte, war das neue Schreiben des Innenministeriums vom 11. September bei den meisten Mitglieder der Stadtvertretung noch nicht einmal angekommen.
Am 8. Oktober soll der Bildungsausschuss nun über Jagaus Antrag beraten. Der Antrag verlangt unter anderem, die Beschaffung von Lernmitteln künftig strikt an § 54 Schulgesetz M-V auszurichten, die bisherige Verpflichtung der Eltern zur eigenständigen Beschaffung zu beenden und aufzuklären, wie viele Eltern in der Vergangenheit aufgrund der Bücherzettel selbst für Lernmittel bezahlt haben. Außerdem soll geklärt werden, welche Folgen sich aus der Einschätzung des Innenministeriums ergeben und wer für die bisherige Praxis verantwortlich war.
Es geht um mehr als Arbeitshefte es geht um politisches Vertrauen
Das ist inzwischen mehr als eine Diskussion über ein Arbeitsheft für 15 oder 20 Euro. Es geht darum, ob die Stadt über Jahre ein Verfahren praktiziert hat, das nach Auffassung der zuständigen Landesbehörden rechtswidrig ist. Es geht darum, warum Hinweise aus der Elternschaft und aus der Kommunalpolitik nicht zu einer Änderung geführt haben. Es geht darum, warum die Stadt noch im Mai 2026 ihre bisherige Praxis verteidigte, obwohl das Innenministerium bereits im April eine andere Rechtsauffassung vertreten hatte. Und es geht um die Frage, wie transparent die Verwaltung gegenüber dem von den Bürgern gewählten Stadtparlament mit diesem Konflikt umgegangen ist.
Besonders kurios ist dabei ein Blick auf die eigene Internetseite der Stadt. Dort wird Eltern weiterhin erklärt, dass Arbeitshefte bis zu einem Betrag von 30,68 Euro „eigenständig“ gekauft werden und auf dem Schulbuchzettel entsprechend gekennzeichnet sind. Das ist genau die Praxis, die das Innenministerium inzwischen als rechtswidrig bezeichnet und deren Fortsetzung die Kommunalaufsicht nicht länger hinnehmen will.
Seit Jahren werden also Bücherzettel ausgefüllt, Eltern kaufen Lernmittel, die Verwaltung verteidigt das Verfahren – und nun steht eine rechtsaufsichtliche Anordnung im Raum. Am 8. Oktober wird sich der Bildungsausschuss damit beschäftigen. Zwei Tage später endet die Frist des Innenministeriums.
In einem vorherigen Bericht haben wir das entsprechende Schreiben verlinkt. Lesen Sie dazu:












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