(stm/red)
Jetzt wird es für die Schweriner Verwaltung unangenehm. Der Streit um die sogenannten Bücherzettel ist am Montag in der Stadtvertretung nicht erledigt worden – ganz im Gegenteil. Der Antrag von Karsten Jagau (ASK) wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen. Damit landet der Vorgang jetzt genau dort, wo er längst hingehört: auf dem Tisch der politischen Gremien. Und diesmal dürfte es schwer werden, die Sache einfach weiterlaufen zu lassen.
Denn inzwischen steht eine Aussage im Raum, die an Deutlichkeit kaum zu überbieten ist. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern schreibt in einem aktuellen Schreiben an Oberbürgermeister Sebastian Ehlers: „Die aktuelle Praxis der Lernmittelbeschaffung mittels sog. ‚Bücherzettel‘ ist rechtswidrig.“ Nicht Jagau sagt das. Nicht die ASK. Nicht schwerin.news. Das sagt die kommunale Rechtsaufsicht des Landes.
Und das Innenministerium belässt es nicht bei dieser Feststellung. Es droht der Landeshauptstadt eine rechtsaufsichtliche Anordnung nach § 82 Absatz 1 KV M-V an. Schwerin soll seine Praxis zum Schuljahr 2027/28 ändern. Die Stadt muss die betreffenden Lernmittel künftig selbst beschaffen, statt die Beschaffung den Eltern beziehungsweise volljährigen Schülern zu überlassen. Bis zum 10. Oktober muss die Stadt gegenüber dem Ministerium erklären, ob sie ihre Praxis entsprechend ändert.
Das Problem für die Verwaltung: Sie hatte reichlich Zeit.
Bereits im August 2025 wurde die Stadt mit der Rechtsauffassung des Bildungsministeriums konfrontiert. Im April 2026 schaltete sich das Innenministerium als zuständige Rechtsaufsicht ein und machte ebenfalls deutlich, dass die bisherige Praxis nicht mit dem Schulgesetz vereinbar sei. Im Mai legte die Stadt ihre Gegenposition dar und verteidigte die jahrzehntelange Praxis der Eigenbeschaffung durch die Eltern. Man verwies unter anderem auf den Grenzbetrag von 30,68 Euro und auf den aus Sicht der Verwaltung geringeren bürokratischen Aufwand.
Geändert wurde zunächst nichts.
Auch zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. August blieb es bei den Bücherzetteln. Während die Rechtsaufsicht längst auf eine Änderung drängte, lief die bisherige Praxis weiter.
Und genau darüber wird jetzt in den Ausschüssen gesprochen werden müssen.
Jagaus Antrag geht nämlich deutlich weiter als die bloße Forderung, künftig anders zu beschaffen. Er verlangt eine Aufarbeitung der bisherigen Praxis: Wie viele Eltern wurden über Jahre durch Bücherlisten dazu gebracht, Lernmittel selbst zu kaufen? Welche Summen kamen dabei zusammen? Wie soll mit möglichen Erstattungsansprüchen umgegangen werden? Und wer war eigentlich dafür verantwortlich, dass die Stadt diese Beschaffungspraxis trotz der Hinweise aus dem Land weitergeführt hat?
Das sind keine theoretischen Fragen mehr. Spätestens seit dem Schreiben des Innenministeriums vom 11. September hat der Vorgang eine neue Dimension.
Und dieses Schreiben ging direkt an Sebastian Ehlers.
Der Oberbürgermeister ist damit persönlich Adressat einer angekündigten rechtsaufsichtlichen Anordnung. Gleichzeitig muss sich seine Verwaltung nun in den Fachausschüssen mit der politischen Aufarbeitung der eigenen Praxis auseinandersetzen. Besonders interessant dürfte dabei die Frage werden, wann die Stadtvertretung eigentlich über den Konflikt mit Bildungs- und Innenministerium informiert wurde. Nach den jetzt vorliegenden Unterlagen ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass das Parlament zwischen den Schreiben vom April und September entsprechend befasst wurde.
Stattdessen taucht der Vorgang nun über Jagaus Antrag auf der politischen Tagesordnung auf.
Und damit dürfte es vorbei sein mit dem gemütlichen Verweis auf „jahrzehntelange Praxis“. Denn genau diese Argumentation überzeugt die Rechtsaufsicht offensichtlich nicht. Dass etwas über Jahre so gemacht wurde, macht es noch lange nicht rechtmäßig. Und dass eine Verwaltung ein Verfahren für einfacher hält, ersetzt ebenfalls keine gesetzliche Grundlage.
Besonders pikant ist deshalb die aktuelle Stellungnahme der Verwaltung. Darin wird das bisherige Vorgehen weiterhin als „bürokratiearmes Verwaltungshandeln“ zugunsten der Elternschaft beschrieben. Das Innenministerium hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits angekündigt, wegen genau dieser Praxis eine rechtsaufsichtliche Anordnung anzudrohen.
Jetzt müssen sich die zuständigen Ausschüsse damit befassen. Nicht irgendwann, nicht hinter verschlossenen Verwaltungstüren und nicht nur anhand einer internen Rechtsauffassung der Stadt. Die entscheidenden Fragen liegen auf dem Tisch.
Warum wurde trotz der Hinweise des Landes weitergemacht? Wer hat das entschieden? Warum wurde die Stadtvertretung nicht früher informiert? Wie viele Eltern waren betroffen? Und wer trägt am Ende die Verantwortung dafür, dass möglicherweise über Jahre Geld von Eltern für Lernmittel verlangt wurde, die nach Auffassung der Landesbehörden vom Schulträger zu beschaffen gewesen wären?
Der Antrag ist am Montag nicht verschwunden. Das Thema nach der „Drohung“ des Innenministeriums auch nicht. Er ist in den Ausschüssen gelandet.
Und dort dürfte der Bücherzettel jetzt ziemlich genau das werden, was die Verwaltung bislang offenbar vermeiden konnte: ein Vorgang, bei dem sie sich öffentlich, politisch und rechtlich erklären muss.
Hier können die Dokumente eingesehen und heruntergeladen werden:
















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