(stm/red)
Kinder und Jugendliche müssen in Schwerin auch künftig an den kostenpflichtigen öffentlichen Toiletten für ihren Toilettengang bezahlen. Die Stadtvertretung hat einen Antrag von Karsten Jagau (ASK) abgelehnt, mit dem die Entgeltpflicht aufgehoben werden sollte. Jagau hatte argumentiert, Kinder und Jugendliche hätten schlicht nicht das Geld für kostenpflichtige Toiletten. Außerdem sah er die UN-Kinderrechtskonvention und das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Verwaltung widersprach dieser rechtlichen Bewertung allerdings ausdrücklich. In ihrer Stellungnahme zum Antrag erklärte sie, die Belange von Kindern und Jugendlichen seien bereits im ursprünglichen Beschlussverfahren berücksichtigt worden. So seien Standorte mit besonderem Sozial- beziehungsweise Nutzungsbedarf von der Entgeltpflicht ausgenommen worden. Die Verwaltung verwies zudem darauf, dass in der ursprünglichen Beschlussvorlage ausdrücklich dargestellt worden sei, dass durch die Entgeltfreiheit an relevanten Standorten eine Einschränkung der Nutzbarkeit für Kinder und Jugendliche vermieden werden solle. Einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz oder andere Rechtsvorschriften sah die Verwaltung deshalb nicht.
Auch finanziell sprach sich die Verwaltung gegen eine Aufhebung der Gebühren aus. Die Entgelte würden erheblich zur Refinanzierung künftiger Standorte für zusätzliche öffentliche Toiletten beitragen. Eine unmittelbare finanzielle Auswirkung des Jagau-Antrags sah die Verwaltung zwar nicht, empfahl aber dennoch ausdrücklich dessen Ablehnung.
Genau dazu kam es nun. Jagau bezeichnete das Thema in der Sitzung als „altbekanntes Problem“ und verwies darauf, dass es zwar bereits einzelne kostenfreie Toiletten gebe, die Nutzung aus seiner Sicht aber grundsätzlich kostenlos sein müsse. Der Antrag erhielt letztlich eine Zustimmung und sechs Enthaltungen und wurde damit abgelehnt. Die bestehende Entgeltpflicht bleibt somit bestehen.
Damit ist zugleich eine politische und rechtliche Position der Stadtvertretung dokumentiert: Die Mehrheit folgte nicht der Auffassung Jagaus, dass die Gebührenregelung gegen Kinderrechte verstoße. Sie bestätigte vielmehr die bestehende Regelung, nach der an bestimmten Standorten Gebühren erhoben werden dürfen, während einzelne besonders relevante Standorte von der Entgeltpflicht ausgenommen bleiben.
















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