(stm/red)
Der Bürgerentscheid zum Erhalt des Stadtteilparks mit Spielplatz in Lankow ist entschieden. Mit einer deutlichen Mehrheit von 92,89 Prozent stimmten die Schweriner für den Erhalt des Parks. Doch der Bürgerentscheid hat neben der eigentlichen Sachfrage auch eine andere Frage sichtbar gemacht: Unter welchen Bedingungen dürfen Bürger eigentlich für oder gegen einen Bürgerentscheid werben?
Genau an diesem Punkt setzte Stadtvertreter Karsten Jagau an. Während Parteien bei Wahlen für ihre Wahlwerbung im öffentlichen Raum von entsprechenden Sondernutzungsgebühren befreit sind, galt diese Gebührenfreiheit beim Lankower Bürgerentscheid nicht in gleicher Weise. Die Initiatoren mussten deshalb mit einer anderen Ausgangslage leben als Parteien im Wahlkampf. Plakate aufhängen war im Grunde verboten. Ohne private Unterstützer wäre der Bürgerentscheid nicht sichtbar geworden. In der Begründung seines Antrags verweist Jagau ausdrücklich auf diesen Fall.
Die Stadtvertretung hat am Montagabend nun mit 22 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen den nächsten Schritt beschlossen. Die Verwaltung soll eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung vorbereiten. Künftig sollen Sondernutzungen zur Information und Werbung bei Bürgerentscheiden grundsätzlich im gleichen Umfang gebührenfrei sein wie Wahlwerbung. Das soll ausdrücklich für beide Seiten gelten: für diejenigen, die mit „Ja“ werben, ebenso wie für diejenigen, die für „Nein“ eintreten.
Vorgesehen ist ein Zeitraum von sechs Wochen vor bis zwei Wochen nach dem Abstimmungstag. Damit ist die neue Regelung allerdings noch nicht beschlossen. Zunächst muss die Verwaltung einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. Anschließend entscheidet die Stadtvertretung über die konkrete Satzungsänderung.
Der Lankower Bürgerentscheid könnte damit eine ganz konkrete Folge für kommende Bürgerentscheide in Schwerin haben. Was beim Streit um den Stadtteilpark noch eine Frage der geltenden Gebührenregelung war, soll künftig eindeutig geregelt sein: Wer Bürger über eine kommunale Sachfrage informieren will, soll dafür im öffentlichen Raum nicht schlechter gestellt werden als Parteien bei einer Wahl.
















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