(stm)
Die Stadtvertretung Schwerin wird sich auf der kommenden Sitzung am 10. November mit einem Antrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen, Tierleid zu reduzieren und Tierheime sowie den städtischen Haushalt zu entlasten.
Kern des Vorhabens: Für gehaltene Katzen mit Freigang sollen künftig Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten gelten. Damit würde Schwerin eine rechtliche Möglichkeit nutzen, die der Bundesgesetzgeber in § 13b Tierschutzgesetz eröffnet. Zuständigkeitsgrundlagen bietet auf Landesebene § 3 der Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Der Oberbürgermeister soll beauftragt werden, eine entsprechende Verordnung zu erlassen und sich dabei an bereits bestehenden Regelungen anderer Kommunen zu orientieren – als Beispiele nennt die Vorlage unter anderem Hamburg, Bremen, Rostock und Hannover.
Die Begründung verweist auf mehrere Effekte: Durch Kastration werde der Katzenbestand kontrollierbarer, Kennzeichnung und Registrierung erleichterten die Zuordnung zu Halterinnen und Haltern, Krankheiten ließen sich besser eindämmen, und Verantwortlichkeiten würden klarer geregelt. Insgesamt, so die Antragsteller, verbessere das Paket das Tierwohl und entlaste gleichzeitig die kommunalen Strukturen.
Die Entscheidung wird vorraussichtlich am 10. November auf der nächsten Sitzung der Stadtvertretung fallen. Die Sitzung kann dann unter www.schwerin.de/stream in Echtzeit live verfolgt werden.
Hier kann die Beschlussvorlage eingesehen und heruntergeladen werden:















