(fab)
Die Schweriner AfD-Fraktion attackiert die Foto-Initiative „Gesichter gegen Rechts“ und wirft der Stadtverwaltung eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots vor. In einer Anfrage vom 22. Oktober 2025 an Oberbürgermeister Rico Badenschier kritisiert Fraktionschefin Petra Federau, die Landeshauptstadt habe das Projekt in sozialen Medien beworben und trete als Kooperationspartnerin auf. Daraus ergebe sich eine Parteinahme „zugunsten der linken politischen Richtung“ und zulasten von Parteien, „die als rechts gelten“. Zudem stelle sich die Frage, ob die Verwaltung im Namen der gesamten Belegschaft ein politisches Statement abgeben dürfe.
Der Oberbürgermeister weist den Vorwurf zurück. In der Antwort vom 5. November 2025 heißt es, die Fotografin habe im Sommer um Hilfe bei der Suche nach einem Ort für das Shooting gebeten; das OB-Büro habe vermittelt, die Pressestelle habe den Termin begleitet. Finanzielle oder personelle Sonderleistungen über übliche Öffentlichkeitsarbeit hinaus werden nicht benannt. Die Aktion selbst sei Teil des breiten bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt. Ob eine – von der AfD hypothetisch ins Spiel gebrachte – Ausstellung „Gesichter gegen Links“ gefördert würde, lasse sich nur im Einzelfall bewerten.
Zentrale Fakten zur Finanzierung und zum Ort präzisiert die Verwaltung ebenfalls: Die Räumlichkeiten in der Schlossstraße 30 seien in privatem Eigentum; sie seien nach städtischen Informationen mietfrei bereitgestellt worden. Für Workshop und Pop-up-Ausstellung des Museums für Werte seien 2.000 Euro aus dem Demokratiefonds der Partnerschaft für Demokratie Schwerin geflossen – einem lokalen Topf im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Bewilligung u. a. für Reise-, Material-, Druck- und Öffentlichkeitskosten). Diese Angaben passen zum öffentlichen Rahmen: Die Stadt kommunizierte die Aktion im Vorfeld, „Gesichter gegen Rechts“ kündigte den Schweriner Termin am 25. Oktober 2025 an, das Museum für Werte bewarb seine Oktober-Pop-up-Präsenz in der Innenstadt.
Der Konflikt berührt einen heiklen rechtlichen Bereich: Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet staatliche Stellen – auch außerhalb enger Wahlkampfzeiten – zur politischen Neutralität, um die Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 GG) zu sichern. Maßgeblich ist das sogenannte Wanka-Urteil von 2018, das regierungsamtliche Parteinahmen gegen eine nicht verbotene Partei untersagt, sowie spätere Klarstellungen. Entscheidend ist, wie und mit welchen amtlichen Mitteln kommuniziert wird, nicht ob Amtsträger privat eine Haltung haben.
Das Argument der AfD hinkt zudem, so hat die Stadt Schwerin auch in der Vergangenheit Veranstaltungen beworben in denen es um systeme Gewalt „von links“ ging, so beispielsweise Unrecht im DDR Sytem und weiteres.
Rechtssicherheit ist gegeben, AfD Beschwerde unbegründet
Für den Schweriner Fall heißt das: Die Stadt darf zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rechtsextremismus fördern – zumal die Förderung aus demokratiestärkenden Programmen wie „Demokratie leben!“ ausdrücklich vorgesehen ist –, muss dabei aber auf amtliche Zurückhaltung im Parteienwettbewerb achten. Öffentlichkeitsarbeit, die Termine, Orte und Inhalte sachlich informiert, ist zulässig; wertende Abgrenzungen gegenüber einzelnen Parteien wären problematisch.
Genau an diesem Punkt setzt die AfD an und deutet die städtische Unterstützung als parteipolitische Positionierung. Die Stadt verweist demgegenüber auf den demokratiepädagogischen Charakter der Aktion und die offene Teilnahmemöglichkeit.
Unabhängig vom Streit über Zuständigkeit und Ton der Kommunikation ist der Ablauf dokumentiert: Das mobile Porträt-Shooting fand am 25. Oktober 2025 in Schwerin statt; die Stadt kündigte den Termin am 16. Oktober an, begleitende Posts erschienen in sozialen Medien. Parallel lief die Oktober-Pop-up-Ausstellung des Museums für Werte in der Innenstadt an der sich nach verschiedenen Angaben viele Interessierte beteiligten.
Kommentar (stm):
Vorab: Der entscheidende Punkt ist nicht, ob jemand „rechts“ oder „links“ denkt, sondern ob er die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennt oder bekämpft. Linksextremismus lehnt zwar ebenfalls die bestehende Ordnung ab, richtet sich aber – laut Verfassungsschutz – primär gegen den Kapitalismus und ökonomische Strukturen, nicht gegen die Würde oder Gleichheit von Menschen. Gewalt oder Demokratiefeindlichkeit kommen auch hier vor, sind aber quantitativ und qualitativ anders gelagert. Rechtsextremismus zielt darauf ab, Menschen nach Herkunft, Religion oder Abstammung zu unterscheiden, Minderheitenrechte abzuschaffen und autoritäre, oft völkisch-nationalistische Strukturen einzuführen. Das steht direkt im Widerspruch zu Grundrechten (Art. 1–3 GG).
Der Fall ist dennoch exemplarisch für das enge Korsett, das die Rechtsprechung staatlicher Kommunikation anlegt. Kommunalverwaltungen bewegen sich auf sicherem Boden, wenn sie sachlich informieren, Transparenz über Mittel und Partner herstellen und zivilgesellschaftliche Projekte gleichbehandeln, ohne den Parteienwettbewerb zu kommentieren. Ob Schwerin diese Linie überschritten hat, ist eine juristische Wertung – die AfD behauptet es; der Oberbürgermeister verneint es. Aktenkundig sind bislang: Vermittlung eines Ortes, städtische Pressebegleitung, keine Mietzahlungen, 2.000 Euro Demokratiefonds für Museum-Formate – und ein stark frequentierter Aktionstag.
Hinweis: Dieser Beitrag stützt sich auf die AfD-Anfrage vom 22.10.2025 und die OB-Antwort vom 05.11.2025 (Dokumente liegen der Redaktion vor) sowie auf die öffentlich abrufbaren Ankündigungen von Stadt, Initiative und Museum.


















