(stm)

Die Landeshauptstadt Schwerin macht in der Debatte um die Zukunft der historischen Gebäude am Zippendorfer Strand eine klare Ansage. In einer Mitteilung von Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier vom 10. Dezember 2025 an den Stadtvertreter der ask heißt es, dass für die Objekte Am Strand 1 (ehemaliges Kurhaus) und Am Strand 13 (ehemaliges Strandhotel) derzeit keine Anträge des Eigentümers auf Aufhebung oder Änderung des Denkmalschutzes, auf Abbruch oder auf sonstige Genehmigungen unter Verweis auf eine angebliche „Einsturzgefahr“ vorliegen.

Zum ehemaligen Kurhaus teilt die Verwaltung mit, dass das 1910/11 errichtete Gebäude seit 1994 als Baudenkmal in der Denkmalliste geführt wird. Entscheidend ist aus Sicht der Stadt der aktuelle Verfahrensstand: Für das Gebäude wurde am 24. Juli 2025 eine Baugenehmigung erteilt, die Auflagen und Hinweise zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung umfasst. Eine erste Bauanlaufberatung mit den Denkmalbehörden habe im November 2025 stattgefunden. Weil die Bauherrin erkennbar die Genehmigung umsetzen wolle, hält die Verwaltung eine weitergehende Erörterung möglicher Zwangs- oder Sanktionsfragen zunächst für entbehrlich.

Beim ehemaligen Strandhotel bleibt die rechtliche Lage ebenfalls eindeutig. Das 1910 errichtete Gebäude ist nach Angaben der Stadt seit 1994 als Baudenkmal eingetragen. Eine Aufhebung des Denkmalstatus nach § 5 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz MV werde von den Denkmalbehörden nicht gesehen, weil die Eintragungsvoraussetzungen weiterhin gegeben seien. Dies sei bei einer örtlichen Begehung im November 2023 gemeinsam mit der Landesdenkmalfachbehörde (LAKD), der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Eigentümer und einem damaligen Investoreninteressenten bestätigt worden.

Auch Spekulationen über eine kurzfristige Abrissvorbereitung wegen akuter Standsicherheitsprobleme weist die Verwaltung zurück. Weder der Unteren Denkmalschutzbehörde noch der Bauordnung lägen ein Abbruchantrag oder ein Gutachten zur akuten Einsturzgefahr vor. Für Kubatur und Konstruktionsstruktur seien derzeit keine erkennbaren Hinweise auf eine akute Einsturzgefährdung bekannt.

Gleichzeitig bleibt der Erhaltungsdruck bestehen. Die Stadt hat dem Eigentümer nach eigenen Angaben mehrfach Sicherungen der Gebäudehülle angeordnet, unter anderem im Oktober 2015, November 2016 und Juni 2019; eine weitere Maßnahme sei im November 2024 erfolgt. Aktuell laufe eine Anhörung für ein weiteres Sicherungsverfahren, das sowohl Innenräume als auch die Hülle betreffe.

Unterm Strich zeichnet die Antwort des Oberbürgermeisters ein Bild, das der öffentlichen Unruhe um einen möglichen „Schauburg-Moment“ in Zippendorf den Wind aus den Segeln nimmt: Der Denkmalschutz für Kurhaus und Strandhotel ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zur Disposition gestellt, während beim Kurhaus bereits ein genehmigter Sanierungsweg vorliegt und beim Strandhotel der Fokus weiterhin auf Sicherung und Erhalt liegt.

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Innenstadt-Kernfläche bei ehemaliger Schauburg: „Informelle Gespräche“ sorgen für neues Stirnrunzeln – schwerin.news

Hier kann die Anfrage nebst Beantwortung eingesehen und heruntergeladen werden:


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