(stm)
In Schwerin ist Lachgas gerade nicht nur ein „Jugendthema“, sondern ein politisches. Die Fraktion B90/Grüne hat für die nächste Sitzung der Stadtvertretung einen Antrag eingebracht, der ein sofortiges Verbot des Verkaufs und der Abgabe von Lachgas an Personen unter 18 Jahren im Stadtgebiet fordert. Umgesetzt werden soll das nach dem Willen der Antragsteller „unverzüglich“ durch den Oberbürgermeister – flankiert von einer „umfassenden Aufklärungsoffensive“ über die Risiken des Konsums.
Begründet wird der Vorstoß mit einem spürbaren Anstieg des nicht-medizinischen Lachgaskonsums – zuletzt auch in der Schweriner Innenstadt. Gerade weil Lachgas legal als Treibmittel (z. B. in Sprühsahne oder Kartuschen für Sahnespender) in Supermärkten und Kiosken erhältlich ist, sei der Zugang für Jugendliche besonders niedrigschwellig.
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Dass diese Diskussion längst über Schwerin hinausgeht, zeigt ein Blick auf den Freitagabend: In der aktuellen Ausgabe des ZDF Magazin Royale vom 12. Dezember 2025 hat Jan Böhmermann das Thema Lachgas aufgegriffen – mit der Kernbotschaft: „klingt lustig“, ist aber „nicht harmlos“ und inzwischen „in fast jedem Kiosk“ zu finden. Die Pointe der Sendung trifft damit ziemlich genau den Nerv der kommunalen Debatte: Es geht nicht um „Moralpanik“, sondern um Verfügbarkeit – und um reale Gesundheitsrisiken.
Denn die Risiken sind medizinisch gut begründbar: Im Schweriner Antrag wird ausdrücklich auf die Störung des Vitamin-B12-Stoffwechsels verwiesen; ein Mangel kann zu schweren neurologischen Schäden führen (Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen, Gangstörungen/Polyneuropathie) – bis hin zu akuten Bewusstseinsstörungen. Parallel dazu läuft bundesweit längst die Debatte um strengere Regeln, auch befeuert durch den Hype in Teilen der Rap-Szene und entsprechende Berichterstattung.
Der Bund will das Thema nun ebenfalls enger fassen: Der Bundestag hat am 13. November 2025 die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschlossen, um den Missbrauch von Lachgas (und auch GBL/BDO als „K.O.-Tropfen“) einzudämmen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll der Bundesrat voraussichtlich am 19. Dezember 2025 darüber entscheiden; vorgesehen ist eine Übergangsfrist von drei Monaten, sodass ein Inkrafttreten voraussichtlich im April 2026 läge. (BMG) Genau diese Zeitschiene erklärt, warum Kommunen und Länder schon jetzt nach Zwischenlösungen suchen: Schleswig-Holstein hat beispielsweise ein Verkaufs- und Abgabeverbot an Minderjährige per Landesverordnung bereits im Sommer 2025 umgesetzt.
Für Schwerin bleibt damit die politische Kernfrage: Reicht Aufklärung – oder braucht es sofortige kommunale Eingriffe, um die „Lücke“ bis zu einer bundesweiten Regelung zu schließen? Und ebenso wichtig: Wie ließe sich ein Verkaufsverbot rechtssicher und kontrollierbar durchsetzen (Kioske, Supermärkte, mögliche Umgehungswege, Vollzug/Ordnungsrecht)? Genau das wird die Stadtvertretung nun zu klären haben. Verantwortlich für den Antrag ist nach Angaben von schwerin.news der Fraktionsvorsitzende Arndt Müller; beraten werden soll in der nächsten Sitzung.
Die Gefahren von Lachgas: Omas Sprühsahne gone wild | ZDF Magazin Royale
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