Am Sonntag, dem 25. Januar 2026, stimmt Schwerin über die Zukunft des Stadtteilparks „Kieler Straße“ ab. Die Stadtvertretung hat dafür die Durchführung als reine – also ausschließliche – Briefabstimmung beschlossen: keine Abstimmungsräume, keine Wahlkabine am Wahltag, stattdessen bekommen alle Stimmberechtigten die Unterlagen automatisch per Post. Termin für die Briefwahl ist der 25. Januar.

Was in der Theorie nach einem einfachen Verfahren klingt, hat in der Praxis eine Sollbruchstelle – und die betrifft ausgerechnet die letzten Tage vor dem Abstimmungstermin. Denn die Stadt koppelt die Gültigkeit nicht an den Poststempel, sondern an den Eingang: Die Abstimmungsunterlagen müssen „in jedem Fall“ bis zum 25. Januar, 18:00 Uhr, bei der Wahlbehörde im Stadthaus eingegangen sein.

Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass die Rücksendung „unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten von 3–4 Werktagen“ erfolgen soll; alternativ sei auch die direkte Abgabe im Stadthaus möglich. Das bedeutet: mehrere Tage und wahrscheinlich hunderte Briefe werden nicht rechtzeitig da sein – obwohl sie vor dem „ausschließlichen Briefwahltag“ abgesendet wurden.

Der Wahltermin bleibt 25. Januar – aber der „letzte Posttag“ Briefwahltag – bei „ausschließlich Briefwahl“ liegt deutlich früher

Der 25. Januar 2026 ist ein Sonntag. Und genau das macht aus dem offiziellen Wahltermin faktisch eine Frist, die für viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr am Wahltag nutzbar ist, wenn sie auf den Postweg angewiesen sind. Rechnet man mit den von der Stadt selbst genannten 3–4 Werktagen, ist der entscheidende Punkt: Ab Mittwoch, dem 21. Januar, wird es zum Glücksspiel – die ausschließliche Briefwahl ist de facto bereits beendet.

Wer an diesem Tag einwirft, kann bei vier Werktagen Laufzeit rechnerisch erst am Montag, dem 26. Januar, ankommen – also zu spät. Wer erst am Donnerstag oder Freitag einwirft, ist praktisch draußen.

Hinzu kommt: Seit der Postrechtsreform gelten bundesweit längere Laufzeitvorgaben – im Jahresdurchschnitt müssen 95 % der Briefsendungen am dritten und 99 % am vierten Werktag zugestellt werden. Einen gesetzlichen Anspruch, dass jede einzelne Sendung innerhalb dieser Fristen ankommt, gibt es nicht.

Warum „hunderte Stimmen“ realistisch gefährdet sind

Die Wahlbehörde spricht selbst von rund 79.000 Stimmberechtigten. Schon ein sehr kleiner Anteil verspäteter Rückläufe würde in absoluten Zahlen schnell groß: Wenn lediglich 0,5 % der Briefe zu spät eingehen, sind das rund 395 Stimmen; bei 1 % wären es rund 790 – und damit Größenordnungen, die bei knappen Mehrheiten oder beim Quorum relevant werden können. Denn beim Bürgerentscheid reicht nicht nur die Mehrheit der gültigen Stimmen, sie muss zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten erreichen.*

*Fiktive Berechnung bei 100 % Wahlbeteiligung

Die Sorge ist nicht nur theoretisch. In Schwerin gab es bereits Berichte über verspätete Zustellungen bei regionaler Behördenpost; in einem Beitrag wird beschrieben, dass der städtische Nordkurier/Nordbrief als Zusteller nach eigener Angabe bis zu vier und in Ausnahmefällen mehr als vier Werktage benötigen könne und dass es vermehrt Meldungen über Verzögerungen gegeben habe.

Dringlichkeitsantrag abgelehnt: Nun heißt es „Bringwahl“ statt Briefwahl.

Genau wegen dieses Risikos hat Stadtvertreter Stephan Martini in der Stadtvertretung einen Dringlichkeitsantrag gestellt: In den äußeren Stadtteilen sollten zusätzliche kommunale Abgabestellen bzw. Briefwahlbüros eingerichtet werden – ausdrücklich dafür, dass Stimmbriefe in der letzten Woche „persönlich und fristgerecht“ abgegeben werden können, ohne auf Postlaufzeiten angewiesen zu sein.

Die Verwaltung empfahl die Ablehnung. Begründung: Der Antrag sei unzulässig, weil er in die Personal- und Organisationshoheit des Oberbürgermeisters bzw. in die „Sonderstellung der Stadtwahlleitung“ eingreife; außerdem fehle ein Kostendeckungsvorschlag. Praktisch sei er zudem schwer umsetzbar (in einzelnen Stadtteilen gebe es keine passenden kommunalen Einrichtungen; private Orte müssten extra „bewacht, beleuchtet, ausgestattet“ werden).

Schließlich heißt es, der Antrag sei „insgesamt nicht erforderlich“, da die Unterlagen ab dem 23.12.2025 versendet würden und bis zum 15.01.2026 alle Abstimmungsberechtigten erreichen sollen.

Damit bleibt es bei dem Kernproblem: Der Abstimmungstag ist zwar der 25. Januar, doch wer in der Schlussphase tatsächlich „nur per Brief“ teilnehmen kann (weil mobilitätseingeschränkt, krank, im Schichtdienst, schlicht weit weg vom Stadthaus oder durch die dann zu erwartende verstärkte Medienberichterstattung, oder schlicht glaubt  dass Briefwahl 25. Januar auch Wahltag 25 Januar bedeutet…), hat faktisch einen früheren Stichtag – oder muss sich zusätzlich organisieren, damit jemand den Umschlag rechtzeitig ins Stadthaus bringt.

Das ist für eine Bürgerinitiative nicht nur ein logistisches Problem, sondern auch ein Kommunikationsproblem: Statt über die Sache zu reden, für das Kernanliegen zu wetben, muss sie zusätzlich erklären, warum der Wahltag (Termin Bürgerentscheid ist der 25. Januar) nicht der letzte Posttag ist.

Wenn die Briefwahl am 25. Januar stattfindet, dann sollten alle Briefe, auch die, die am 21., 22., 23. oder 24. Januar in die Post abgesendet wurden, zählen.

Alles andere wäre kritikwürdig – die Stadt sollte die Auszählung bestenfalls um ein paar Tage verschieben, um die bei der „ausschließlichen Briefwahl“ abgesendeten und bis zum Wahltag zur Briefwahl eingesendeten Stimmen mitzuzählen. Alles andere würde Briefe, die ab ca. dem 20. Januar eingeworfen wurden, ungültig werden lassen.

Und noch einmal: Ja, man kann die Briefe in der „Wackelwoche“ auch persönlich vorbeibringen, direkt ins Stadthaus – aber das sollte man nicht als „ausschließliche Briefwahl“ deklarieren.



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