(stm/red)

Die Stadtvertretung hat auf ihrer letzten Sitzung eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, die die Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen in Teilen der Innenstadt deutlich stärker regeln soll. Konkret geht es um ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in den Stadtteilen Paulsstadt, Schelfstadt, Altstadt und Feldstadt – verbunden mit der Ansage, die Entwicklung nach einem Jahr auszuwerten. Die Abstimmung erfolgte auf Antrag der AfD-Fraktion namentlich und endete mit 24 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

Immer mehr Wohnungen wurden den Markt entzogenauch wegen Welterbe

Aus Sicht der Verwaltung reagiert die Stadt damit auf eine Wohnraummangellage in den innerstädtischen Quartieren. In der Begründung zur Vorlage wird die seit der Aufnahme des Residenzensembles ins UNESCO-Welterbe wachsende Umwidmung von Wohnungen zu Ferienunterkünften als ein zentraler Treiber benannt – besonders in Paulsstadt und Schelfstadt, wo der Anteil von Ferienwohnungen im Verhältnis zum Wohnungsbestand überproportional hoch sei. Dem entstehenden Mangel könne innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht auf anderem Wege „mit wirtschaftlichen Mitteln in angemessener Zeit“ begegnet werden, heißt es in der Vorlage. Zugleich wurd darauf hingewiesen, das der Vollzug der Satzung zusätzliche Personalressourcen in der Verwaltung erfordert.

Inhaltlich baut die Satzung auf dem Zweckentfremdungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf und legt fest, dass Wohnraum grundsätzlich nur mit Genehmigung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters anderen Zwecken als dem Wohnen zugeführt werden darf. Für Genehmigungen sieht die Satzung eine Abwägung vor: Erteilt werden kann sie, wenn ein öffentliches oder ein berechtigtes Interesse das öffentliche Interesse am Erhalt von Wohnraum überwiegt. Für die Entscheidung ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen – verstreicht sie, gilt die Genehmigung als erteilt.

Viele Meldepflichten für Betreiber von Ferienwohnungen

Ein weiterer Schwerpunkt sind Anzeigepflichten und Kontrolle. So muss etwa Leerstand, der länger als sechs Monate andauert, unverzüglich gemeldet werden. Wer Wohnraum als Ferienwohnung an wechselnde Nutzer überlässt, muss dies ebenfalls anzeigen und dabei umfangreiche Angaben machen – von Personalien über die Lage der Wohnung bis hin zum Vertriebsweg. Zudem verlangt die Satzung, dass jede einzelne Überlassung an wechselnde Nutzer jeweils spätestens am zehnten Tag nach Beginn angezeigt wird; ohne Anzeige kann die Gültigkeit der Wohnraumnummer erlöschen. Diese amtliche Wohnraumnummer wird von der Stadt zugeteilt und muss bei Angeboten und Werbung „gut sichtbar“ angegeben werden. Auch Plattformen oder Dritte, die solche Anzeigen veröffentlichen oder daran mitwirken, sollen sicherstellen, dass Inserate nicht ohne öffentlich sichtbare Wohnraumnummer online gehen.

Bestehende Ferienwohnung müssen nachgemeldet werden

Für bereits bestehende, rechtmäßig betriebene Ferienwohnungen enthält die Satzung eine Übergangsregel: Solche Nutzungen gelten zunächst als genehmigt, müssen aber innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten angezeigt und belegt werden. Der Bestandsschutz ist zeitlich begrenzt und endet grundsätzlich fünf Jahre nach Inkrafttreten, sofern keine Verlängerung beantragt und genehmigt wurde. Insgesamt ist die Satzung selbst ebenfalls befristet: Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und soll nach fünf Jahren außer Kraft treten.

Politisch bemerkenswert ist vor allem die Erweiterung des Geltungsbereichs: Ursprünglich zielte die Vorlage auf Paulsstadt und Schelfstadt, der Hauptausschuss empfahl jedoch eine geänderte Fassung, die auch Altstadt und Feldstadt einbezieht – und genau diese Version wurde am Ende beschlossen. Gleichzeitig soll nach einem Jahr geprüft werden, wie sich die Situation in den betroffenen Stadtteilen entwickelt.

Kommentar: Schwerin setzt auf ein Regelwerk, das den Markt für Ferienwohnungen im Innenstadtbereich nicht grundsätzlich verbietet, aber an Genehmigungen, Meldepflichten und Nachweisanforderungen knüpft – mit dem erklärten Ziel, Wohnraum dem regulären Mietmarkt zu erhalten. Ob die Satzung ihre Wirkung entfaltet, wird nicht nur von der Akzeptanz bei Eigentümern und Anbietern abhängen, sondern auch davon, ob die Stadt die angekündigte Kontrolle personell überhaupt leisten kann.

Hier kann die neue Satzung eingesehen und heruntergeladen werden:

Hier kann eingesehen werden, wie die Mitglieder der Stadtvertretung abgestimmt haben:


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