(stm/red)
Beim seit Jahren leerstehenden Strandhotel in Schwerin-Zippendorf liegt der Landeshauptstadt Schwerin seit dem 6. Januar 2026 ein Antrag auf Rückbau beziehungsweise Abbruch vor. Das bestätigte Stadtsprecherin Michaela Christen auf Anfrage von schwerin.news. Eine Abbruchgenehmigung wurde bislang nicht erteilt. Nach Angaben der Stadt gebe es aktuell auch „keine Anhaltspunkte, die für eine Genehmigung sprechen“.
Christen betont zugleich den formalen Rahmen: Das Baurecht erlaube es Eigentümern grundsätzlich, einen Abbruchantrag zu stellen. Die zuständige Baubehörde müsse einen solchen Antrag nach Sach- und Rechtslage prüfen – und könne ihn am Ende genehmigen oder ablehnen. Genau in dieser Prüfphase befinde sich das Verfahren derzeit.
Mehrere Stellen bei Prüfung eingebunden
In die Bewertung sind nach Angaben der Stadt mehrere Stellen eingebunden. Neben der Bauordnung wirken demnach unter anderem Stadtplanung, die untere Denkmalschutzbehörde sowie Immissionsschutz und Naturschutz mit. Damit wird klar: Die Entscheidung hängt nicht an einer einzigen Einschätzung, sondern an einem Bündel fachlicher Prüfungen – einschließlich der denkmalrechtlichen Fragen.
Planungsrechtlich liegt das Gelände laut Stadt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die Stadtteile Zippendorf und Mueß sowie im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16.91.01 „Zippendorf“, 2. Änderung. Auch das ist für die weitere Entwicklung relevant, weil es nicht nur um den Zustand eines Gebäudes geht, sondern um die Rahmenbedingungen, die für das Areal gelten.
779 Seiten Abruchargumentation
Ein zentraler Baustein im aktuellen Verfahren ist ein Gutachten zum Bauzustand. Die Stadt teilte mit, dass am 28. Januar 2026 im Bauportal eine „Bauzustandsdokumentation“ hochgeladen worden sei. Der Umfang: 779 Seiten. Damit liegt der Verwaltung ein umfangreiches Dokument vor – allerdings folgt aus der Existenz eines Gutachtens noch keine Entscheidung. Entscheidend bleibt, wie die Stadt und die beteiligten Behörden die Inhalte bewerten und ob daraus tatsächlich eine Genehmigungsgrundlage entstehen könnte.
Stadtvertreter beantragen Akteneinsicht
schwerin.news bat um Informationszugang und Übersendung des Gutachtens, notfalls in geschwärzter Form. Die Stadt verweist darauf, dass für eine Akteneinsicht bestimmte Formalien einzuhalten seien. Demnach müsse zunächst ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden; gegebenenfalls sei zusätzlich die Einwilligung Betroffener einzuholen.
Zugleich weist die Pressestelle darauf hin, dass Mitglieder der Stadtvertretung Akteneinsicht nach den Vorschriften der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beantragen können – die Einsichtnahme wäre dann in Diensträumen der Stadt möglich. Diese Akteneinsicht wurde inzwischen von mehreren Stadtvertretern beantragt. Neben den Stadtvertretern Manfred Strauß, Dietmar Tackmann und Stefanie Pohlner, hat auch der neue ask Stadtvertretr Karsten Jagau Akteneinsicht beantragt.
Unterm Strich ist der Stand damit klarer als viele Schlagzeilen vermuten lassen: Es gibt seit Anfang Januar einen Abbruchantrag und seit Ende Januar eine umfangreiche Bauzustandsdokumentation im Verfahren. Eine Genehmigung gibt es nicht – und nach Darstellung der Stadt aktuell auch keine Anhaltspunkte, die dafür sprechen. Alles Weitere ist Prüfung.
http://www.schwerin.news wird an dem Thema dran bleiben und sich erneut melden, wenn es was aktuelles dazu gibt.
Hintergrundinfos: Im Dezember berichteten wir schon einmal zu dem Zustand unter anderem des Strandhotels. Seinerzeit lagen nach Angaben der Stadt keine Anträge vor.


















