(stm/red)
Interne Ausschreibung, externe Kompetenzdiagnostik, mögliche Interessenkonflikte: Die geplante Neubesetzung der ZGM-Werkleitung wirft Fragen auf. Die Stadt sieht bislang keine Hinweise auf Verstrickungen.
(stm/red) In Schwerin gibt es neue Fragen zur Besetzung von Führungspositionen im kommunalen Umfeld. Auslöser ist eine Recherche der Ostsee-Zeitung. Darin geht es um einen Schweriner Unternehmer, eine Personalberatung aus Brandenburg, mehrere kommunale Unternehmen und den Verdacht, ob Aufträge und Personalempfehlungen möglicherweise in einem problematischen Verhältnis zueinander standen.
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern fordert nun Aufklärung. In einer Presseinformation vom 14. Juni 2026 spricht der Verband von berechtigten Fragen rund um die geplante Stellenbesetzung beim Zentralen Gebäudemanagement Schwerin, kurz ZGM. Gerade bei Führungspositionen mit Verantwortung für Personal, Vermögen und Investitionen müssten höchste Maßstäbe gelten.
Da es um öffentliche Unternehmen, öffentliche Mittel und öffentliche Verantwortung geht, fassen wir die wesentlichen Punkte frei zugänglich zusammen.
Der Fall ist sensibel, weil das ZGM eine zentrale Rolle in der städtischen Infrastruktur spielt. Der Eigenbetrieb ist unter anderem für kommunale Gebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Grundstücke, Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen zuständig. Es geht also nicht um irgendeinen Verwaltungsposten, sondern um eine Spitzenfunktion in einem Bereich, in dem erhebliche öffentliche Mittel bewegt werden.
Was die OZ berichtet
Nach Darstellung der Ostsee-Zeitung steht der Verdacht im Raum, dass ein Schweriner Unternehmer, der wirtschaftliche Beziehungen zu kommunalen Unternehmen unterhält, zugleich an einer Personalberatungsagentur beteiligt sein soll. Diese Beratung soll nach Angaben der OZ bei mindestens einem Besetzungsverfahren für eine Spitzenposition im kommunalen Bereich eingebunden gewesen sein.
Konkret geht es um die Werkleitung des ZGM. Die Verwaltung bestätigte demnach, dass eine externe Personalberatung in das aktuelle Verfahren eingebunden war. Nach Angaben der OZ soll diese Beratung seit 2022 wiederholt Aufträge von kommunalen Unternehmen erhalten haben. Genannt werden mindestens rund 55.000 Euro. Die Beratung soll unter anderem Führungskräfte kommunaler Unternehmen geschult, die Geschäftsführungsebene der Stadtwerke gecoacht und beim ZGM Führungskräfte analysiert haben.
Der betroffene Unternehmer weist laut OZ einen Interessenkonflikt zurück. Er sei nicht in den Geschäftsbetrieb der Personalberatung eingebunden gewesen und habe auch keinen Kontakt zwischen kommunalen Unternehmen und der Beratung hergestellt. Auch die Personalberatung selbst sieht demnach keinen Interessenkonflikt. Sie habe im aktuellen Verfahren lediglich eine Kompetenzdiagnostik zu einer Person erstellt.
Was aus der Beschlussvorlage hervorgeht
Wie aus einer schwerin.news vorliegenden, nicht öffentlichen Beschlussvorlage hervorgeht, soll die bisherige Werkleitung des ZGM zum 30. Juni 2026 abberufen werden. Zum 1. Juli 2026 soll eine neue Werkleiterin für den Eigenbetrieb bestellt werden. Gleichzeitig soll die bisherige Werkleitung künftig dauerhaft die Geschäftsführung der städtischen Wohnungsgesellschaft übernehmen.
Begründet wird die Neuordnung damit, dass die bisherige Doppelfunktion als ZGM-Werkleitung und Geschäftsführung der Wohnungsgesellschaft den vielfältigen Herausforderungen in beiden Organisationen nicht vollständig gerecht werde. Künftig solle die Verantwortung stärker getrennt werden.
Besonders auffällig ist das Besetzungsverfahren. Die Stelle der ZGM-Werkleitung wurde nach Angaben der Vorlage ausschließlich stadtverwaltungsintern ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen zwei Bewerbungen ein. Nach Prüfung der fachlichen Voraussetzungen erfüllte laut Vorlage nur eine Bewerbung die Anforderungen.
Anschließend wurde die Adju Kompetenzentwicklung GmbH aus Königs Wusterhausen mit einer Kompetenzdiagnostik beauftragt. Dabei wurde ein mehrstündiges persönliches Interview geführt und das sogenannte KODE-Verfahren angewandt. Am Ende kam die Beratung zu dem Ergebnis, dass die Bewerberin über eine hohe fachliche und persönliche Eignung für die Position verfüge.
Genau an dieser Stelle liegt der politische Kern des Vorgangs. Die Stadt kann formal darauf verweisen, dass die externe Beratung keine Personalentscheidung getroffen habe. Zugleich wurde ihr Kompetenzprofil aber in der Beschlussvorlage als wesentlicher Baustein der Begründung genutzt. Bei nur einer formal geeigneten Bewerbung bekommt eine solche externe Einschätzung erhebliches Gewicht.
Steuerzahlerbund fordert Transparenz
Der Bund der Steuerzahler sieht deshalb erheblichen Erklärungsbedarf. Eine ausschließlich interne Ausschreibung für eine Führungsposition, deren Anforderungsprofil nach Einschätzung des Verbandes keine klar erkennbaren fachlichen Bezüge zur Gebäudewirtschaft oder zum Management kommunaler Liegenschaften erkennen lasse, stärke nicht das Vertrauen in objektives Verwaltungshandeln. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bund der Steuerzahler hervor.
Besonders kritisch bewertet der Verband die mögliche Rolle der externen Beratung. Wenn eine Eignungsprüfung durch ein Unternehmen begleitet werde, dessen Gesellschafter gleichzeitig wirtschaftliche Beziehungen zu kommunalen Unternehmen unterhalten, müsse dies besonders sorgfältig geprüft werden. Unabhängig davon, ob tatsächlich Einfluss genommen wurde, könne bereits der Anschein eines Interessenkonflikts problematisch sein.
Der Steuerzahlerbund fordert deshalb, die Umstände der Stellenbesetzung offenzulegen, mögliche Interessenkonflikte auszuschließen und bestehende Compliance-Regeln zu überprüfen. Auch solle geprüft werden, ob vergleichbare personelle oder wirtschaftliche Verflechtungen in anderen Bereichen kommunaler Beteiligungen und Eigenbetriebe bestehen.
Stadt sieht keine bekannten Verstrickungen
Nach Darstellung der OZ erklärt die Stadtverwaltung, es lägen keine Erkenntnisse für eine wirtschaftliche Verstrickung zwischen der Personalberatung und der Agentur des Schweriner Unternehmers vor. Der Verwaltung sei auch nicht bekannt gewesen, dass der Unternehmer Miteigentümer der Personalberatung sein soll. Ebenso sei die Beteiligung einer nahen Angehörigen nicht bekannt gewesen.
Die Stadt betont laut OZ außerdem, die Personalberatung sei zu keiner Zeit in Personalentscheidungen einbezogen gewesen. Zugleich bestätigt die Verwaltung, dass für eine Bewerberin eine Kompetenzdiagnostik durchgeführt und ein Kompetenzprofil erstellt wurde.
Das ist kein Beweis für eine unzulässige Einflussnahme. Es bleibt aber eine offene Frage, ob die Verwaltung vor der Beauftragung ausreichend geprüft hat, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen könnten. Gerade bei Personalentscheidungen auf Leitungsebene reicht es nicht, dass am Ende formal entschieden wird. Das Verfahren muss auch nachvollziehbar, transparent und frei von jedem Anschein sachfremder Einflussnahme sein.
Keine Vorverurteilung der Bewerberin
Wichtig ist dabei: Die vorliegenden Unterlagen belegen nicht, dass die vorgesehene neue Werkleiterin ungeeignet wäre. Der vorliegende Lebenslauf weist Erfahrung in Verwaltung, Projektmanagement, Organisationsentwicklung, Moderation, Schulentwicklungsplanung und Koordination im Bereich Wirtschaft, Bauen und Umwelt aus.
Die Frage richtet sich deshalb nicht in erster Linie an die Person, sondern an das Verfahren. Warum wurde eine so wichtige Führungsposition nur intern ausgeschrieben? Wie wurde das Anforderungsprofil definiert? Warum erfüllte am Ende nur eine Bewerbung die formalen Anforderungen? Und warum wurde eine externe Beratung eingebunden, ohne dass mögliche Interessenkonflikte offenbar vorher erkennbar geprüft wurden?
Kommentar: Vertrauen entsteht durch Offenlegung
Der Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt beschreibt für kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe klare Maßstäbe: Transparenz, verantwortungsvolle Unternehmensführung, Compliance und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Genau daran muss sich die Stadt nun messen lassen.
Bislang ist kein Rechtsverstoß festgestellt. Aber die Kombination aus interner Ausschreibung, engem Bewerberfeld, externer Kompetenzdiagnostik und möglichen wirtschaftlichen Verflechtungen im Umfeld der Beratung reicht aus, um Aufklärung zu verlangen.
Die Stadtvertretung und die zuständigen Gremien sollten deshalb nicht nur die Personalie selbst betrachten, sondern das gesamte Verfahren offenlegen: Ausschreibung, Anforderungsprofil, Auswahlentscheidung, Beauftragung der Beratung, mögliche Interessenkonflikte und bisherige Aufträge an die Beratung im kommunalen Umfeld.
Denn bei Spitzenpositionen in kommunalen Eigenbetrieben geht es nicht nur darum, wer den Posten bekommt. Es geht auch darum, ob die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass solche Entscheidungen unabhängig, fachlich begründet und transparent getroffen werden.
Gerade deshalb gehören diese Informationen nicht hinter verschlossene Türen. Sie betreffen öffentliche Unternehmen, öffentliche Mittel und öffentliche Verantwortung.












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