Schulbuchlisten vor dem Aus? Debatte über Lernmittelfreiheit soll neu gestartet werden.

(stm/red)

Seit Jahrzehnten bekommen Eltern in Schwerin Schulbuchzettel und kaufen Arbeitshefte selbst. Nun wird diese Praxis erneut politisch angegriffen. Neu ist der Streit nicht – neu ist, wie offen die Verwaltung inzwischen von einer bloßen Verwaltungspraxis spricht. In anderen Städten werden zur rechtlichen Absicherung Satzungen erstellt – in Schwerin bisher Fehlanzeige.

Schwerin. Für viele Eltern ist es ein vertrautes Ritual zum Schuljahresbeginn: Bücherzettel prüfen, Arbeitshefte kaufen, Materialien besorgen. Doch genau diese Praxis steht in Schwerin erneut politisch unter Druck. Stadtvertreter Karsten Jagau fordert mit einem Antrag, die sogenannten Schulbuchlisten an städtischen Schulen mit sofortiger Wirkung zu stoppen. Eltern sollen nicht länger zur eigenständigen Beschaffung und Bezahlung von Lernmitteln wie Büchern und Arbeitsheften veranlasst werden, wenn dafür keine klare Rechtsgrundlage besteht.

Der Antrag ist scharf formuliert. Der Oberbürgermeister soll ab dem Schuljahr 2026/2027 in Abstimmung mit Bildungsministerium und Innenministerium sicherstellen, dass die Bereitstellung von Lernmitteln strikt nach § 54 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfolgt. Außerdem soll die Stadt berichten, in wie vielen Fällen Eltern in der Vergangenheit durch Schulbuchlisten zur Selbstbeschaffung und Bezahlung veranlasst wurden – und wie ihnen gegebenenfalls Geld erstattet werden kann. Schätzung sprechen von einen niedrigen millionenbezrag in d3n vergangenen 10 Jahren.

Der zentrale Vorwurf lautet: Schwerin habe für diese jahrelange Praxis offenbar keine eigene Satzung. Andere Städte in MV regeln dies bereits über Satzungen. Rostock beispielsweise.

Im Antrag heißt es, eine Satzung zur Erhebung etwaiger Elternzuzahlungen für Lernmittel gebe es in Schwerin, soweit bekannt, nicht. Damit geht es nicht nur um 30,68 Euro pro Schuljahr. Es geht um die Grundsatzfrage, ob eine Stadt Eltern über Jahre auf Basis einer eingespielten Verwaltungspraxis zur Kasse bitten darf.

Neu ist der Streit allerdings nicht. Die Verwaltung selbst verweist in ihrer aktuellen Stellungnahme darauf, dass das Thema bereits mehrfach Gegenstand kommunalpolitischer Beratungen war – unter anderem unter den Drucksachen 00769/2023, 01190/2024 und 01355/2024. Auch eine Anfrage von Stadtvertreter Henning Foerster aus dem Dezember 2024 brachte das Thema bereits auf den Punkt. Auf die Frage, seit wann an öffentlichen Schulen Schulbuchlisten ausgegeben werden, antwortete die Stadt damals kurz und bemerkenswert offen: „Seit jeher.“

Auch der Stadtelternrat hatte die Praxis bereits massiv kritisiert. In einem Schreiben vom April 2025 warf er der Stadt vor, bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln seit Jahrzehnten nicht rechtskonform zu handeln. Der Elternrat appellierte an die Stadtvertretung, dieses Verwaltungshandeln zu beenden und die Einhaltung des Schulgesetzes durchzusetzen.

Die Verwaltung hält dagegen. Sie empfiehlt die Ablehnung des Jagau-Antrags und erklärt ihn wegen fehlendem Deckungsvorschlag für unzulässig. Eine Umstellung würde nach Darstellung der Stadt erhebliche Folgen haben: Rund 255.000 Euro jährlich müssten zunächst durch die Landeshauptstadt vorfinanziert und anschließend per Kostenbescheid wieder geltend gemacht werden. Zusätzlich rechnet die Verwaltung mit etwa 1,5 Vollzeitstellen und rund 100.000 Euro Personalkosten pro Jahr für Bescheide, Widersprüche, Klagen und Vollstreckung.

Inhaltlich verteidigt die Stadt die bisherige Praxis. Die Beschaffung über Schulbuchzettel sei weder rechtswidrig noch nachteilig für Eltern. Eltern könnten Arbeitshefte bedarfsgerecht und wirtschaftlich selbst beschaffen. Der zulässige Eigenanteil von 30,68 Euro werde nach Erfahrung der Verwaltung nur selten vollständig ausgeschöpft. Eine Abkehr von der „seit Jahrzehnten etablierten Verwaltungspraxis“ würde aus Sicht der Stadt keinen erkennbaren Vorteil bringen.

Gerade diese Formulierung macht den Vorgang politisch brisant. Denn die Stadt verteidigt nicht etwa eine klar benannte Schweriner Lernmittel-Kostenbeitragssatzung, sondern eine jahrzehntelange Routine. Andere Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern regeln solche Kostenbeiträge ausdrücklich per Satzung. Rostock erhebt Kostenbeiträge per Lernmittelsatzung und nennt dort den Betrag von derzeit 30,68 Euro je Schüler. Auch Güstrow hat eine Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln.

Damit steht in Schwerin erneut eine alte Frage im Raum: Reicht „Das machen wir schon immer so“ aus, wenn Eltern zahlen müssen? Oder braucht es eine klare, transparente und politisch beschlossene Grundlage?

Die Stadtvertretung muss nun entscheiden, ob sie der Verwaltung folgt – oder ob sie einen Streit neu aufrollt, der in Schwerin offenbar seit Jahren nicht gelöst, sondern nur verwaltet wurde.


Beispielsatzung aus Rostock:


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