Jetzt ermittelt die Polizei. OB Ehlers zeigt Stadtvertreter Jagau wegen Facebook-Grafik an

(stm/red)

Eine zugespitzte Kandidaten-Gegenüberstellung aus dem OB-Wahlkampf beschäftigt nun die Polizei. Gegen Stadtvertreter Karsten Jagau läuft ein Verfahren wegen des Verdachts strafbarer Äußerungen zum Nachteil von Sebastian Ehlers.

Schwerin – Der zurückliegende Oberbürgermeisterwahlkampf in Schwerin hat ein juristisches Nachspiel. Nach Informationen von schwerin.news hat der heutige Oberbürgermeister Sebastian Ehlers Anzeige gegen den Stadtvertreter Karsten Jagau erstattet. Hintergrund ist eine von Jagau veröffentlichte Facebook-Grafik aus der Zeit vor der Stichwahl im April.

In dem Beitrag wurden die damaligen Stichwahl-Kandidaten Sebastian Ehlers und Mandy Pfeifer gegenübergestellt. Die Grafik war deutlich zugespitzt: Während bei Pfeifer positive Aussagen zu Bürgernähe, Umgang mit Verwaltungsmitarbeitern, Kinder- und Jugendrechten sowie Wirtschaftsförderung standen, wurden Ehlers mehrere Vorwürfe zugeordnet. Genau diese Darstellung ist nun Gegenstand eines polizeilichen Verfahrens.

Aus einem schwerin.news vorliegenden Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin vom 30. Juni 2026 geht hervor, dass Jagau der „Verdacht strafbarer Äußerungen gem. §§ 185, 186, 187 StGB zum Nachteil des Herrn Sebastian Ehlers“ zur Last gelegt wird. Dabei geht es um Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Die Polizei bezieht sich ausdrücklich auf einen Facebook-Post vom 20. April 2026 im Zuge der Oberbürgermeister-Stichwahl in Schwerin.

In der kurzen Sachverhaltsschilderung heißt es, Jagau werde vorgeworfen, mit der Kandidatengegenüberstellung den Eindruck vermittelt zu haben, Ehlers seien „diverse Verfehlungen“ vorzuwerfen. Dadurch seien dessen persönliche Ehre und öffentliches Ansehen verletzt worden. Jagau erhält nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Bemerkenswert ist dabei auch der Fragenkatalog der Polizei. Jagau soll unter anderem erklären, welchen Anlass er für die Veröffentlichung hatte, ob er vorab ein direktes Gespräch mit Ehlers geführt habe, ob die Vorwürfe bereits in einer Stadtvertretersitzung thematisiert worden seien, welches Ziel er mit dem Facebook-Post verfolgt habe und welche Belege er für seine Aussagen anführen könne.

Damit rückt ein grundsätzlicher Konflikt in den Fokus: Wo endet harte politische Kritik im Wahlkampf – und wo beginnt eine strafrechtlich relevante Herabsetzung? Wahlkämpfe leben von Zuspitzung, Kritik und öffentlicher Auseinandersetzung. Zugleich sind auch Kandidaten und Amtsträger nicht rechtlos, wenn ihnen konkrete Verfehlungen zugeschrieben werden.

Für Jagau gilt die Unschuldsvermutung. Eine polizeiliche Anhörung ist weder eine Anklage noch eine Verurteilung. Ob die Staatsanwaltschaft den Vorgang weiterverfolgt, einstellt oder weitere Ermittlungen veranlasst, bleibt abzuwarten.

Jagau zeigt sich unbeeindruckt und teilte http://www.schwerin.news gegenüber mit, dass seine Grafik von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Politisch dürfte der Vorgang dennoch für Diskussionen sorgen. Denn angezeigt wurde nicht irgendein privater Streit, sondern ein Beitrag mitten aus dem Oberbürgermeisterwahlkampf. Und betroffen sind zwei Personen, die weiterhin in der Schweriner Kommunalpolitik eine Rolle spielen: Sebastian Ehlers als neuer Oberbürgermeister – und Karsten Jagau als Stadtvertreter.


Um diese Grafik geht es in dem Streit zwischen Oberbürgermeister Sebastian Ehlers und Stadtvertreter Karsten Jagau:

Grafik: K. Jagau FB


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