Schwerin hat keine Notfallunterbringung für Menschen mit Behinderung

(stm/red)

Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt Schwerin hat Oberbürgermeister Sebastian Ehlers bereits im Juni nach der Notfallunterbringung von Menschen mit Behinderung gefragt. Hintergrund sind Fälle, in denen die einzige betreuende Person plötzlich ausfällt – etwa durch eine schwere Erkrankung, einen Krankenhausaufenthalt oder einen Todesfall. Nach Angaben des Beirats leben viele erwachsene Menschen mit Behinderung bei ihren Eltern oder anderen Angehörigen und können nicht allein leben. Für die betroffenen Familien kann deshalb innerhalb weniger Stunden eine Unterbringung notwendig werden.

Die Antwort der Stadt liegt inzwischen vor. Und sie bestätigt das Problem: „Es gibt keine regelhaften Angebote einer Notfallunterbringung für Menschen mit Behinderung in Schwerin.“

Kein Notdienst, keine festen Betten

Der Behindertenbeirat hatte unter anderem gefragt, ob es in Schwerin einen Ansprechpartner gibt, der sich in solchen Situationen sofort um eine Unterbringung kümmert. Als Beispiel wurde der Kinder- und Jugendnotdienst genannt. Einen vergleichbaren Notdienst gibt es nicht. Die Stadt verweist auf verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung, darunter die Senioren- und Behindertenbeauftragte, den Sozialpsychiatrischen Dienst, die Betreuungsbehörde und die Eingliederungshilfe.

Auch der Vielfalter und die Diakonie werden als Beratungsstellen genannt. Im Einzelfall könnten Plätze in besonderen Wohnformen zur Verfügung gestellt werden. Auch Krankenhäuser oder Pflegeanbieter könnten genutzt werden. Wie viele geeignete Notfallplätze aktuell zur Verfügung stehen, beantwortet die Verwaltung damit allerdings nicht mit einer konkreten Zahl.

Früheres Angebot eingestellt

Ein Notfallangebot gab es in Schwerin bereits. Nach Angaben der Stadt wurde ein Angebot des damaligen Trägers Anker Sozialarbeit e.V. eingestellt. Als Grund nennt die Verwaltung die geringe Nachfrage. Der hohe Kostenaufwand habe sich deshalb nicht mehr gerechtfertigt. Ein neues Angebot wäre nach Einschätzung der Stadt eine freiwillige Leistung. Eine gesetzliche Grundlage für die Vorhaltung von Notfallunterbringungen oder die Erstattung der dabei entstehenden Kosten gebe es nicht. Die Kosten müssten deshalb vollständig aus dem städtischen Haushalt getragen werden.

Behindertenbeirat schlägt Krisenhaus vor

Der Behindertenbeirat bringt deshalb ein eigenes Krisenhaus ins Gespräch. Nach dem Vorbild eines Frauenhauses könnten dort Menschen mit Behinderung vorübergehend aufgenommen werden, wenn die bisherige Betreuung plötzlich wegfällt. Außerdem schlägt der Beirat vor, Angehörige bereits bei den Teilhabeplangesprächen stärker über mögliche Notfallsituationen und alternative Wohnformen zu informieren.

Die Stadt erklärt in ihrer Antwort, dass die familiäre Situation in den Teilhabeplangesprächen bereits berücksichtigt werde. Dabei werde auch hinterfragt, ob Notfallsituationen entstehen könnten. Eine feste Notfallunterbringung gibt es in Schwerin trotzdem nicht.


HIer kann die Anfrage nebst Beantwortung eingesehen und heruntergeladen werden:


http://www.schwerin kann kostenfrei als Email Abo bezogen werdenWir schreiben ehrenamtlich und kostenfrei. Teilt den Beitrag gerne. Das ist unser Lohn.


Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Geben Sie hier ihren Senf dazu ab.

www.schwerin.news arbeitet ehrenamtlich. Spenden herzlich willkommen.

← Zurück

Vielen Dank für deine Antwort. ✨

Bewertung(erforderlich)