(stm/red)
Die Stadt hatte im Melderegister deutlich mehr Einwohner als der Zensus 2022 auswies. Zunächst brachte das Schwerin sogar 1,6 Millionen Euro zusätzlich. Doch ab 2028 könnten jährlich rund 8 Millionen Euro bei den Zuweisungen fehlen. Zwischen dem Einwohnermelderegister der Landeshauptstadt Schwerin und der auf dem Zensus 2022 basierenden Bevölkerungsfortschreibung klafft eine deutliche Lücke. Zum 30. Juni 2022 waren im Melderegister 97.965 Einwohner erfasst. Die neue Bevölkerungsfortschreibung kam dagegen lediglich auf 96.736 Einwohner. Das entspricht einer Differenz von 1.229 Menschen.
Die Zahlen stammen aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, welche Folgen der Zensus für Schwerin hat, ob die Stadt gegen das Ergebnis vorgegangen ist und ob die Einwohnerzahl im Zuge der vom Land angekündigten Überprüfung ebenfalls untersucht wurde.
Schwerin hat nicht geklagt
Die Antwort auf die Frage nach einem Rechtsmittel fällt kurz aus: Schwerin hat gegen den Feststellungsbescheid zum Zensus 2022 keine Rechtsmittel eingelegt. Auch einem Klageverfahren habe sich die Stadt nicht angeschlossen. Eine Überprüfung der Schweriner Einwohnerzahl im Rahmen der vom Land Mecklenburg-Vorpommern angekündigten Untersuchungen habe ebenfalls nicht stattgefunden. Korrekturen der Bevölkerungsfortschreibung seien daher weder vorgesehen noch beantragt worden. Die Stadt verweist darauf, dass aus dem Zensus zunächst kein tatsächlicher finanzieller Nachteil für Schwerin entstanden sei.
Zensus brachte zunächst 1,6 Millionen Euro mehr
Tatsächlich wirkte sich die neue Einwohnerzahl im ersten Anwendungsjahr sogar positiv auf Schwerin aus. Für die Berechnung der Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich wurde die nach dem Zensus festgestellte Einwohnerzahl zugrunde gelegt. Da Schwerin im Vergleich zum Landesdurchschnitt einen deutlich geringeren Einwohnerverlust verzeichnete, erhielt die Landeshauptstadt nach Angaben der Verwaltung im ersten Anwendungsjahr rund 1,6 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. Das bedeutete allerdings nicht, dass landesweit mehr Geld zur Verfügung stand. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Mittel entsprechend bei Kommunen fehlten, die beim Zensus überdurchschnittlich viele Einwohner verloren hatten.
Ab 2028 drohen Millionenverluste
Langfristig sieht die Stadt die Entwicklung wesentlich kritischer. Mecklenburg-Vorpommern habe durch den überproportionalen Einwohnerverlust im Bund-Länder-Finanzausgleich insgesamt mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Über den sogenannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz werden die Kommunen an diesen Einnahmeverlusten beteiligt. Besonders brisant ist dabei die sogenannte „Abbruchkante“ bei den FAG-basierten Finanzzuweisungen. Nach Angaben der Verwaltung wird diese nach bisherigen Verhandlungen ab 2028 auf die kommunalen Haushalte durchschlagen.
Die Größenordnung ist erheblich: Schwerin rechnet überschlägig mit einem Rückgang der Zuweisungen um rund 8 Millionen Euro pro Jahr. Damit steht der Zensus in einem größeren finanziellen Zusammenhang. Während Schwerin durch die neue Einwohnerverteilung zunächst rund 1,6 Millionen Euro zusätzlich erhielt, erwartet die Verwaltung für die kommenden Jahre einen erheblichen Rückgang der kommunalen Finanzausstattung.
Für Schulen und Kitas sieht die Stadt derzeit keine Folgen
Auf die konkrete Stadtentwicklung soll sich die geringere amtliche Einwohnerzahl nach Einschätzung der Verwaltung derzeit nicht wesentlich auswirken. Die Kita-Bedarfsplanung und die Schulentwicklungsplanung basieren laut Stadt auf Daten des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern und dem Statistischen Jahrbuch der Landeshauptstadt. Die Planungen würden zudem Zeiträume von teilweise bis zu zehn Jahren betrachten. Auswirkungen des Zensus 2022 seien deshalb aktuell nicht erkennbar.
Auch für die Wohnungsbauplanung sieht die Verwaltung keinen relevanten Einfluss. Neben der reinen Einwohnerzahl seien hier unter anderem die Entwicklung der Haushaltstypen, Wanderungsbewegungen und der Ersatzbedarf an Wohnungen entscheidend. Auch in anderen Bereichen seien derzeit keine Auswirkungen des Zensus 2022 zu erwarten.
Stadt hält Verfahren trotzdem für problematisch
Ganz zufrieden ist die Schweriner Verwaltung mit dem Verfahren allerdings nicht. Sie erklärt, gegenüber der Landesregierung weiterhin Bedenken am registergestützten Zensus zu äußern. Dabei arbeitet die Stadt nach eigenen Angaben eng mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern zusammen, um die Interessen der Kommunen gegenüber dem Land gemeinsam zu vertreten.
Die Anfrage der Unabhängigen Bürger/FDP zeigt damit ein durchaus widersprüchliches Bild: 1.229 Einwohner weniger als im Melderegister, keine Klage gegen den Zensus, zunächst 1,6 Millionen Euro mehr – und ab 2028 möglicherweise rund 8 Millionen Euro weniger pro Jahr. Für Schwerin stellt sich damit nicht nur die Frage, wie exakt die amtliche Einwohnerzahl tatsächlich ist. Es geht auch darum, welche finanziellen Folgen die neue Bevölkerungsgrundlage für einen ohnehin stark unter Druck stehenden kommunalen Haushalt haben wird.
Hier kann die Anfrage nebst Beantwortung eingesehen und heruntergeladen werden:















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