Schwerin. Der Prozess ums Taubenfüttern am Pfaffenteich geht in die zweite Runde. Am Montag, 12. Oktober, verhandelt das Amtsgericht Schwerin ab 15 Uhr in Saal 3 weiter. Es geht um ein Bußgeld von 230 Euro, das wegen des Fütterns von Tauben verhängt wurde.
Im ersten Termin war bereits mehr als zwei Stunden über Tauben, mögliche Gesundheitsgefahren, Ratten und die Schweriner Regelungen zur Fütterung verhandelt worden. Eine zentrale Frage blieb offen: Was ist überhaupt eine verbotene „größere Menge“ Futter – und wovon ließ sich im konkreten Fall etwas beweisen?
Im Fortsetzungstermin dürfte es nach Angaben des Vereins „Tiere in Not Schwerin & Umgebung“ vor allem um die Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme gehen: Wie wurde die angebliche Futtermenge festgestellt? Wurden tatsächlich Ratten angelockt? Welche Tauben wurden konkret beobachtet – und konnten die Zeuginnen und Zeugen überhaupt zwischen Stadt-, Haus-, Brief- und Rassentauben unterscheiden?
Hinzu kommt nach Vereinsangaben: Für den Pfaffenteich liegen umfangreiche Dokumentationen über verletzte und hilflose Tauben und andere Wildvögel vor, die dort im vergangenen Jahr gesichert werden mussten. Der Verein sieht den Termin daher nicht nur wegen eines Bußgeldes von 230 Euro als interessant an – er berührt aus seiner Sicht grundsätzliche Fragen zum Umgang mit den Tauben am Pfaffenteich und zur Beweisbarkeit der erhobenen Vorwürfe. Die Vorwürfe sind bislang nicht rechtskräftig festgestellt.
Für Rückfragen und Hintergrundinformationen steht Dr. Aileen Wosniak, Vorstand des Vereins „Tiere in Not Schwerin & Umgebung“, zur Verfügung.
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Foto: Der Pfaffenteich in Schwerin, umstrittener Ort der Fütterung. Foto: Fridolin freudenfett (CC BY-SA 4.0), via Wikimedia Commons.
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(red)












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