(stm)
In der vergangenen Sitzung des „Stadtelternrates Schulen“ der Landeshauptstadt Schwerin wurde erneut intensiv über die Lernmittelkosten diskutiert. Dem waren Abstimmungen mit dem Staatlichen Schulamt Schwerin, dem Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten sowie ein persönliches Gespräch mit Frau Ministerin Simone Oldenburg vorausgegangen.
So steht es in einem Brief des Stadtelternrates an den Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier. Der Brief lieg der Redaktion vor. Und er hat Sprengkraft. Denn sollte alles so zutreffen, wie es der Stadtelternrat beschreibt, haben seit Jahren Eltern von Schweriner Schülerinnen und Schülern mehr Geld ausgegeben, als sie gesetzlich verpflichtet gewesen wären.
Im Fokus steht die Umsetzung der Kostenbeiträge gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern durch die Landeshauptstadt Schwerin. Eltern verschiedener Schulen in der Trägerschaft der Stadt haben dem Stadtelternrat mitgeteilt, dass die geltenden Regelungen nicht gesetzeskonform angewendet werden. Insbesondere werden Eltern mit spezifischen Bücher- und Materialzetteln aufgefordert, Arbeitshefte zu beschaffen, die im Laufe des Schuljahres im Unterricht verwendet werden. Teilweise wird dabei ein vom Schulträger/ der Stadt bisher wenig beachteter Grenzbetrag von 30,68 Euro je Schuljahr deutlich überschritten.
Es wurde vom Stadtelternrat festgestellt, dass das Abrechnungsverfahren an Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Schwerin von den gesetzlichen Vorgaben abweicht. Eltern tragen die Kosten unmittelbar, ohne dass es hierzu eine rechtliche Verpflichtung gibt. Nach der Bereitstellung durch die Landeshauptstadt Schwerin müsste diese die Geltendmachung von Kostenbeiträgen prüfen und anschließend erheben. Dabei stellen die tatsächlichen Kosten sowie der Grenzbetrag die betraglichen Grenzen der Kostenbeiträge dar.
Bildungsministerium teilt Ansicht des Stadtelternrates
http://www.schwerin.news hat beim Bildungsministerium des Landes Mecklenburg Vorpommern angefragt. Die Pressestelle des Bildungsministerium teilt die Ansicht des Stadtelternrates Schule und antwortete folgendermaßen:
„Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben, können Kostenbeiträge erhoben werden. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände oder Materialen von den Schülerinnen und Schülern entweder verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben. Als Verarbeiten gilt insbesondere auch das Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche des Gegenstandes oder der Materialien. Hierunter können z. B. Arbeitshefte fallen. Diese Kostenbeiträge können nach Maßgabe der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996 als Pauschbetrag erhoben werden (vgl. § 69 Nr. 2 Schulgesetz). Die kommunale Vertretungskörperschaft des Schulträgers hat zu beschließen, in welcher Höhe von der Umlage der Kosten auf die Eltern Gebrauch gemacht werden. Der Grenzbetrag beträgt derzeit 30,68 Euro (ehemals 60 DM) und darf nicht erhöht werden.„
Zusammengefasst: Für Verbrauchsmaterial an Schulen (wie Lernhefte) sollen Eltern pro Jahr und Schüler nie mehr als 30, 68 € zahlen.
Bildungsministerium: Erstattungsansprüche an den Schulträger richten.
Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass es Aufgabe der Kommune, des Schulträger sei, die Kosten rechtskonform festzusetzen und etwaige Erstattungsansprüche an den Schulträger gestellt werden müssten – das Bildungministerium sei hier nicht zuständig: „Die Festlegung der Höhe der Kostenbeiträge und die entsprechende Erhebung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Schulträger. Etwaige Erstattungsansprüche müssten allein gegenüber dem Schulträger geltend gemacht werden.“ so die Pressestelle des Bildungsministeriums.
Stadtelternrat fordert OB Badenschier zum handeln auf
Der Stadtelternrat fordert daher, dass Schulträger dafür sorgen müssen, dass Schulkonferenzen über die Rechtslage der Kostenbeiträge informiert werden und dass Gegenstände und Materialien, die im Unterricht verwendet und verbraucht werden, durch den Schulträger bereitgestellt werden. Eltern sollen nur bis zur Höhe des Grenzbetrags von 30, 68 € an den Kosten für Unterrichts- und Lernmittel beteiligt werden.
Der Stadtelternrat fordert die Stadt zudem auf, sicherzustellen, dass das Verwaltungshandeln den gesetzlichen Vorgaben folgt und dass die bisherige Vorgehensweise auf Erstattungsansprüche geprüft wird. Falls solche Ansprüche entstanden sind, fordert der Stadtelternrat eine direkte und unkomplizierte Rückerstattung an die betroffenen Eltern.
Der Stadtelternrat wird das Thema weiter verfolgen und sich dafür einsetzen, dass die Kosten für Unterrichts- und Lernmittel gesetzeskonform umgesetzt werden, damit alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Bildungschancen haben.
Eine Stellungnahme der Stadt steht noch aus. http://www.schwerin.news wird an dem Thema dran bleiben.
Mehr Infos zum Stadtelternrat Schule finden Sie hier:
https://www.schwerin.de/mein-schwerin/lernen/fuer-eltern/eltern-schueler-wirken-mit/















