(stm) Eine 26-jährige Frau ist vom Landgericht Schwerin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil sie ihr neugeborenes Kind aus dem dritten Stock eines Hauses in Schwerin geworfen hat.
Die Erklärungsversuche der Frau glaubten die Richter nicht. Die junge Frau wurde wegen Totschlags zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie habe sehr wohl gewusst, dass sie schwanger war und dass das Mädchen nach der Geburt lebte, beides hatte sie erst bei der Polizei und dann vor Gericht bestritten.
Die Strafkammer war überzeugt, dass die junge Frau sich „sehenden Auges“ entschloss, das Fenster zu öffnen und den Säugling, noch bevor er schrie, hinauszuwerfen. Ein Nachbar fand das Kind am nächsten Morgen im Hinterhof des Hauses und alarmierte einen Notarzt. Gerichtsmediziner stellten fest, das Kind war lebend und lebensfähig zur Welt gekommen. Es starb an den gravierenden Kopfverletzungen, die es durch den Sturz erlitt.