(stm)
Der ehemalige Geschäftsführer der WGS Schwerin hat der Wohnungsgesellschaft und der Stadt eine brisante Angelegenheit hinterlassen. In einem nicht öffentlichen Dokument teilte die Verwaltungsspitze unter OB Badenschier mit, was zur Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WGS führte, und auch was die Gefahr für die WGS aktuell darstellt. Es droht ein Fördermittel Desaster, das nach Informationen aus dem zuständigen Landesministerium Mitte Oktober seinen Anfang nehmen könnte.
Gründe für Entlassung: Verstoß gegen Vergaberecht
„Erneute bzw. zusätzliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Gesellschafter am 20.12.2022 und durch den Aufsichtsrat am 21.12.2022 wegen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften und Gefährdung hiesiger Fördermittel im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Modernisierung Edgar-Bennert-Straße 12-22“ heißt es in dem „nicht öffentlichen“ Dokument, dass http://www.schwerin.news einsehen konnte.
Fördermittelschaden in Millionenhöhe droht
In einem darauffolgendem Absatz konkretisiert der Oberbürgermeister die brisante Angelegenheit, die nach vorliegen Informationen auch der Grund der fristlosen Entlassung darstellten:
„Die Bauleistungen wurden sowohl freihändig als auch im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen vergeben, sodass Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Auftragsvergaben bestanden. Das Landesförderinstitut M-V hat deshalb das noch ausstehende restliche Förderdarlehen von 684.000,00 € und drei Zuschüsse von insgesamt 986.400,00 € noch nicht an die WGS ausgezahlt und behält sich vor, die bereits geleistete Teilzahlung von 684.000,00 € von der WGS zurückzufordern. Für diesen Fall kann der WGS ein Schaden in Höhe von maximal 2.354.400,00 € entstehen, sofern die D&O-Versicherung (Anmerkung Redaktion: eine D&O Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt.) dafür nicht eintreten sollte. Eine beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V durch die WGS beantragte Ermessensentscheidung ist bis heute nicht abschließend beantwortet.„
Ministerium entscheidet: „Mitte Oktober“.
Die Stadtverwaltung wartet also auf die Entscheidung. Ob sich die Befürchtung der Stadt bewahrheitet, das Land die Millionen an Fördermittel zurückholt, haben wir deshalb beim zuständigen Ministerium angefragt. Über die Entscheidung hält man sich im Ministerium noch bedeckt. Doch zumindest wurde ein Zeitrahmen genannt, in dem die Entscheidung getroffen werden, dass Verwaltungsverfahren abgeschlossen sein soll.
In der Antwort des Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern heißt es dazu:
„Das Verwaltungsverfahren bei der Fördermittelgewährung sieht eine erhebliche Anzahl von Prüfschritten vor, bevor Fördermittel ausgezahlt werden können. Diese hat der Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Landesförderinstitut, sorgfältig durchgeführt und die relevanten Informationen des Zuwendungsempfängers angemessen gewürdigt. Allerdings ist das Verwaltungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen, womit Mitte Oktober zu rechnen ist.“ Demnach ist also Mitte Oktober mit der Entscheidung des Landesförderinstitutes zu rechnen. Man darf gespannt sein.
Was nach der Entscheidung passieren könnte:
Sollte das Ministerium die Gelder zurückfordern und einbehalten, können nach Einschätzung eines sachkundigen Verwaltungsmitarbeiters, der gegenüber der Redaktion um Anonymität bat, verschiedene Szenarien eintreten, so sei zum einen dann der erste Schritt, den Schaden bei der Versicherung zu melden. Wenn die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, bleibt die WGS auf den Kosten sitzen. Ob dann die Stadt für die fälligen Kosten der Baumaßnahmen aufkommen muss, hängt von den Vertragsbedingungen mit den Auftragnehmern ab. Auch könnten in dem Fall politische Mandatsträger motiviert werden, weitere Untersuchungen fordern, was dann passiere sei schwer einschätzbar.
Ob eine eventuelle Zurückforderung auch dazu führen kann, dass ältere Bauprojekte überprüft werden, weitere Fördermittel aus anderen Programmen dann ebenfalls gefährdet wären, weil dies Nachprüfungen nach sich ziehe, sei schwer einzuschätzen.
Doch es muss ja erst gar nicht so weit kommen, wenn das Ministerium Mitte Oktober eine für die WGS positive Entscheidung treffen sollte. http://www.schwerin.news bleibt an dem Thema dran.
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