(stm) Auf der gerade laufenden Stadtvertretersitzung hat sich die Mehrheit der Stzadtvertreterinnen und Stadtvertreter gegen eine Neufassung der Hundehaltersatzung und somit gegen einen generellen Leinenzwang im ganzen Stadtgebiet ausgesprochen. Abstimmungsergebnis 15 ja, 17 nein, 9 Enthaltungen.

Die Neufassung sah vor, in allen bebauten Wohngebieten einen generellen Leinenzwang einzuführen.

Was jetzt weiterhin gilt

Also weiterhin gelten folgende Regelungen für Hundehalterinnen und Hundehalter:

Innerhalb des gesamten Stadtgebiets ist es untersagt, Hunde OHNE Aufsicht frei laufen zu lassen.

Eine generelle Leinenpflicht besteht somit nach wie vor „nur“ in den Stadtteilen Altstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Feldstadt, Ostorf, Zippendorf sowie im Bereich des Ziegelinnensees und eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer See und den Lankower See.

Vierbeiner mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern müssen auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern immer an der Leine geführt werden.

Des Weiteren müssen Hunde aus Vogelschutzgründen auch im Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (Teil des EU-Vogelschutzgebiets „Schweriner Seen“) angeleint werden, es sei denn, dies ist zur Jagdausübung oder im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft erforderlich.

Mehr Informationen dazu:

https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/ordnung-sicherheit-verkehr/ordnung-sicherheit/ordnungsbehoerdliche-aufgaben/rund-um-den-hund


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