(stm) Die Vorwürfe wiegen schwer. Einem Teamleiter der Schweriner Stadtverwaltung, genauer gesagt in der Ausländerbehörde, wird von einer ehemaligen Mitarbeiterin sexuelle Belästigung vorgeworfen.
Während ihrer Probezeit sei sie wiederholt vor die Wahl gestellt worden, entweder mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben oder der Arbeitsvertrag werde nicht verlängert. Sollte sie sich weigern, würde es zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses kommen, eine negative Bewertung ihrer Arbeitsleistung inklusive. Sie habe die Wahl gehabt, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, „mit ihm zu schlafen“, oder eine negative Bewertung und Entlassung zu erhalten. Sie sei auf diese Nötigung nicht eingegangen.
Einen der Vorfälle datierte die ehemalige Mitarbeiterin auf Mitte Mai. Eine Bestätigung der Anzeigenerstattung bei der Polizei wegen „sexueller Belästigung“ liegt http://www.schwerin.news vor.
Personalrat beschäftigte sich mit den Vorwürfen
Zu diesem Thema habe es am 2. Juli eine Personalratsversammlung unter der Leitung des Vorsitzenden Czerwonka gegeben, bei der die ehemalige Mitarbeiterin die Vorfälle angesprochen habe. Man habe ihr versichert, dass man sich der Sache annehmen würde.
Das Thema der sexuellen Belästigung sei nach Aussage der Betroffenen jedoch mit den Worten „sie müsse mit niemandem schlafen…“ abgetan worden. Ihr Arbeitsvertrag wurde nicht über die Probezeit hinaus verlängert. Das Protokoll der Personalratssitzung wurde ihr nicht zugänglich gemacht.
Mitarbeiterin wurde in der Probezeit entlassen
Datiert auf den 3. Juli, nur einen Tag nach der Personalratssitzung, erhielt die Mitarbeiterin die Mitteilung, dass ihr Arbeitsvertrag mit einer Zweiwochenfrist gekündigt und nicht über die Probezeit hinaus verlängert werden würde. Die Kündigung wurde vom Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier unterschrieben.
Was sagt die Stadt Schwerin zu den Vorwürfen?
Wir haben bei der Pressestelle der Landeshauptstadt Schwerin angefragt, was an den Vorwürfen dran ist. Wir wollten wissen, welche Maßnahmen seitens der Verwaltung ergriffen wurden, um diese Vorwürfe zu untersuchen, und was die Untersuchungen ergaben.
Außerdem fragten wir, wie sichergestellt wird, dass solche Vorwürfe ernst genommen und angemessen behandelt werden, ob es eine Besprechung mit dem Personalrat zu diesen Vorwürfen gab und was das Ergebnis daraus war, welche Gründe zur Nichtweiterbeschäftigung der Mitarbeiterin führten, ob es ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit gab und ob die Gleichstellungsbeauftragte über diese Vorfälle informiert wurde und wie der Fall behandelt wurde.
Stadt äußert sich zurückhaltend
Die Pressestelle der Stadt Schwerin antwortete zurückhaltend auf die Anfrage. Sie gibt jedoch an, dass die Kündigung aufgrund von Arbeitsleistungen erfolgte. Der Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, Michael Helms, antwortete auf unsere Anfrage folgendermaßen:
„Mit Blick auf laufende Verfahren bitten wir um Verständnis, dass zu Ihren Fragen derzeit keine Auskünfte erteilt werden. Selbstverständlich nehmen wir derartige Vorwürfe ernst und gehen ihnen nach. Es haben, wie in derartigen Fällen üblich, mehrere Anhörungen der Beteiligten stattgefunden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Mitarbeiterin wegen mangelnder Arbeitsleistungen in der Probezeit unter Beteiligung des Personalrates gekündigt wurde.“
Auf die Unschuldsvermutung wird hingewiesen. http://www.schwerin.news hat sich zur Veröffentlichung des Beitrages entschieden, da das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu oft unter den Teppich gekehrt wird.
Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen weiter verlaufen und welche Konsequenzen sich möglicherweise ergeben werden.
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Der DGB hat dazu hilfreiche Informationen veröffentlicht:
https://rostock-schwerin.dgb.de/themen/++co++e123c80a-4b94-11ec-99ed-001a4a160123
http://www.schwerin.news wird an dem Thema dranbleiben.
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