(stm/ Kommentar nach Rückmeldung Teilnehmender)
Am Donnerstag stellte die Stadtverwaltung die Pläne für das neue Parkhaus in der Weststadt öffentlich vor. Doch nach Informationen von www.schwerin.news stießen diese auf wenig Gegenliebe. Kritik gab es insbesondere an der mangelnden Transparenz und der unzureichenden Berücksichtigung von Anwohnerinteressen.
Das Parkhaus soll gegenüber der Sport- und Kongresshalle entstehen und 356 Stellplätze sowie eine Reihenhauswohnanlage in den oberen beiden Etagen umfassen. Ob diese Reihenhäuser weiterhin Teil der Planung bleiben, ist allerdings unklar – während die offiziellen Dokumente zum Aufstellungsbeschluss diese enthalten, wurde während der Sitzung auf entsprechende Fragen ausweichend reagiert. Die Stadt plant das Projekt in Zusammenarbeit mit der Betreibergesellschaft Lambrechtsgrund auf Basis eines Public-Private-Partnership-Vertrags (PPP) aus dem Jahr 2007. Seitdem hat Schwerin als Eigentümerin viel in den Standort investiert, während die Betreibung und damit die Gewinne von der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH übernommen werden sollen – so auch beim Parkhaus.
Pläne liegen schon lange in der Schublade
Bereits seit Januar 2024 sind frühere, detailliertere Planungen (aus mindestens Frühsommer 2023) für das Parkhaus öffentlich bekannt, über die auch www.schwerin.news berichtete. Diese Entwürfe gehen deutlich weiter als die am Donnerstag vorgestellten Pläne. Die Unterschiede betreffen nicht nur den Umfang der Details, sondern auch die Verantwortlichen: Die ursprünglichen Entwürfe stammen von anderen Architekten als die aktuelle Visualisierung. Dies wirft Fragen auf, warum die Stadtverwaltung wesentliche Informationen nicht früher zugänglich gemacht hat.
Die am Donnerstag durchgeführte „Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 133 ‚Weststadt – Parkhaus am Lambrechtsgrund’“ ließ viele Fragen offen. An der Veranstaltung teilnehmende Anwohner kritisierten, dass wesentliche Details zurückgehalten wurden.
Lesen Sie hier den Beitrag aus Januar 2024 mit den ursprünglichen Plänen.
Projektvorstellung sorgt für Kritik
Die Vorstellung des Projekts in Grundzügen reichte anscheinend nicht aus, um die Bedenken der Anwohner zu zerstreuen. In der Sitzung des Ortsbeirats wurde unter anderem kritisiert, dass der Ensembleschutz des umliegenden Areals kaum berücksichtigt werde. Auch mögliche Verkehrsprobleme wurden angesprochen, jedoch von der Verwaltung laut Teilnehmern mit allgemeinen Aussagen quittiert und „weggelächelt“, was unter anderen dazu führte das mindestens ein Teilnehmender frühzeitig die Veranstaltung verließ.
Kommentar: „Frühzeitige“ Bürgerbeteiligung geht anders
Der Umgang der Stadtverwaltung mit diesem Projekt ist exemplarisch für einen Mangel an Transparenz. Oft scheint die Strategie darin zu bestehen, zunächst nur die positiven Aspekte eines Projekts zu präsentieren, während kritische Details später ans Licht kommen. Im Fall des Parkhauses ist der Prozess jedoch umgekehrt: Die Öffentlichkeit erfährt nach und nach von Plänen, die schon lange bekannt sind, ohne dass die Bürgerschaft umfassend einbezogen wird. Bürgerbeteiligung sollte anders aussehen. Die Stadtverwaltung täte gut daran, die Bedenken und Beschwerden der Bürger ernst zu nehmen, statt Pläne fast eineinhalb jahre lang „nicht öffentlich“ zu bearbeiten und in Schubladen zu lassen und dann so oberflächlich step by step den Anwohnerinnen und Anwohnern als „Beteiligung“ vorzulegen. Der Prozess offenbart ein sichtbares Defizit in Sachen Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Hier finden Sie die Präsentation, die am Donnerstag vorgestellt wurde:
Hintergrund: Das Parkhausprojekt
Das geplante sechsgeschossige Parkhaus soll 356 Stellplätze sowie eine Reihenhauswohnanlage in den oberen beiden Etagen umfassen. Geplant ist die Bebauung einer Grünfläche zwischen den drei Denkmälern Hyparschale, Wohnhochhaus Werner-Seelenbinder-Straße Nr. 33 und der Sport- und Kongresshalle. Ein Bebauungsplan ist Voraussetzung für die planungsrechtliche Zulässigkeit. Die Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH beabsichtigt, das Projekt zu realisieren. Im Rahmen des Planverfahrens sind Gutachten wie verkehrstechnische Untersuchungen, eine Variantenprüfung, eine Machbarkeitsstudie, eine Visualisierung, ein Umweltbericht sowie ein Lärmschutzgutachten erforderlich. Die Stadt Schwerin, die Eigentümerin des Grundstücks, plant, dieses als Erbbaurecht an die LBG zu verpachten.


















